Wer eine Immobilie kauft, verkauft oder finanziert, kommt am Grundbuchauszug nicht vorbei. Er ist das zentrale Dokument zum Nachweis von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Rechten an einem Grundstück. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, was er kostet, wer überhaupt berechtigt ist und wie ein korrekter Antrag aussieht.

Grundbuchauszug im Schnelldurchlauf

  • Ein einfacher Auszug kostet beim Amtsgericht 10 €, ein beglaubigter 20 €

  • Die Beantragung ist persönlich, schriftlich per Post oder über Online-Dienstleister möglich

  • Nur Personen mit berechtigtem Interesse dürfen einen Grundbuchauszug erhalten (§ 12 GBO)

  • Die persönliche Einsicht ins Grundbuch beim Amtsgericht ist kostenlos – nur der Ausdruck kostet

  • Ausnahme: In Baden-Württemberg sind die Gemeinden – nicht die Amtsgerichte – für das Grundbuch zuständig

  • Für Baufinanzierungen und Notartermine ist in der Regel ein beglaubigter Auszug erforderlich

Was steht im Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. Er zeigt auf einen Blick, wem das Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf liegen.

Auf dem Deckblatt finden Sie Angaben zum zuständigen Amtsgericht und zur Grundbuchblattnummer. Der Auszug besteht aus einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen:

  • Bestandsverzeichnis
    Hier finden sich Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks sowie zur Flurstücknummer, also quasi der Adresse im Kataster. Außerdem werden hier auch grundstücksgleiche Rechte wie Wohnungseigentum, Teileigentum oder ein Erbbaurecht vermerkt.
  • Abteilung I: Eigentümerverhältnisse
    Wer ist (Mit-)Eigentümer der Immobilie? Steht hier z.  eine Erbengemeinschaft oder eine GbR, lohnt sich ein genauer Blick.
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
    Darin wird alles verzeichnet, was die Nutzung des Grundstücks durch Dritte betrifft. Dazu gehören z. B. Grunddienstbarkeiten sowie Reallasten, Vorkaufsrechte und Vermerke wie Insolvenz- oder Sanierungsvermerke. Privatrechtlich vereinbarte Baulasten finden sich ebenfalls hier (nicht aber öffentlich-rechtliche Baulasten – diese werden im Baulastenverzeichnis geführt).
  • Abteilung III: Grundpfandrechte
    Hier geht’s ums Geld: Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden, also alle Rechte, die Banken und Gläubiger im Rahmen einer Finanzierung eintragen lassen, sind hier aufgeführt. Für Kaufinteressierte ist diese Abteilung besonders wichtig.

Übrigens: Alte Einträge werden im Grundbuch nicht wirklich gelöscht, sondern als gelöscht gekennzeichnet. Sie bleiben trotzdem einsehbar.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Nicht jeder darf Einsicht in ein Grundbuch nehmen. § 12 der Grundbuchordnung (GBO) schreibt vor, dass ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss. Folgende Personengruppen sind berechtigt:

  • Eigentümer des eingetragenen Grundstücks

  • Kaufinteressenten mit nachgewiesener ernsthafter Kaufabsicht

  • Gläubiger mit eingetragenen Grundpfandrechten (z. B. Banken)

  • Notare und Rechtsanwälte im Rahmen ihres Mandats

  • Erben mit entsprechendem Erbschein oder Erbvertrag

  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit

Privatpersonen ohne konkreten Bezug zur Immobilie haben kein Recht auf Einsicht. Das berechtigte Interesse muss beim Antrag kurz begründet werden – ein Satz reicht in der Regel aus.

Häufige Einträge im Grundbuch und was sie bedeuten

Eintrag Bedeutung
Eintrag Bedeutung
Grundschuld über 250.000 € Meist Sicherheit für eine Baufinanzierung. Vor dem Verkauf muss sie in der Regel gelöscht oder abgelöst werden, sofern keine Übernahme durch den Käufer erfolgt.
Wohnrecht Nutzungsrecht, oft lebenslang und meist unentgeltlich. Berechtigt eine Person, in der Immobilie zu wohnen, auch wenn sie nicht Eigentümer ist. Kann den Wiederverkaufswert mindern.
Geh- und Fahrtrecht Grunddienstbarkeit, die das Recht gewährt, ein anderes Grundstück zu betreten oder zu befahren (z. B. für einen Weg oder eine Zufahrt). Prüfen, ob und welche Einschränkungen bestehen.
Auflassungsvormerkung Reserviert die Immobilie für den Käufer. Schützt diesen davor, dass der Verkäufer das Grundstück zwischenzeitlich an jemand anderen überträgt. Ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufprozesses.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Art der Beantragung Einfacher Auszug Beglaubigter Auszug
Persönlich beim Amtsgericht 10 € 20 €
Schriftlich per Post oder E-Mail 10 € 20 €
Über einen Notar 10 € ca. 15 € + evtl. Auslagenpauschale
Über einen Online-Dienstleister ca. 35 € ca. 50 €
Persönliche Einsichtnahme (kein Ausdruck) kostenlos

Wichtig: Online-Dienstleister berechnen neben den offiziellen Amtsgerichtsgebühren eine Servicepauschale von ca. 25–29 €. Das ist bequem, aber deutlich teurer als der direkte Weg. Für die meisten Eigentümer ist der schriftliche Postweg die günstigste Lösung.

Einfacher oder beglaubigter Auszug – was brauche ich?

Zweck Auszugstyp
Private Information über Eigentumsverhältnisse Einfacher Auszug
Vorbereitung auf einen Immobilienkauf Einfacher Auszug
Baufinanzierung bei einer Bank Beglaubigter Auszug
Notartermin (Kauf, Verkauf, Schenkung) Beglaubigter Auszug
Erbangelegenheiten Beglaubigter Auszug
Behördliche Anträge Beglaubigter Auszug

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Grundbuchamt & Notar: So beantragen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch

Je nachdem, ob Sie Eigentümer sind oder z. B. im Rahmen eines Immobilienkaufs Einsicht benötigen, werden Sie auch den Grundbuchauszug auf verschiedenen Wegen beantragen. Diese drei Optionen stehen zur Verfügung:

Der klassische Weg führt über das zuständige Grundbuchamt am Amtsgericht. Dort kann der Antrag schriftlich oder persönlich gestellt werden, inklusive Nachweis über das berechtigte Interesse. Wer ohnehin in einem Kauf- oder Finanzierungsprozess steckt, kann sich den Auszug unkompliziert vom Notar beschaffen lassen. Vorteil: Der Notar prüft direkt auch den Inhalt auf Relevanz und bekommt den Auszug schneller. Privatpersonen müssen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen rechnen.

Grundbuchauszug online beantragen?

In einigen Bundesländern ist der Antrag mittlerweile auch online möglich – über Justizportale oder zertifizierte Plattformen. Voraussetzung ist meist eine sichere Identifikation, etwa per Online-Ausweis oder PostIdent. Viele Ämter verlangen beim Online-Antrag zusätzlich einen schriftlichen Identitätsnachweis. Die Bearbeitung kann dadurch etwas länger dauern.

Für die Antragstellung müssen Sie die Grundbuchblattnummer, den Grundbuchbezirk oder die genaue Lagebezeichnung angeben.

Beglaubigt vs. unbeglaubigt – wo liegt der Unterschied?

Beim Grundbuchauszug gibt es zwei Varianten: beglaubigt und unbeglaubigt. Beide enthalten die gleichen Informationen, Unterschiede gibt es nur bei der rechtlichen Verwendbarkeit:

  • Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug dient vor allem zur Einsicht oder internen Prüfung. Er reicht aus, wenn Sie sich einen Überblick verschaffen oder das Dokument nur informativ nutzen möchten.
  • Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist eine offiziell bestätigte Kopie, die Sie für rechtlich relevante Vorgänge brauchen, z. B. bei Finanzierungen, Grundstücksverkäufen oder Behördenangelegenheiten. Er trägt den Stempel des Amtsgerichts und gilt als Beweismittel.

Grundbuchauszug beantragen auf einen Blick

  • Zuständig: Grundbuchamt beim Amtsgericht
  • Antrag: schriftlich, online oder persönlich bzw. über Notar
  • Benötigte Unterlagen: Ausweiskopie oder Personalausweis und Nachweis über berechtigtes Interesse
  • Wer darf’s? Eigentümer, Erben, Notare, Banken, Kaufinteressenten mit Vollmacht
  • Kosten: ca. 10 € unbeglaubigt, ca. 20 € beglaubigt
  • Dauer: meist 1–2 Wochen, je nach Bundesland und Antragsweg

Wann sollte man einen Grundbuchauszug anfordern?

Immer dann, wenn es um rechtlich relevante Fragen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie geht, kommt der Grundbuchauszug ins Spiel. Besonders wichtig ist er bei Kauf und Verkauf: Wer eine Immobilie erwerben will, möchte sichergehen, dass der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch steht. Außerdem sind hier mögliche Baulasten und Grunddienstbarkeiten eingetragen, auf die Sie sich einstellen müssen. Schließlich verlangen auch Kreditinstitute bei der Baufinanzierung einen aktuellen Auszug (in der Regel nicht älter als 14 Tage), bevor sie eine Kreditzusage machen.

Darüber hinaus wird ein Grundbuchauszug häufig benötigt bei:

  • einer Erbschaft oder Schenkung (zur Eigentumsübertragung),
  • einem Bauantrag (z. B. zur Klärung von Wegerechten),
  • der Gründung von Wohnungseigentum (z. B. bei der Teilung eines Mehrfamilienhauses),
  • der Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüssen für den Immobilienkauf oder -bau.

Grundbuchauszug anfordern: Schritt für Schritt

Weg 1: Persönlich beim Amtsgericht

  1. Zuständiges Amtsgericht über justiz.de anhand der Postleitzahl ermitteln

  2. Personalausweis mitbringen

  3. Berechtigtes Interesse kurz mündlich darlegen

  4. Art des Auszugs wählen: einfach (10 €) oder beglaubigt (20 €)

  5. Gebühr vor Ort bezahlen – Auszug wird sofort ausgehändigt

Vorteil: Schnellster Weg, kein Versandrisiko, sofortige Ausstellung.

Weg 2: Schriftlich per Post oder E-Mail

  1. Antrag schriftlich formulieren (Musterbrief weiter unten)

  2. Folgende Angaben eintragen: Grundbuchbezirk, Blattnummer, vollständige Grundstücksadresse

  3. Kopie des Personalausweises beilegen

  4. Berechtigtes Interesse in zwei bis drei Sätzen begründen

  5. An das zuständige Amtsgericht senden – Auszug kommt per Post in 3–10 Werktagen

Vorteil: Kein Behördengang nötig, günstigster Weg neben der persönlichen Beantragung.

Weg 3: Online über einen Dienstleister

  1. Einen seriösen Dienstleister wählen (z. B. über das offizielle Justizportal)

  2. Grundstücksdaten eingeben und Identität verifizieren

  3. Berechtigtes Interesse und Nachweise hochladen

  4. Auszugstyp wählen und Gebühr online bezahlen

  5. Auszug wird digital oder per Post zugestellt

Wichtig: Eine direkte Online-Einsicht ins Grundbuch ist in Deutschland nur Notaren, Rechtsanwälten, Banken und anderen Fachkreisen über das automatisierte Abrufverfahren vorbehalten. Privatpersonen müssen den Antrag immer über das Amtsgericht oder einen Dienstleister stellen.

Musterbrief: Antrag auf Grundbuchauszug

Sie können diesen Musterbrief direkt verwenden. Füllen Sie die eckigen Klammern mit Ihren Angaben aus.

[Ihr Vor- und Nachname]
[Ihre Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Telefonnummer für Rückfragen]

An das
Amtsgericht [Ort]
– Grundbuchamt –
[Anschrift des Amtsgerichts]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit die Erteilung eines [einfachen / beglaubigten] Grundbuchauszugs für folgendes Grundstück:

Straße, Hausnummer: _
PLZ, Ort: _
Grundbuchbezirk: _
Blattnummer (falls bekannt): _
Gemarkung / Flurstück (falls bekannt): _

Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus: [z. B. beabsichtigter Kauf der Immobilie / Eigentümerstellung / laufende Finanzierung bei der Bank / Erbschaft].

In der Anlage übersende ich eine Kopie meines Personalausweises.

Ich bitte um Zusendung des Auszugs an die oben genannte Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,

_
[Vor- und Nachname]

Tipp: Falls Ihnen die Blattnummer oder der Grundbuchbezirk nicht bekannt ist, genügt in der Regel die vollständige Adresse des Grundstücks. Das Amtsgericht kann die Zuordnung anhand der Adresse vornehmen.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist in drei Abteilungen gegliedert:

Aufschrift und Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück mit Gemarkung, Flurstück, Lage und Größe. Hier ist auch vermerkt, ob Rechte an anderen Grundstücken bestehen.

Abteilung I: Eigentümer
Hier ist eingetragen, wem das Grundstück gehört – mit Namen, Anteilen und dem Erwerbsgrund (z. B. Kauf, Erbschaft, Schenkung).

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
Diese Abteilung enthält Dienstbarkeiten, Wegerechte, Vorkaufsrechte und Verfügungsbeschränkungen. Für Käufer ist diese Abteilung besonders wichtig – hier stecken die häufigsten Überraschungen.

Abteilung III: Grundpfandrechte
Hier sind Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden eingetragen. Beim Immobilienkauf muss diese Abteilung bei der Eigentumsübertragung in der Regel gelöscht oder auf den Käufer übertragen werden.

Häufige Fragen zum Grundbuchauszug

Was kostet ein Grundbuchauszug?
Beim Amtsgericht kostet ein einfacher Auszug 10 €, ein beglaubigter 20 €. Über Online-Dienstleister fallen zusätzlich ca. 25 € Servicegebühr an – insgesamt also ca. 35–50 €.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Nur Personen mit berechtigtem Interesse nach § 12 GBO: Eigentümer, Kaufinteressenten, Gläubiger, Notare, Rechtsanwälte und Erben.

Wie lange dauert es, einen Grundbuchauszug zu erhalten?
Persönlich vor Ort erhalten Sie den Auszug sofort. Per Post dauert es in der Regel 3–10 Werktage. Über Online-Dienstleister meist 2–5 Werktage.

Kann ich das Grundbuch kostenlos einsehen?
Ja – die persönliche Einsichtnahme beim Amtsgericht ist kostenlos. Nur wenn Sie einen Ausdruck mitnehmen möchten, fallen 10 € an.

Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?
Für Baufinanzierungen, Notartermine und behördliche Anträge ist ein beglaubigter Auszug Pflicht. Für private Informationszwecke reicht der einfache Auszug.

Was gilt in Baden-Württemberg?
Tipp für Baden-Württemberg: Neben dem zuständigen Amtsgericht gibt es in vielen Gemeinden zusätzliche Grundbucheinsichtsstellen. Ob Ihre Gemeinde eine solche Stelle eingerichtet hat, erfahren Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung.