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Sanierungspflicht 2026: Wer betroffen ist und welche Maßnahmen Pflicht sind

Wenn das Gesetz zur Sanierung verpflichtet

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Sanierungspflicht 2026: Wann Sie gesetzlich handeln müssen
16:29

Seit 2024 gilt die neue EU-Gebäuderichtlinie, 2025 hat Deutschland das GEG angepasst und 2026 greifen für viele Eigentümer konkrete Pflichten.

Zwar gibt es 2026 keine Pflicht zur Komplettsanierung, aber sehr wohl verpflichtende Maßnahmen bei bestimmten Gebäuden. Energetische Mindeststandards werden nach einem Eigentümerwechsel verpflichtend und müssen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden. Wer diese Sanierungspflichten 2026 ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 € und spürbare Verluste im Immobilienwert.

Energetische Sanierungspflicht im Schnelldurchlauf

  • Bei einem Eigentümerwechsel muss das Haus energetisch saniert werden, wenn bestimmte Mindeststandards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht erfüllt sind – v. a. Dämmung und Heizkessel.
  • Insbesondere gilt sie für ältere Gebäude, die nach dem 1. Februar 2002 gekauft, geerbt oder als Schenkung erhalten wurden.
  • Pflichtmaßnahmen: Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, Austausch alter Heizkessel (älter als 30 Jahre), Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren.
  • Die Frist für die Sanierung beträgt 2 Jahre nach Eigentümerwechsel.
  • Ausnahmen: U. a. denkmalgeschützte Gebäude und Fälle nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit.

Sanierungspflicht beim Altbau – aktueller Stand 2026

Für die energetischen Anforderungen gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ergänzend wirkt seit 2024 die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, den Energieverbrauch ihrer Wohngebäude deutlich zu senken.

Welche konkreten Schritte Deutschland daraus ableitet, wird erst in zukünftigen Anpassungen des GEG festgelegt. Eine verpflichtende Sanierung auf bestimmte Effizienzklassen ergibt sich daraus 2026 noch nicht. Entscheidend bleiben die bestehenden Mindestanforderungen – insbesondere nach einem Eigentümerwechsel und bei sehr alten Heizkesseln.

Was bedeutet das für Sanierungen in 2026?

2026 bleibt es bei den bekannten Pflichtmaßnahmen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):

  • keine Sanierungspflicht auf bestimmte Effizienzklassen (vorerst)
  • Pflichten vor allem nach Eigentümerwechsel
  • keine pauschale Austauschpflicht
  • Heizungsmodernisierung bleibt ein großes Thema, aber ohne pauschale Austauschpflicht

In 60 Sekunden prüfen: Ist die energetische Sanierung für Sie verpflichtend?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrem Gebäude. Erfahren Sie sofort, ob Sie von der Sanierungspflicht betroffen sind und welche Maßnahmen Pflicht werden.


Wer ist von der Sanierungspflicht betroffen – und ab wann?

Die energetische Sanierungspflicht greift nicht für alle Gebäude. Pflichtmaßnahmen gelten v. a., wenn Sie ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben – egal ob durch Kauf, Erbe oder Schenkung.

In diesen Fällen müssen bestimmte energetische Mindeststandards des Gebäudes innerhalb von 2 Jahren erfüllt werden. Wer sein Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, muss die Sanierungsmaßnahmen nicht umsetzen. Die Pflicht greift erst für den neuen Eigentümer nach einem Eigentümerwechsel.

Balkendiagramm zeigt deutsche Bestandsgebäude nach Baujahr der letzten 100 Jahre

Die Unsicherheit auf dem Markt rührt oft daher, dass die Vorgaben relativ neu sind und immer wieder auch überdacht, überarbeitet, über den Haufen geworfen werden und damit auch technische als auch finanzielle Herausforderungen insbesondere für den Eigentümer mit sich bringen.
Marco Kaudel, Experte für Immobilienbewertung – Sprengnetter Akademie

Diese Sanierungsmaßnahmen sind Pflicht

Pflicht sind (sofern kein Bestandsschutz greift):

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches (§ 47 GEG)
  • Austausch alter Standard- und Konstanttemperaturkessel (§ 72 GEG)
  • Dämmung von freiliegenden Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen (§ 71 GEG)
Sanierungsmaßnahme Pflicht, wenn...
Dämmung der obersten Geschossdecke / des Daches
  • das Dachgeschoss nicht beheizt wird
  • die vorhandene Dämmung den Mindeststandard nicht erfüllt
  • der U-Wert max. 0,24 W/m²K überschritten wird
typische Kosten: ca. 3.000–12.000 €
Austausch alter Heizkessel
  • Standard- und Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre alt sind
  • Baujahr meist vor 1996

Ausgenommen sind:

  • Brennwert- und Niedertemperaturkessel
  • Heizkessel unter 4 kW oder über 400 kW
  • Eigentümer, die ihr Haus vor dem 1.2.2002 selbst bewohnten („Bestandsschutz“)

typische Kosten: 9.000–24.000 € (je nach System)

Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Rohre frei zugänglich sind
  • und in unbeheizten Räumen (z. B. Keller, Abstellräume) verlaufen

typische Kosten: 500–2.000 €

Tabelle zur Einordnung der Energieeffizienzklasse für Gebäude

10 %-Regel bei größeren Umbauten

Bei größeren Sanierungen, wie z. B. bei der Erneuerung des Dachgeschosses, gilt die 10 %-Regel. Sie greift immer dann, wenn mehr als 10 % einer Außenfläche erneuert werden, z. B. beim Dach oder bei der Fassade. In diesem Fall müssen die betroffenen Bauteile den aktuellen energetischen Mindeststandards entsprechen.

Die 10%-Regel ist keine eigenständige Sanierungspflicht, sondern eine Vorgabe, wenn ohnehin modernisiert wird. Wer also größere Umbauten plant, muss die energetischen Anforderungen automatisch berücksichtigen, auch ohne Eigentümerwechsel.

Ausnahmen: Wer muss nicht sanieren?

Nicht jeder Eigentümer ist verpflichtet, die energetischen Mindestanforderungen umzusetzen. Ausnahmen gelten für:

  • Eigentümer von Ein- bzw.  Zweifamilienhäusern, die das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben (Bestandsschutz)
  • denkmalgeschützte Immobilien (§ 105 GEG)
  • Fälle nachgewiesener wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (§ 102 GEG)
  • Situationen, in denen die bauliche Umsetzung technisch nicht möglich ist

Kurz: Pflicht besteht nur, wenn kein Bestands- oder Denkmalschutz greift und die Maßnahmen technisch sowie wirtschaftlich möglich sind.

Sanierungspflicht einfach erklärt

In diesem Experteninterview erklärt Marco Kaudel, Leiter der Sprengnetter Akademie, warum der Markt verunsichert ist, welche Maßnahmen wirklich Pflicht sind und wie Sie Fördermittel optimal nutzen können.

Checkliste für Altbaukäufer

Je älter das Haus, desto wichtiger ist eine frühzeitige Prüfung von Dach, Heizung und Bestandschutz – besonders vor dem Hauskauf. Darauf sollten Sie bei älteren Ein- und Zweifamilienhäusern achten:

  • Baujahr & Vorbesitzer: Wurde das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 vom Voreigentümer selbst bewohnt (Bestandsschutz) oder greift die Pflicht sofort?
  • Dach und oberste Geschossdecke: Ist die Dämmung vorhanden und ausreichend? Unbeheizte Dachräume sind häufig Pflichtbereich.
  • Heizkessel: Handelt es sich um Standard- oder Konstanttemperaturkessel und wie alt sind diese?
  • Rohrleitungen: Verlaufen Heizungs- oder Warmwasserrohre ungedämmt in unbeheizten Räumen?
  • Feuchtigkeit & Bausubstanz: Gibt es Hinweise auf Feuchte, Risse oder Schäden, die eine Sanierung erschweren?
  • Energieausweis: Liegt ein aktueller Energieausweis vor und welche Hinweise liefert er zu Sanierungsbedarf?
  • Schadstoffprüfung: Enthält das Haus noch Asbest, alte Bleirohre oder schadstoffhaltige Farben?
  • Denkmalschutz: Bestehen Auflagen, die energetische Maßnahmen einschränken oder verteuern?

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  • Passt die Höhe des Kreditbetrags zu Ihrem Nettoeinkommen?
  • Haben Sie noch weitere Nettoeinkommen? (z.B. durch weitere Personen im Haushalt)
 

Für wen ist das Angebot?

Zur Verifizierung Ihrer Telefonnummer erhalten Sie innerhalb der nächsten 5 Minuten eine SMS an die von Ihnen angegebene Telefonnummer. Diese SMS enthält einen Code, mit dem wir die Echtheit Ihrer Telefonnummer und Übereinstimmung mit der Person prüfen, die den Antrag gestellt hat. Die Verifizierung erfolgt durch Eingabe des Codes in ein entsprechendes Fenster bei der Weiterleitung nach dem Absenden.

Wer kontrolliert die Sanierungspflicht?

Die Einhaltung der Sanierungspflicht wird überprüft, allerdings nicht durch eine zentrale Behörde. Die Verantwortung liegt bei den Landesbehörden, die stichprobenartig kontrollieren können, ob verpflichtende Maßnahmen umgesetzt wurden. Besonders im Fokus steht dabei der Eigentümerwechsel. Denn spätestens dann fällt auf, ob ein Haus energetische Mindeststandards einhält.

Diese Aufgabe übernehmen aber auch Schornsteinfeger. Sie kontrollieren bestimmte Vorgaben des GEG, zum Beispiel bei der Feuerstättenschau. Bei der Ausstellung von Energieausweisen können Energieberater ebenfalls beurteilen, ob ein Haus den Standards entspricht. Allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet, Verstöße zu melden.

Dazu kommt eine indirekte Kontrollinstanz: Förderprogramme von KfW und BAFA. Wer finanzielle Unterstützung beantragt, muss nachweisen, dass die Maßnahmen den Anforderungen des GEG entsprechen. Ohne Erfüllung der Vorgaben gibt es schlicht kein Geld.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) drohen bei Nichteinhaltung der Sanierungspflicht Bußgelder bis zu 50.000 €. In der Praxis werden diese Maximalbußgelder selten ausgeschöpft, viele Fälle enden deutlich darunter oder erst nach einer Fristsetzung bzw. Aufforderung zur Zwangssanierung.

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Kosten, Förderung & Finanzierung der Pflichtmaßnahmen

Eine gute Dämmung und ein modernes Heizsystem sind die größten Hebel, um Energieverluste zu reduzieren – und damit Kernpunkte jeder energetischen Sanierung.
Marco Kaudel, Sprengnetter Akademie

Wer 2026 eine Pflichtmaßnahme umsetzen muss, etwa den Austausch eines alten Heizkessels oder die Dämmung des Dachs, steht oftmals vor der Frage: Wie finanziere ich das? Die gute Nachricht: Staatliche Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten machen die notwendigen Arbeiten bezahlbar. Wichtig ist, Förderanträge rechtzeitig zu stellen, bevor die Maßnahmen starten. 

Was kosten energetische Einzelmaßnahmen einer Pflichtsanierung?

Maßnahme typische Kosten
Dämmung Dach/oberste Geschossdecke ca. 150–300 €/m²
Austausch alter Heizkessel ca. 9.000–24.000 €
Dämmung von Rohrleitungen ca. 500–2.000 €

Diese Werte beziehen sich auf energetische Einzelmaßnahmen, die durch das Gebäudeenergiegesetz verpflichtend sein können. Umfangreiche Komplettsanierungen liegen deutlich darüber und fallen wirtschaftlich in eine andere Kategorie.

Sanierungskosten-Rechenbeispiel zur Orientierung

Das folgende Beispiel zeigt eine freiwillige, umfassende Modernisierung weit über die gesetzlichen Mindestpflichten hinaus. Die Pflichtmaßnahmen selbst (Dach, Leitungen, alter Kessel) liegen kostenseitig deutlich darunter.

Mal angenommen, Sie besitzen ein freistehendes 150 m²-Einfamilienhaus, das im Jahr 1989 gebaut wurde. Das Haus hat zwei Etagen, ein unbeheiztes Steildach und einen beheizten, ausgebauten Keller. Sie heizen mit Öl und hatten bis dato noch keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

In der folgenden Abbildung sehen Sie, wie Ihr Energiebedarf momentan aussieht:

Beispielrechnung: Das Haus hat eine Energieeffizienzklasse G

Nehmen wir an, Sie entscheiden sich für eine Fassadendämmung und eine Erdwärmepumpe mit Photovoltaik.

1) Folgende Sanierungskosten kommen auf Sie zu:
45.212,35 € (Fassadendämmung)
+ 47.257,30 € (Erdwärmepumpe mit Photovoltaik)
= 92.469,65 €
2) Mit folgenden Investitionszuschüssen können Sie rechnen:

6.781,85 € (Fassadendämmung)

+ 14.177,19 € (Erdwärmepumpe mit Photovoltaik)

= 20.959,04 €
3) Ihre Ausgaben für die Sanierung betragen somit: 

92.469,65 € (Sanierungskosten)

- 20.959,04 € (Investitionszuschüsse)

= 71.510,61 €

Schauen wir uns nun an, welche Vorteile die Sanierungsmaßnahmen mit sich bringen:

Rechenbeispiel: Das Haus hat nach der Sanierung eine Energieeffizienzklasse A

Darüber hinaus steigt der Wert Ihrer Immobilie dank der Sanierung um 51.000 €.

(Diese beispielhafte Berechnung wurde mithilfe unseres Modernizer-Tools erstellt.)

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Staatliche Förderung für Sanierungspflichten 2026

Fördermaßnahme Details
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung etc.: 15 % Zuschuss + 5 % iSFP-Bonus möglich (max. 20 %).

Gilt nur für Gebäudehülle, Fenster, Türen und Lüftung (nicht für Heizungstausch).

Heizungstausch (klimafreundliche Heizung) Zuschüsse bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich (30 % Grundförderung + bis zu 30 % Klimageschwindigkeitsbonus + 20 % Einkommensbonus – gedeckelt auf 70 %).
Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung

20 % der Kosten, max. 40.000 € pro Wohneinheit, verteilt auf 3 Jahre.

Alternative zu BAFA/KfW – nicht kombinierbar.

KfW-Kredit 261 Förderkredit für Sanierungen zum Effizienzhaus. Tilgungszuschüsse je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe (bis zu mehreren zehntausend Euro Ersparnis möglich).
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Plan selbst wird bezuschusst. Zusätzlich: + 5 % Extra-Zuschuss auf viele Maßnahmen der Gebäudehülle, wenn sie im iSFP stehen.
Regionale Programme Ergänzende Zuschüsse möglich (z. B. Länder/Kommunen für Beratung, Dämmung, Heizung). Individuell prüfen.

Wichtig für 2026: Förderprogramme und Konditionen können sich im Jahresverlauf ändern. Prüfen Sie vor Beginn jeder Maßnahme die aktuellen Förderrichtlinien oder  lassen Sie sich beraten, bevor irgendein Handwerker startet.

FAQ: Fragen zur Sanierungspflicht

Gibt es 2026 eine generelle Sanierungspflicht für alle Häuser?

Nein. Es gibt keine verpflichtende Komplettsanierung für alle Wohngebäude. Die Sanierungspflicht gilt nur in bestimmten Fällen, v. a. nach einem Eigentümerwechsel oder bei sehr alten Heizkesseln. Eine gesetzliche Verpflichtung, auf eine bestimmte Effizienzklasse zu sanieren, ist für 2026 nicht vorgesehen. 

 

Gilt die Sanierungspflicht nur bei Eigentümerwechsel?

Für die meisten Maßnahmen: ja. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem 1. Februar 2002 übernommen hat, muss innerhalb von 2 Jahren gesetzliche Mindeststandards erfüllen. Ausnahmen bestehen etwa bei Denkmalschutz oder Unwirtschaftlichkeit. 

Was passiert, wenn ich nicht saniere?

Wer gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 €. 
Behörden können außerdem eine Zwangssanierung anordnen – mit Fristsetzung und Nachweispflicht. Finanziell ebenso riskant: Unsanierte Gebäude verlieren zunehmend an Marktwert und lassen sich schlechter verkaufen.

Muss ich meine alte Gas- oder Ölheizung austauschen?

Nur bestimmte alte Heizkessel müssen raus: sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind davon nicht betroffen.

Eine pauschale Austauschpflicht für funktionierende Öl- oder Gasheizungen gibt es 2026 nicht. Allerdings wird der Austausch langfristig wirtschaftlich und regulatorisch sinnvoll.

 

Gilt die Sanierungspflicht auch für vermietete Häuser?

Ja. Die Pflichten richten sich an Eigentümer, nicht an Bewohner. Das heißt: Auch Vermieter müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen – unabhängig davon, ob sie selbst im Haus wohnen.

Daniel Korth

Daniel Korth

Daniel Korth betreut als Online Marketing Manager die Online-Aktivitäten bei Starpool. Als Finanzblogger und -Podcaster beschäftigt er sich schon seit Jahren mit Themen wie Geldanlage, Immobilien und Humankapital. Dieses Wissen bringt Daniel nun auch bei WOHNEN UND FINANZIEREN mit ein.

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