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Wohneigentumsförderung für Familien: Das neue Förderprogramm der KfW

Zinsvergünstigte Kredite statt Baukindergeld

Nachdem das Baukindergeld eingestellt wurde, soll die sogenannte Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen seit Juni 2023 bei der Verwirklichung des Eigenheimtraums unterstützen.

Gibt es noch Baukindergeld?

Das 2018 eingeführte Modell des sogenannten Baukindergeldes (auch Kinderbaugeld) für Familien ist Ende 2022 ausgelaufen. Zuvor konnten Alleinerziehende oder Familien mit Kindern, die eine Immobilie gebaut oder gekauft haben, pro Kind für jeweils zehn Jahre eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.200 € von der KfW-Bank erhalten.

Voraussetzung hierfür war eine eigens bewohnte, in Deutschland erworbene Immobilie sowie ein maximales Haushaltseinkommen in Höhe von 90.000 €, wenn Familien nur ein Kind haben, plus 15.000 € für jedes weitere minderjährige Kind. Eine Baukindergeld-Verlängerung ist 2023 nicht angedacht.

Die Förderung vom Haus- und Wohnungsbau gibt es nicht erst seit gestern. Weil es im Nachkriegsdeutschland zu einer drastischen Wohnungsnot kam, hat die KfW-Bank schon im Jahre 1949 angefangen, günstige Darlehen zu vergeben, um den Bau von Wohneigentum zu fördern. Nachdem die Programme im Laufe der Jahre mehrmals stockten, kam es vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vermehrt zur Vergabe von Fördermitteln für junge Familien.

Was ist die neue Wohneigentumsförderung 2023?

Viele Familien, die über ein geringes bis mittleres Einkommen verfügen, sehnen sich trotz der finanziellen Herausforderung nach dem Erwerb einer eigenen Immobilie, die sie ihr Zuhause nennen können.

Damit der Traum vom Eigenheim mit Wegfall des Baukindergelds nicht zwingend am Geld scheitert, gibt es seit dem 01. Juni 2023 eine Wohneigentumsförderung für Familien. Mit dieser KfW-Förderung werden zinsgünstige Kredite für den Bau oder Kauf von energieeffizientem Wohneigentum vergeben.

Anspruchsberechtigten Familien stellt der Bund im Rahmen des Programms bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, die für die zehnjährige Zinsverbilligung eingesetzt werden. Außerdem sollen die Klimaziele durch klimafreundlichen Neubau unterstützt werden.

Gut zu wissen: Das Programm wird auch als „WEF 300“ (ausgeschrieben: Wohneigentumsförderung 300) bezeichnet, denn Akronyme und Nummern sind bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau keine Seltenheit.

Zum KfW-Kredit 300 Wohneigentum für Familien

Voraussetzungen für die Wohneigentumsförderung für Familien

Um die Bauförderung für Familien zu bekommen, werden mehrere Punkte vorausgesetzt. Denn nicht unter allen Bedingungen ist eine Genehmigung einer finanziellen Förderung stets realisierbar oder gerechtfertigt. Familien mit hohem Haushaltseinkommen sind zum Beispiel nicht anspruchsberechtigt und fallen somit aus dem Raster. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder (unter 18 Jahren) am Tage der Antragstellung.

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren
  • Eigentumsanteil beträgt 50 % oder mehr
  • keine weiteren Immobilien in der Bundesrepublik vorhanden
  • zu versteuerndes Einkommen pro Jahr beträgt nicht mehr als max. 60.000 €
    (pro Kind erhöht sich der Betrag um 10.000 €)
  • Immobilie wird selbst genutzt
  • kein Baukindergeld erhalten
  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragsstellung liegen vor

Klimaziele im Blick bei der Wohneigentumsförderung

Wenn alle aufgeführten Voraussetzungen für die Wohneigentumsförderung für Familien erfüllt sind, wird trotzdem nicht jeder Antrag abgenickt. Denn für geförderte Neubauten wird vorausgesetzt, dass es sich um ein klimafreundliches und nachhaltiges Gebäude handelt.

Die KfW setzt das sogenannte „Effizienzhaus“ für die Vergabe eines Darlehens voraus. Darunter ist ein energetischer Standard zu verstehen, welcher angibt, wie hoch der Energiebedarf von Wohngebäuden ausfällt.

Darlehensbeträge für klimafreundliche Wohngebäude in zwei Stufen

1. Förderstufe: Klimafreundliches Wohngebäude mit der Stufe Effizienzhaus 40 (entspricht der Energieeffizienzklasse A+). Außerdem wird weder mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt.

  • 1 bis 2 Kinder: max. möglicher Darlehensbetrag 140.000 Euro
  • 3 bis 4 Kinder: max. möglicher Darlehensbetrag 165.000 Euro
  • ab 5 Kindern: max. möglicher Darlehensbetrag 190.000 Euro

2. Förderstufe: Wenn alle Voraussetzungen für die erste Förderstufe erfüllt sind und zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt, das die Kriterien QNG-Plus oder QNG-Premium erreicht wurden, besteht Anspruch auf die folgenden Kreditsummen.

  • 1 bis 2 Kinder: bis insgesamt 190.000 Euro
  • 3 bis 4 Kinder: bis insgesamt 215.000 Euro
  • ab 5 Kindern: bis insgesamt 240.000 Euro

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Wie hoch fällt die Bauförderung für Familien aus?

Da es sich bei der Wohneigentumsförderung nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Kredit mit besonders günstigen Zinsen handelt, ist die Berechnung der individuellen Förderhöhe etwas komplizierter.

Der auf die Kreditsumme angerechnete Sollzins kann im besten Falle bei 0,01 % liegen. Je kürzer die Laufzeit der Bauförderung für Familien ausfällt, desto niedriger werden die Hypothekenzinsen sein. Die Zahlungsfähigkeit (Bonität) hingegen beeinflusst die Zinshöhe nicht.

Das geförderte Annuitätendarlehen hat in jeder Variante eine Zinsbindung von 10 Jahren.

Bei einer Laufzeit von 4-10 Jahren liegt der Sollzins pro Jahr bei 0,01 %

Bei einer Laufzeit von 11-25 Jahren liegt der Sollzins pro Jahr bei 0,96 %

Bei einer Laufzeit von 26-35 Jahren liegt der Sollzins pro Jahr bei 1,16 %

 

Anders sieht es aus, wenn ein endfälliges Darlehen abgeschlossen wird. Dieses kann mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 4-10 Jahren beantragt werden, während ein jährlicher Sollzins von 1,26 % angerechnet wird.

Wie beantrage ich Wohneigentumsförderung?

Haben Sie sich für einen WEF-Antrag entschieden, gilt es, folgende Schritte zu beachten:

Schritt 1: „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) von Expertinnen und Experten erhalten

Die KfW setzt für die Wohneigentumsförderung für Familien eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) voraus. Deshalb ist es wichtig, sich um eine professionelle Beratung und Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu kümmern, damit diese ein entsprechendes Dokument ausstellen können.

Schritt 2: Weitere Unterlagen zusammenstellen und Förderung bei der Bank beantragen

Einkommenssteuerbescheide der letzten Jahre, Geburtsurkunden der Kinder unter 18 und die BzA: Nehmen Sie alles zu einem Finanzierungsgespräch mit. Diese Unterlagen werden dann von Experten geprüft und der Förderkredit für den Haus- oder Wohnungskauf beantragt.

Nachdem Sie eine Bestätigung der KfW bekommen, steht dem Bau oder Kauf eines Eigenheims nichts weiter im Weg.

Schritt 3: „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einreichen

Zum Schluss ist es wichtig, die von Energieexperten ausgestellte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einzureichen, die über die Finalisierung Ihres Vorhabens informiert.

Sofern es sich um einen Neubauimmobilienkauf handelt, wenden Sie sich an Ihren Bauträger. Auch ist es möglich, dass Sie sich für einen Fertighaussteller entschieden haben, welcher ebenfalls die Bestätigung aushändigt, damit diese bei der Bank eingereicht werden kann.

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Wohneigentum für Familien: Das neue Förderprogramm im Fazit

Bevor leichtfertig zu Angeboten der Hausbank oder von anderen Banken zur Immobilienfinanzierung gegriffen wird, empfiehlt es sich, dass Familien sich über ihre Fördermöglichkeiten informieren – denn so lassen sich Kosten sparen und der Traum von der eigenen Immobilie rückt ein Stückchen näher.

Vor allem junge Paare mit Nachwuchs, die über kein hohes Einkommen verfügen, können ihr Bauvorhaben mit der Wohneigentumsförderung für Familien trotz der aktuellen Bauzinsentwicklung in Deutschland möglicherweise umsetzen.

Vor Vertragsunterschrift sollten sich Häuslebauerinnen und -bauer in jedem Fall bei einer Baufinanzierungsberatung von Experten über die individuell besten Möglichkeiten zur Verwirklichung der Eigenheimpläne beraten lassen.

Dorothee Gehle

Dorothee Gehle

Dorothee Gehle betreut gemeinsam mit ihren Kollegen im Produktmanagement die Kreditinstitute, mit denen Starpool zusammenarbeitet. Sie ist schon seit 2013 im Starpool und hat ursprünglich Bankkauffrau gelernt. Die Baufinanzierung hat sich schon in ihrer Ausbildung als Lieblingsthema herauskristallisiert.

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