Baufinanzierung allein oder mit Partner? Hier kommen das Für und Wider eines Immobilienerwerbs durch mehrere Personen.
Der Hauskauf ist für viele Menschen eine der größten Investitionen ihres Lebens. Die meisten Baudarlehen werden von Paaren und Familien aufgenommen, denn logischerweise lässt sich die Last einer Immobilienfinanzierung auf mehreren Schultern leichter tragen. Bei einer sogenannten Kaufgemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um die Immobilie gemeinsam zu finanzieren. In diesem Ratgeber gehen wir näher auf das Konzept der Baufinanzierung mit mehreren Personen ein und beleuchten die Vor- und Nachteile dieser Art des Immobilienerwerbs.
Die Vorteile einer gemeinsamen Immobilienfinanzierung liegen auf der Hand: Die Belastung wird auf zwei oder mehr Personen verteilt. Das Risiko, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, verringert sich. Es gibt aber noch mehr Vorteile einer Baufinanzierung mit mehreren Personen.
Neben den vielen Vorzügen der gemeinsamen Baufinanzierung gibt es aber auch Nachteile bei zwei Kreditnehmern oder mehr. So kann es zu Unstimmigkeiten und Konflikten kommen – insbesondere, wenn es um die Aufteilung der Ratenzahlungen oder andere finanzielle Fragen geht. Das stellt selbst die beste Beziehung auf eine harte Probe. Weitere Nachteile einer Baufinanzierung mit mehreren Personen sind:
Bei der Bonitätsprüfung ist es für das Kreditinstitut eher nebensächlich, ob Sie Ihre Baufinanzierung als verheiratetes oder unverheiratetes Paar beantragen. In erster Linie geht es um Eigenkapital, Einkünfte und zusätzliche Sicherheiten.
Man kann also auch unverheiratet ein Haus kaufen, wenn die o. g. Voraussetzungen stimmen. Beachten Sie aber, dass Sie als unverheiratetes Paar Ihr Darlehen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich absichern müssen. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren fehlt bei Unverheirateten eine rechtliche Regelung. Während Eheleute eine Zugewinngemeinschaft vorweisen können, welche die Verteilung des Vermögens regelt, fehlt diese bei unverheirateten Paaren. Sie sollten also einen Fachanwalt bzw. Notar für eine juristische Abklärung und die Erstellung eines Partnerschaftsvertrags zurate ziehen.
Komplett kostenlos | 100 % unverbindlich
Paare ohne Eheurkunde müssen folgende Fragen klären:
Für Ehepaare gilt Folgendes:
Sowohl für unverheiratete als auch für verheiratete Partner gilt: Hat ein Paar Kinder, so ist es möglich, zusätzliche Förderungen (z. B. die voraussichtlich ab Sommer 2023 eingeführte Wohneigentumsförderung) zu bekommen.
Ja, es ist möglich. Wenn der allein kaufende Ehepartner über ausreichendes Einkommen, Kreditwürdigkeit und Vermögenswerte verfügt, um den Kredit selbstständig zu tragen, kann er alleine die Immobilie erwerben oder das Bauland kaufen. Trotzdem wollen die Banken beide Eheleute als Kreditnehmer haftend machen. Auch wird meist die Bonität beider Eheleute geprüft.
Achtung: Wenn das Haus während der Ehe erworben wird und der andere Ehepartner einen Beitrag zur Baufinanzierung geleistet hat, könnte das Haus als gemeinsames Eigentum angesehen und im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Wenn ein Haus innerhalb der Ehe gekauft wird und explizit nur einem Ehepartner gehören soll, dann muss das rechtlich genauso festgehalten werden. Sprechen Sie mit Ihrem Baufinanzierer darüber und prüfen Sie gemeinsam alle relevanten Faktoren, um finanzielle und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Im Fall einer Scheidung hat das Ex-Ehepaar die Möglichkeit, sich einvernehmlich zu einigen und das gemeinsame Vermögen aufzuteilen. Kann oder will das Paar keinen Kompromiss finden und liegt kein Ehevertrag vor, greift das Konzept der Zugewinngemeinschaft. Im Wesentlichen bedeutet es, dass jeder Partner sein eigenes Vermögen behält, das er vor der Ehe besessen oder in der Ehezeit durch Schenkungen oder Erbschaften erworben hat. Das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird als gemeinschaftlicher Zugewinn betrachtet und gerecht aufgeteilt.
Werden sich die Ex-Partner nicht über ihr Vermögen und die Kredittilgung einig oder sind sie zahlungsunfähig, droht eine Teilungsversteigerung. Dies ist eine Art der Zwangsversteigerung, bei der der Verkauf von gemeinsam erworbenem Eigentum erzwungen wird. Der Erlös aus der Versteigerung wird dann zwischen den Eigentümern entsprechend ihrem Anteil an der Immobilie aufgeteilt. Da bei einer Teilungsversteigerung in der Regel massive Verluste drohen, sollte sie als wirklich letzter Ausweg betrachtet werden. Denn das Haus wird meist unter Marktwert verkauft und die Kosten für das Verfahren kommen noch hinzu.
Für Trennungen von unverheirateten Kreditnehmern gilt dasselbe, wenn nichts anderes im Partnerschaftsvertrag festgehalten wurde. Steht beim gemeinsamen Kredit nur einer im Grundbuch, so gehört das Haus ihm allein. Stehen mehrere Eigentümer im Grundbuch, muss geklärt werden, wer im Haus bleiben darf, wer auszieht und finanziell entschädigt wird. Bei Nichteinigung kommt es auch hier zu einem Verkauf der Immobilie durch eine Teilungsversteigerung.
Was passiert im Todesfall während der Baufinanzierung? So ungern wir uns mit dem Thema Tod beschäftigen: Bei der Planung einer Baufinanzierung muss er berücksichtigt werden. Sollte der schlimmste Fall eintreten, greift die gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass die Witwe oder der Witwer den Rest des Kredits in Eigenleistung zurückzahlen muss.
Dies betrifft auch unverheiratete Paare. Ist einer der Kreditnehmer während der Rückzahlungsphase verstorben, muss der verbliebene Partner die Raten pünktlich weiterzahlen, bis der Kredit vollständig getilgt ist. Außerdem wird die volle Erbschaftssteuer erhoben – ein Grund mehr, sich den Themen Todesfall und Vererben rechtzeitig zu stellen.
Will oder muss die verwitwete Person nach dem Todesfall verkaufen und das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung – wieder eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Die gute Nachricht ist, dass es Möglichkeiten gibt sich abzusichern, z. B. durch Abschluss einer Lebensversicherung. Ihr Finanzierungsberater oder Ihre -beraterin wird Sie darüber informieren.
Eine Gruppenfinanzierung mit Geschwistern oder Freunden ist ebenfalls möglich. Im Grunde läuft sie genaue so ab wie bei einem unverheirateten Paar. Das Verhältnis der Kreditnehmer zueinander ist nicht so wichtig wie das verfügbare Eigenkapital, Einkünfte, Sicherheiten und Rücklagen. Wesentlich ist nur, dass es möglichst nicht zu Streit und Auseinandersetzungen kommt. Eine Baufinanzierung mit Freunden oder Geschwistern ist daher nur dann eine sinnvolle Option, wenn es allen Kreditpartnern gelingt, klare, verbindliche Absprachen zu treffen und sich an diese zu halten.
Eine Baufinanzierung mit Bruder und Schwester oder mit der besten Freundin kann viele Vorteile bieten. Damit der gemeinsame Immobilienerwerb nicht zu einer Zerreißprobe wird, müssen Sie alle Details des Miteigentums, einschließlich der Exit-Strategie (einer Beendigung der Finanzierung vor dem ursprünglichen Termin), schriftlich festhalten. Berücksichtigen Sie dabei auch die individuellen Ziele und finanziellen Möglichkeiten aller Kreditnehmer und suchen Sie gegebenenfalls nach Kompromissen. Während einige Kreditnehmer eine schnelle Rückzahlung und Schuldenfreiheit anstreben, bevorzugen andere eine längere Zinsbindung und niedrigere Ratenzahlungen.
Außerdem sollten Sie vorab regeln, welcher Miteigentümer sich worum kümmert. So z. B. bei anstehenden Modernisierungen. Wer holt Angebote ein, wer hat Zeit, mit den Handwerkern durchs Haus zu gehen etc.
Lassen Sie unbedingt einen Partnerschaftsvertrag notariell beglaubigen, bevor Sie ein Bauprojekt mit anderen, wie zum Beispiel ein Mehrgenerationenhaus, in Angriff nehmen.
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) stellt eine gute Alternative zum Partnerschaftsvertrag dar. Sie ist eine Rechtsform, die aus mindestens zwei Personen besteht, welche zusammen ein gemeinsames Ziel, hier den Hauskauf, verfolgen. In diesem Fall tritt die GbR als Immobilienkäuferin und -eigentümerin auf und wird entsprechend im Grundbuch eingetragen. Die Gesellschafter der GbR sind gleichberechtigte Kreditnehmer und treffen alle Entscheidungen gemeinsam. Durch den Gesellschaftsvertrag wird ein höheres Maß an Transparenz und Vertrauen geschaffen, was in einer reinen Privatfinanzierung möglicherweise nicht gegeben wäre.
Die finanzielle Belastung beim Immobilien bzw. Grundstück Kaufen wird auf mehrere Personen verteilt. Das bedeutet aber auch, dass jeder Kreditpartner im Falle eines finanziellen Engpasses oder einer Zahlungsunfähigkeit für die gesamte GbR haftet. Deshalb ist es auch hier wichtig, im Vorfeld klare Regelungen zu treffen und eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.
Wenn mehrere Personen eine Immobilie erwerben, müssen sie diese auch gemeinschaftlich verwalten. Damit das konfliktfrei und effizient von statten geht, ist eine strukturierte und organisierte Herangehensweise erforderlich:
Sie haben sich für einen Immobilienerwerb durch mehrere Personen entschieden – nun gibt es eine Menge zu beachten. Hier kommt unsere Checkliste für den gemeinsamen Hauskauf und die Baufinanzierung mit mehreren Personen.
Komplett kostenlos | 100 % unverbindlich