Ein neuer Anstrich? Eine komplett neue Optik? Oder einfach nur: endlich mein Stil! Wer ein Haus gekauft hat oder gerade eins baut, kommt an der Fassadengestaltung nicht vorbei.
Wer eine Immobilie kauft, stößt früher oder später auf Begriffe wie Wegerecht, Leitungsrecht oder Überbaurecht. Diese Nutzungsrechte werden als Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.
Bevor es mit dem Hausbau losgehen darf, brauchen Sie grünes Licht vom Amt: Baugenehmigung und Baufreigabe sind Pflicht.
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