Ein Haus von den Eltern zu kaufen klingt zunächst einfach. Tatsächlich gibt es dabei aber einige Besonderheiten: Der Kaufpreis muss zum Marktwert passen, Banken prüfen den Verkehrswert, Geschwister können später Ansprüche geltend machen und auch steuerliche Fragen spielen eine Rolle.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie beim Hauskauf innerhalb der Familie achten sollten, wann sich Kauf, Schenkung oder Erbschaft lohnen und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Haus von den Eltern kaufen: Das Wichtigste in Kürze

✅ Keine Grunderwerbsteuer beim Kauf von Eltern oder Großeltern

✅ Kaufpreis sollte sich am Verkehrswert orientieren

✅ Banken finanzieren nach dem Beleihungswert

✅ Wohnrecht oder Nießbrauch frühzeitig regeln

✅ Geschwister müssen nicht automatisch ausgezahlt werden

✅ Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden

Kann ich das Haus meiner Eltern überhaupt kaufen?

Ja. Grundsätzlich können Eltern ihr Haus an ihre Kinder verkaufen – genau wie an jede andere Person. Rechtlich unterscheidet sich der Kauf innerhalb der Familie zunächst kaum von einem gewöhnlichen Immobilienkauf. Auch hier wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen und der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen.

Besonderheiten gibt es allerdings bei den steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. So fällt beim Verkauf von Eltern an ihre Kinder keine Grunderwerbsteuer an. Gleichzeitig prüfen Banken den Wert der Immobilie unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis und das Finanzamt schaut genauer hin, wenn das Haus deutlich unter dem Marktwert verkauft wird.

Auch die familiäre Situation spielt eine wichtige Rolle. Gibt es mehrere Kinder, sollten Kaufpreis und Vereinbarungen transparent dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Bleiben die Eltern nach dem Verkauf im Haus wohnen, sollten Wohnrecht oder Nießbrauch bereits im Kaufvertrag geregelt werden.

Kurz gesagt: Der Kauf eines Elternhauses ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Damit er für alle Beteiligten fair und rechtssicher abläuft, sollten Kaufpreis, Finanzierung und spätere Erbfragen jedoch frühzeitig gemeinsam geklärt werden.

Unser Tipp: Bevor Sie den Kaufvertrag aufsetzen lassen, sollten Sie gemeinsam mit Ihren Eltern den Verkehrswert der Immobilie ermitteln und überlegen, wie die Wohnsituation nach dem Verkauf aussehen soll. So lassen sich viele spätere Konflikte vermeiden.

Haus von den Eltern kaufen: Diese Vorteile und Nachteile sollten Sie kennen

Ein Haus von den Eltern zu kaufen, ist für viele Familien eine attraktive Lösung. Das Eigenheim bleibt in der Familie, die Kaufabwicklung erfolgt häufig unkomplizierter als auf dem freien Markt und steuerlich gibt es einige Vorteile. Trotzdem sollten Sie die Entscheidung nicht nur aus emotionalen Gründen treffen. Gerade Kaufpreis, Finanzierung und spätere Erbansprüche sollten frühzeitig geklärt werden.

Vorteile beim Hauskauf innerhalb der Familie

Vorteil Warum er wichtig ist
Keine Grunderwerbsteuer Beim Verkauf von Eltern an Kinder fällt keine Grunderwerbsteuer an. Je nach Bundesland sparen Sie dadurch 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises.
Oft günstigerer Kaufpreis Eltern verkaufen das Haus häufig unter dem Marktwert und verzichten auf einen maximalen Verkaufserlös.
Das Haus bleibt in der Familie Für viele Familien spielt der emotionale Wert der Immobilie eine große Rolle.
Flexible Zahlungsmodelle Kaufpreis, Ratenzahlung oder Verkäuferdarlehen können individuell vereinbart werden.

Mögliche Nachteile

Nachteil Warum Sie darauf achten sollten
Zu niedriger Kaufpreis Das Finanzamt kann den Verkauf teilweise als Schenkung werten.
Streit mit Geschwistern Werden Absprachen nicht transparent getroffen, kann es später zu Konflikten kommen.
Finanzierung Banken orientieren sich am Verkehrswert und prüfen die Immobilie unabhängig vom Kaufpreis.
Wohnrecht oder Nießbrauch Diese Rechte beeinflussen sowohl den Immobilienwert als auch die Finanzierung.

Wie wird der Kaufpreis für das Elternhaus festgelegt?

Der Kaufpreis ist einer der wichtigsten Punkte beim Hauskauf innerhalb der Familie. Viele Eltern möchten ihren Kindern finanziell entgegenkommen und verkaufen die Immobilie deshalb unter dem Marktwert. Das ist grundsätzlich möglich – der Kaufpreis sollte jedoch nachvollziehbar und realistisch sein.

Ein deutlich zu niedriger Kaufpreis kann gleich mehrere Folgen haben. Das Finanzamt kann einen Teil des Verkaufs als Schenkung einstufen, Banken bewerten die Immobilie unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis und auch Geschwister könnten sich später benachteiligt fühlen. Deshalb lohnt es sich, den Verkehrswert der Immobilie vor dem Verkauf professionell ermitteln zu lassen.

"Innerhalb der Familie habe ich keine Grunderwerbsteuer, wenn ich jetzt von Vater, Mutter an Kinder verkaufe oder an Enkelkinder. Aber das bedeutet nicht, dass ich einfach einen Fantasiepreis ansetzen kann – das Finanzamt schaut da genau hin."

Helge Schubert Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei Rose & Partner)

Darf ich das Haus unter Wert kaufen?

Ja. Ein Verkauf unter dem Marktwert ist innerhalb der Familie keine Seltenheit. Häufig möchten Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen oder den Verkauf bewusst einfacher gestalten.

Allerdings sollte der Kaufpreis nicht völlig losgelöst vom tatsächlichen Immobilienwert festgelegt werden. Ist der Preis ungewöhnlich niedrig, kann das Finanzamt von einer sogenannten gemischten Schenkung ausgehen. Dabei gilt die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert steuerlich als Schenkung.

Auch für die Finanzierung spielt der tatsächliche Immobilienwert eine wichtige Rolle. Banken orientieren sich bei ihrer Kreditentscheidung am Beleihungswert und nicht am vereinbarten Kaufpreis.

Wie wird der Wert des Elternhauses ermittelt?

Für die Wertermittlung kommen in Deutschland drei anerkannte Verfahren zum Einsatz.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren wird vor allem bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen genutzt. Dabei wird der Wert anhand vergleichbarer Immobilienverkäufe in derselben Region bestimmt. Für die meisten Elternhäuser liefert dieses Verfahren die realistischsten Ergebnisse.

Sachwertverfahren

Gibt es nur wenige vergleichbare Immobilien, kommt häufig das Sachwertverfahren zum Einsatz. Hier werden die Herstellungskosten des Gebäudes, der Zustand der Immobilie und der Grundstückswert berücksichtigt.

Ertragswertverfahren

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Kapitalanlagen steht dagegen der mögliche Mietertrag im Mittelpunkt. Für klassische Einfamilienhäuser spielt dieses Verfahren meist keine Rolle.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Für den Verkauf innerhalb der Familie reicht häufig bereits ein Kurzgutachten.

Art der Bewertung Typische Kosten
Online-Bewertung häufig kostenlos
Kurzgutachten ca. 500 bis 800 Euro
Verkehrswertgutachten etwa 1.500 bis 2.500 Euro

Gemessen am Kaufpreis sind diese Kosten meist gut investiert. Eine fundierte Wertermittlung erleichtert die Finanzierung, schafft Klarheit innerhalb der Familie und kann spätere Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden.

"Es gibt Fälle, in denen Menschen nachträglich Schenkungssteuer zahlen mussten, weil der Kaufpreis zu niedrig angesetzt wurde. Eine professionelle Bewertung verhindert solche Probleme."

Helge Schubert Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei Rose & Partner)

Gefahr des zu niedrigen Kaufpreises beim Angehörigenkauf

Muss ich meine Geschwister auszahlen, wenn ich das Haus meiner Eltern kaufe?

Die kurze Antwort lautet: Nein.

Solange Ihre Eltern Eigentümer der Immobilie sind, können sie grundsätzlich selbst entscheiden, an wen sie ihr Haus verkaufen. Sie dürfen die Immobilie also auch an nur eines ihrer Kinder verkaufen, ohne die Zustimmung der Geschwister einzuholen.

Ganz so einfach ist es in der Praxis allerdings nicht. Vor allem dann, wenn das Haus deutlich unter dem Marktwert verkauft wird, können später Fragen zur Gleichbehandlung innerhalb der Familie entstehen.

Bei Immobilienkauf unter 50 % Marktwert entsteht Schenkungsverdacht von Finanzamt und Geschwistern

Wann können Geschwister Ansprüche geltend machen?

Wird das Elternhaus deutlich unter Wert verkauft, kann die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert als gemischte Schenkung gelten.

Das wiederum kann Auswirkungen auf den späteren Nachlass haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Geschwister Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, wenn sie sich durch die Schenkung benachteiligt fühlen.

Entscheidend sind dabei unter anderem:

  • wie hoch der tatsächliche Kaufpreis war,
  • wann der Verkauf stattgefunden hat,
  • ob weitere Schenkungen erfolgt sind,
  • und wie der Nachlass später verteilt wird.

Deshalb lohnt es sich, den Kaufpreis nachvollziehbar festzulegen und die Gründe dafür zu dokumentieren.

Beispiel aus der Praxis

Familie Müller besitzt ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro.

Die Tochter kauft das Haus für 420.000 Euro, weil die Eltern ihr beim Start ins Eigenheim helfen möchten.

Die Differenz von 80.000 Euro kann steuerlich als gemischte Schenkung bewertet werden. Gibt es später weitere Erben, kann diese Schenkung im Rahmen des Pflichtteils eine Rolle spielen.

Anders sieht es aus, wenn der niedrigere Kaufpreis nachvollziehbar begründet werden kann – etwa durch ein lebenslanges Wohnrecht, einen erheblichen Sanierungsbedarf oder andere wertmindernde Faktoren.

So vermeiden Familien spätere Konflikte

Die meisten Streitigkeiten entstehen nicht wegen des Hausverkaufs selbst, sondern weil Erwartungen und Vereinbarungen nie offen besprochen wurden.

Deshalb sollten Eltern möglichst früh gemeinsam mit allen Beteiligten klären,

  • warum das Haus verkauft wird,
  • wie der Kaufpreis zustande kommt,
  • ob weitere Vermögenswerte später ausgeglichen werden sollen,
  • und welche Regelungen für den Nachlass vorgesehen sind.

Je transparenter diese Entscheidungen dokumentiert werden, desto geringer ist das Risiko späterer Auseinandersetzungen.

Worauf achten Banken besonders?

Bei einem Angehörigenkauf prüfen Kreditgeber in der Regel dieselben Punkte wie bei jedem anderen Immobilienkauf.

Dazu gehören insbesondere:

  • der Verkehrswert der Immobilie
  • Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • vorhandenes Eigenkapital
  • der energetische Zustand des Hauses
  • bestehende Belastungen im Grundbuch
  • vereinbarte Wohnrechte oder Nießbrauch

Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto einfacher lässt sich die Finanzierung meist abschließen.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Viele Banken finanzieren zwischen 80 und 90 Prozent des Beleihungswertes. Wie viel Eigenkapital Sie tatsächlich benötigen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität, dem Kaufpreis und dem Zustand der Immobilie ab.

Gerade beim Kauf innerhalb der Familie entsteht häufig eine besondere Situation: Kaufen Sie das Haus unter dem Verkehrswert, kann der sogenannte Wertabschlag einen Teil des erforderlichen Eigenkapitals ersetzen. Ob und in welchem Umfang eine Bank dies berücksichtigt, entscheidet jedoch jedes Institut individuell.

Deshalb lohnt es sich, verschiedene Finanzierungsangebote miteinander zu vergleichen.

Können meine Eltern mir den Kaufpreis finanzieren?

Ja. Statt den gesamten Kaufpreis über eine Bank aufzunehmen, kann auch ein Verkäuferdarlehen vereinbart werden.

Dabei erhalten die Eltern den Kaufpreis nicht sofort vollständig, sondern stellen ihrem Kind einen Teil des Betrags als Darlehen zur Verfügung. Dieses wird anschließend – ähnlich wie ein Bankkredit – in monatlichen Raten zurückgezahlt.

Ein Verkäuferdarlehen kann sinnvoll sein, wenn:

  • Eigenkapital fehlt,
  • die monatliche Belastung reduziert werden soll,
  • Eltern den Verkauf flexibel gestalten möchten.

Wichtig ist jedoch, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlung sollten eindeutig geregelt sein, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.

Was passiert mit einer bestehenden Baufinanzierung?

Ist das Elternhaus noch nicht vollständig abbezahlt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Verkauf scheitert.

In vielen Fällen wird das bestehende Darlehen beim Verkauf abgelöst. Dafür kann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, wenn der Kredit vorzeitig beendet wird.

Alternativ ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Übernahme des bestehenden Darlehens möglich. Ob das infrage kommt, entscheidet jedoch die finanzierende Bank. Gerade bei älteren Darlehensverträgen mit günstigen Zinssätzen kann sich diese Möglichkeit lohnen.

Unser Tipp: Sprechen Sie möglichst früh mit einem Baufinanzierungsberater. Er kann einschätzen, welche Banken Erfahrung mit Angehörigenkäufen haben und welche Finanzierung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.

"Nichts ist schlimmer als ein ungeregelter Todesfall, weil das führt dann in der Regel oder gerne zu Streit in der Familie. Und Streit in der Familie vernichtet Familienvermögen noch viel effektiver als die Steuer."

Helge Schubert Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei Rose & Partner)

Können meine Eltern nach dem Verkauf im Haus wohnen bleiben?

Ja. Viele Eltern verkaufen ihr Haus an ihre Kinder, möchten aber weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause wohnen bleiben. Das ist problemlos möglich – vorausgesetzt, die entsprechenden Rechte werden bereits im Kaufvertrag vereinbart und im Grundbuch eingetragen.

In der Praxis kommen dafür vor allem Wohnrecht und Nießbrauch infrage. Beide Modelle wirken sich auf den Wert der Immobilie, den Kaufpreis und die spätere Nutzung aus. Welche Lösung die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wohnrecht: Die Eltern bleiben im Haus wohnen

Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt es Ihren Eltern, die Immobilie auch nach dem Verkauf weiterhin selbst zu bewohnen. Eigentümer des Hauses sind zwar Sie, Ihre Eltern dürfen die vereinbarten Räume jedoch dauerhaft nutzen.

Ein Wohnrecht bietet sich vor allem an, wenn Ihre Eltern auch langfristig in ihrem Zuhause bleiben möchten.

Vorteile eines Wohnrechts

  • Die Eltern können weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben.
  • Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und schützt die Eltern dauerhaft.
  • Der Wert der Immobilie sinkt durch das Wohnrecht, was sich auf den Kaufpreis auswirken kann.

Allerdings dürfen Ihre Eltern die Immobilie mit einem reinen Wohnrecht in der Regel nicht vermieten oder wirtschaftlich nutzen.

Unser Tipp: Lassen Sie das Wohnrecht immer notariell vereinbaren und im Grundbuch absichern. Nur so sind beide Seiten rechtlich geschützt.

Nießbrauch: Mehr Rechte für die Eltern

Der Nießbrauch geht deutlich weiter als ein Wohnrecht.

Neben dem Recht, selbst im Haus zu wohnen, dürfen Ihre Eltern die Immobilie beispielsweise auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Damit bleibt ihnen die wirtschaftliche Nutzung des Hauses erhalten.

Ein Nießbrauch eignet sich häufig dann, wenn Ihre Eltern bereits in eine kleinere Wohnung oder eine Pflegeeinrichtung ziehen möchten, die Immobilie aber weiterhin Einnahmen erzielen soll.

Wohnrecht oder Nießbrauch – was ist der Unterschied?

Wohnrecht Nießbrauch
Eltern dürfen selbst im Haus wohnen Eltern dürfen selbst wohnen oder vermieten
Keine Mieteinnahmen Mieteinnahmen bleiben bei den Eltern
Einfachere Gestaltung Umfassenderes Nutzungsrecht
Wertminderung der Immobilie Häufig stärkere Wertminderung

Welche Variante sinnvoller ist, hängt von den persönlichen Zielen ab. Soll das Haus ausschließlich als Zuhause erhalten bleiben, reicht häufig ein Wohnrecht aus. Soll die Immobilie auch künftig Einnahmen erzielen, ist ein Nießbrauch oft die bessere Lösung.

Können sich Wohnrecht oder Nießbrauch auf den Kaufpreis auswirken?

Ja. Sowohl ein Wohnrecht als auch ein Nießbrauch mindern den Wert der Immobilie. Schließlich kann der neue Eigentümer das Haus nicht sofort uneingeschränkt nutzen.

Deshalb wird ein vereinbartes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht bei der Wertermittlung berücksichtigt. Das erklärt auch, warum ein Kaufpreis unter dem ursprünglichen Marktwert nicht automatisch problematisch ist. Entscheidend ist, dass der Preis nachvollziehbar zustande kommt und die Vereinbarungen im Kaufvertrag festgehalten werden.

Was passiert mit dem Elternhaus, wenn die Eltern pflegebedürftig werden?

Wird ein Elternteil pflegebedürftig, verändert sich häufig auch die Wohnsituation. Reicht die eigene Rente nicht aus, um die Kosten für ein Pflegeheim zu decken, kann der Verkauf des Hauses eine Möglichkeit sein, die Finanzierung sicherzustellen.

Möchten die Kinder die Immobilie übernehmen, kann ein Verkauf innerhalb der Familie sinnvoll sein. So bleibt das Haus im Familienbesitz und die Eltern erhalten gleichzeitig finanzielle Mittel für Pflege oder betreutes Wohnen. Wichtig ist jedoch, den Kaufpreis realistisch festzulegen und den Verkauf rechtzeitig zu planen.

Wichtig: Wird das Sozialamt zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen, kann es Schenkungen und Verkäufe deutlich unter Marktwert bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechten. In diesem Fall besteht das Risiko, dass ein Teil des Kaufpreises oder der Differenz zum Verkehrswert zurückgefordert wird. Planen Sie den Verkauf rechtzeitig und lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt rechtlich beraten, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Nicht jede Familie entscheidet sich für ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Je nach Lebenssituation kommen auch andere Modelle infrage.

  • Verkauf zur Finanzierung eines Pflegeheims: Der Verkaufserlös kann genutzt werden, um die Kosten für eine Pflegeeinrichtung oder betreutes Wohnen zu decken.
  • Auszahlung als monatliche Rente: Statt einer Einmalzahlung können Eltern den Kaufpreis auch in Form einer monatlichen Rente erhalten. Dieses sogenannte Verkäuferdarlehen oder Rentenmodell kann die Liquidität der Kinder schonen und den Eltern ein regelmäßiges Einkommen sichern.

Welche Lösung am besten passt, hängt von den finanziellen Möglichkeiten und den Plänen Ihrer Eltern ab. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich und rechtlich beraten, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Haus kaufen, schenken oder erben – welche Lösung ist die richtige?

Wer das Elternhaus innerhalb der Familie übertragen möchte, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten: Kauf, Schenkung oder Erbschaft. Welche Variante die beste ist, hängt vor allem von der finanziellen Situation der Eltern, den steuerlichen Auswirkungen und den familiären Zielen ab.

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Während ein Verkauf häufig für klare Verhältnisse sorgt, kann eine Schenkung steuerliche Vorteile bieten. Eine Erbschaft wiederum ist oft der einfachste Weg, wenn die Immobilie erst nach dem Tod der Eltern übertragen werden soll.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Kauf Schenkung Erbschaft
Eltern erhalten einen Kaufpreis Vermögen wird bereits zu Lebzeiten übertragen Eigentumsübergang erst nach dem Todesfall
Keine Grunderwerbsteuer Keine Grunderwerbsteuer Keine Grunderwerbsteuer
Kaufpreis kann flexibel gestaltet werden Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden Freibeträge gelten einmal pro Erbfall
Häufig weniger Konflikte durch klare Gegenleistung Kann Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen Häufig Erbengemeinschaft bei mehreren Kindern

Wann lohnt sich ein Hauskauf?

Ein Verkauf ist häufig die sinnvollste Lösung, wenn Ihre Eltern den Verkaufserlös für den Ruhestand, eine altersgerechte Wohnung oder die Finanzierung eines Pflegeheims benötigen.

Auch bei mehreren Kindern schafft ein Verkauf häufig mehr Transparenz als eine reine Schenkung, weil der Kaufpreis klar dokumentiert wird.

Ein weiterer Vorteil: Kaufpreis, Zahlungsweise und mögliche Wohnrechte können individuell vereinbart werden.

Steuerlicher Vorteil bei Vermietung: Möchten Sie das Haus nach dem Kauf nicht selbst bewohnen, sondern vermieten, kann der Kauf gegenüber einer Schenkung oder Erbschaft steuerliche Vorteile bieten. Denn beim Immobilienkauf beginnt die Abschreibung für Abnutzung (AfA) auf Basis des neuen Kaufpreises. Dadurch lassen sich häufig höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend machen als bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie. Welche Vorteile sich daraus ergeben, sollten Sie im Einzelfall mit einem Steuerberater prüfen.

Wann ist eine Schenkung sinnvoll?

Eine Schenkung bietet sich häufig an, wenn die Eltern das Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen möchten und auf den Kaufpreis nicht angewiesen sind.

Besonders interessant sind dabei die steuerlichen Freibeträge.

Freibeträge bei einer Schenkung

Beschenkte Person Freibetrag
Ehepartner 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkel 200.000 €

Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dadurch lassen sich größere Vermögen häufig schrittweise übertragen.

Allerdings sollte eine Schenkung immer gemeinsam mit einem Steuerberater geplant werden. Gerade bei Immobilien mit hohem Wert können sich erhebliche Unterschiede ergeben.

Wann ist eine Erbschaft die bessere Lösung?

Nicht jede Immobilie muss bereits zu Lebzeiten übertragen werden.

Viele Familien entscheiden sich bewusst dafür, das Elternhaus erst später zu vererben.

Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • die Eltern das Haus weiterhin uneingeschränkt nutzen möchten,
  • keine finanzielle Unterstützung der Kinder erforderlich ist,
  • oder eine frühzeitige Übertragung aktuell nicht gewünscht ist.

Allerdings entstehen nach einem Erbfall häufig neue Herausforderungen. Gibt es mehrere Erben, entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung müssen dann gemeinsam getroffen werden.

Um unnötige Risiken und finanzielle Nachteile zu vermeiden, lohnt es sich, Expertenrat einzuholen. So bleibt das Elternhaus nicht nur ein Ort der Erinnerungen, sondern auch eine kluge Investition in die Zukunft.

Unser Experteninterview zum Hausverkauf innerhalb der Familie

Wir sprechen mit dem Rechtsanwalt und Steuerberater Helge Schubert von der Kanzlei Rose & Partner ausführlich über den Verkauf innerhalb der Familie. Er gibt praktische Tipps, wie sich Streitigkeiten in der Familie vermeiden lassen, und erklärt, wie emotionale Bindungen rechtlich festgehalten werden können.

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Häufige Fragen zum Hauskauf von den Eltern

Sie haben Fragen? Damit sind Sie nicht allein. Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen, wenn Eltern das Haus an ihre Kinder verkaufen.

Was ist besser, Haus an Kind verschenken oder verkaufen?

Eine Schenkung passt häufig, wenn Vermögen frühzeitig übertragen werden soll und die Familie sich über die Verteilung einig ist. Ein Verkauf ist oft die passendere Lösung, wenn die Eltern Geld für Altersvorsorge, Pflege oder einen Umzug benötigen – oder wenn mehrere Kinder beteiligt sind und man die Gegenleistung sauber dokumentieren möchte. (In der Praxis ist eine Kombination sehr verbreitet.)

Schenkung ist sinnvoll, wenn… Verkauf ist sinnvoll, wenn …
die Eltern das Geld nicht brauchen und Vermögen übertragen wollen die Eltern Geld für Rente, Pflege oder Umzug benötigen
die Familie über die Verteilung einig ist mehrere Kinder vorhanden sind und die klare Gegenleistung Streit reduziert
der Fokus auf Vermögensübertragung liegt und laufende Zahlungen vermieden werden sollen man Zahlungsmodelle nutzen will (Einmalzahlung, Raten, Rentenkauf), um Eltern finanziell abzusichern

Kann ich das Haus meiner Eltern unter Wert kaufen?

Ja, ein Haus unter Wert zu kaufen, ist möglich und kommt häufig vor. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Die Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis wird in vielen Fällen als gemischte Schenkung betrachtet – also als Kauf plus „Geschenkanteil“. Das kann im Erbfall zu Diskussionen führen, etwa wenn sich Geschwister benachteiligt fühlen.

Für die Finanzierung gilt außerdem: Banken schauen weniger auf den Kaufpreis als auf den Beleihungswert, der sich am Verkehrswert orientiert. Liegt der Kaufpreis deutlich darunter, verlangen Kreditgeber oft ein Gutachten und es kann sein, dass Sie mehr Eigenkapital einbringen müssen.

Unser Tipp: Legen Sie den Preis nachvollziehbar fest, sodass er sich am Verkehrswert orientiert und mindestens 60 % dessen ausmacht. So verhindern Sie, dass doch noch eine Schenkungssteuer erhoben wird. Halten Sie außerdem die Gründe schriftlich fest (Kurzgutachten, Renovierungsstau, vereinbartes Wohnrecht/Nießbrauch). Das sorgt für Ruhe bei Bank, Finanzamt und Familie.

Kann ich das Haus meiner Eltern für einen Euro kaufen?

Rein formal ist ein Kaufvertrag mit einem Euro möglich. Praktisch und aus juristischer Sicht wird dies jedoch als Schenkung behandelt. Denn steuerlich zählt nicht der Symbolpreis, sondern der Verkehrswert: Verkehrswert minus 1 € = geschenkter Anteil (gemischte Schenkung).

Banken machen bei einer Finanzierung meist nicht mit und in Familien mit Geschwistern erhöht es das Streitpotenzial im Erbfall. Wenn Sie es sauber lösen wollen, wählen Sie entweder eine klar gestaltete Schenkung oder einen plausiblen Kaufpreis.

Was kostet der Notar beim Hausverkauf an Kinder?

Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Als Faustregel gilt: Notar und Grundbucheintrag kosten zusammen etwa 1,5 bis 2% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das also rund 4.500 bis 6.000 €. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer – also das Kind. Vereinbaren Sie zusätzlich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, kommen geringe Mehrkosten für die notarielle Beurkundung hinzu.

Muss ich das Haus 10 Jahre behalten?

Nicht zwingend – aber es lohnt sich. Die sogenannte Spekulationsfrist besagt: Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn als Einkommen versteuern.

Ausnahme: Sie bewohnen das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst. Dann entfällt die Spekulationssteuer unabhängig von der Haltedauer. Für das Elternhaus gilt also: Wer einzieht, ist auf der sicheren Seite. Wer vermietet, sollte die Zehnjahresfrist im Blick behalten.

Wie läuft der Kaufvertrag beim Hauskauf von Eltern ab?

Der Ablauf unterscheidet sich kaum vom regulären Immobilienkauf:

  1. Kaufpreis festlegen – idealerweise auf Basis eines Kurzgutachtens
  2. Kaufvertrag aufsetzen – ein Notar entwirft den Vertrag auf Basis der vereinbarten Konditionen (Preis, Wohnrecht, Zahlungsmodalitäten)
  3. Notartermin – beide Parteien unterschreiben den Kaufvertrag notariell beglaubigt
  4. Auflassungsvormerkung – der Notar sichert den Eigentumsübergang im Grundbuch
  5. Kaufpreis zahlen – nach Eintrag der Vormerkung und Freigabe durch den Notar
  6. Grundbucheintrag – das Eigentum geht offiziell auf das Kind über

Der gesamte Prozess dauert in der Regel sechs bis zwölf Wochen ab Notartermin.

Unser Fazit

Ob Kauf, Schenkung oder Erbschaft die beste Lösung ist, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab.

Ein Hauskauf schafft häufig klare Eigentumsverhältnisse und gibt den Eltern finanzielle Sicherheit. Eine Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten und eine Erbschaft ist oft sinnvoll, wenn die Immobilie erst später übertragen werden soll.

Lassen Sie die gewählte Lösung möglichst früh rechtlich und steuerlich prüfen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und schaffen Klarheit für alle Beteiligten.

Aktualisiert im Juli 2026