Ein Haus geerbt, eine Wohnung gekauft oder ein Grundstück im Visier? Dann werden Sie sich mit dem Grundbuch beschäftigen müssen, genauer gesagt: mit dem Grundbuchauszug.
Wer eine Immobilie kauft, stößt früher oder später auf Begriffe wie Wegerecht, Leitungsrecht oder Überbaurecht. Diese Nutzungsrechte werden als Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.
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