Eine Ferienwohnung kaufen und vermieten – das klingt nach passivem Einkommen, Steuervorteilen und Wertsteigerung zugleich. In der Praxis entscheiden Lage, Verwaltungsaufwand und Finanzierungsstruktur darüber, ob sich das Investment wirklich rechnet. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es beim Kauf ankommt, welche Renditen realistisch sind, wie die Besteuerung funktioniert – und welche neuen Pflichten ab Mai 2026 auf alle Vermieter zukommen.
Ferienwohnung auf einen Blick
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Realistisch erzielbare Bruttomietrendite: 3–6% je nach Lage und Auslastung
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Mindestauslastung für Kostendeckung: ca. 17 Wochen pro Jahr
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Ab 20. Mai 2026: EU-Registrierungspflicht (KVDG) für alle Ferienwohnungsvermieter
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Neue AfA 2026: 3% linear oder 5% degressiv statt bisher 2%
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Eigennutzung ist möglich – beeinflusst aber Steuerabzüge erheblich
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Verwaltungskosten über Agenturen: typisch 15–30% des Mietumsatzes
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Für die Baufinanzierung verlangen Banken in der Regel 20–25% Eigenkapital
Lohnt sich eine Ferienwohnung als Kapitalanlage?
Die Frage, ob sich eine Ferienwohnung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von Kaufpreis, Auslastung, Lage und Eigenkapital ab. Als grobe Faustregel gilt: Wer eine Bruttomietrendite von mindestens 4% erreicht und die Wohnung mindestens 17 Wochen pro Jahr vermietet, deckt seine laufenden Kosten. Für ein attraktives Investment ist eine Auslastung von 60% (ca. 219 Tage) anzustreben.
Typische Bruttomietrenditen nach Lage:
Wichtig: Die Nettomietrendite liegt nach Abzug von Verwaltungskosten, Leerstand, Instandhaltung und Finanzierungskosten typisch 1,5–2 Prozentpunkte darunter.

Natürlich bringt eine Ferienimmobilie Verantwortung mit sich: Verwaltung, Instandhaltung, steuerliche Fragen, ganz zu schweigen von der Vermarktung, wenn Sie vermieten wollen. Schauen wir uns gemeinsam an, wann sich der Aufwand lohnt und wie Sie ihn möglichst klein halten.
Was darf eine Ferienwohnung kosten?
- Eigenkapital: Mind. 25 % + Kaufnebenkosten (≈10–15 %)
- Renditeziel: Ab 3-4 % Bruttomietrendite lohnt es sich
- Tilgung: 2–3 % für solide Rückzahlung in 20–25 Jahren
Ferienwohnung in Deutschland kaufen: Lage, Lage, Infrastruktur
„Lage ist alles“, das haben Sie vermutlich schon gehört. Und ja: Bei Ferienimmobilien gilt dieser Satz gleich doppelt. Denn hier zählt nicht nur, wo die Wohnung liegt, sondern auch wie gut sie erreichbar ist. Traumlage allein reicht also nicht, wenn sie nur mit Mühe zu erreichen oder schwer zu vermarkten ist.
Deutschland bietet eine beeindruckende Vielfalt an Ferienregionen und jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile:
- Küstenregionen (Ostsee, Nordsee): Klassiker mit stabiler Nachfrage, aber hohe Auslastung vor allem nur in den Sommermonaten.
- Alpen und Voralpenland (bspw. Allgäu): Ganzjähriges Potenzial durch Sommer- und Wintertourismus, aber hohe Einstiegspreise.
- Seen (z. B. Mecklenburgische Seenplatte, Bodensee, Chiemsee): Besonders attraktiv für Ruhesuchende und Familien, aber Auslastung ebenfalls eher in der Sommersaison.
- Mittelgebirge (z. B. Harz, Eifel, Schwarzwald): Günstiger im Preis, aber oft mit saisonalen Schwankungen.
Eines ist klar: Je konstanter die Nachfrage, desto planbarer und besser Ihre Einnahmen. Idealerweise kaufen Sie eine Ferienwohnung in einer Region, die nicht nur in der Hauptsaison, sondern ganzjährig attraktiv ist. Besonders hohe Auslastungen finden Sie beispielsweise in:
- Thermen- oder Kurorten
- Skigebieten mit guter Infrastruktur
- Städten mit Tourismus und Business-Gästen (z. B. Freiburg, Regensburg, Lübeck)
Saisonale Hotspots bieten zwar hohe Spitzenumsätze im Sommer, können aber im Winter monatelang leer stehen – es sei denn, Sie vermarkten gezielt an Off-Season-Gäste wie Remote Worker oder Sport-, Retreat- und Yogagruppen o.ä.

Ferienwohnung oder Ferienhaus finanzieren: Was ist anders als beim Eigenheim?
Eine Ferienwohnung zu kaufen, fühlt sich im ersten Moment gar nicht so anders an als der Kauf einer normalen Immobilie. Aber bei näherer Betrachtung merkt man schnell: Hier gelten eigene Spielregeln. Bei der Finanzierung sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass Banken ganz genau hinschauen, wenn es um eine nicht selbst genutzte Immobilie geht. Ferienwohnungen gelten bei Kreditinstituten als „Spezialobjekte“. Das bedeutet konkret:
- Sie brauchen mehr Eigenkapital: Mindestens 20–25 % des Kaufpreises plus Nebenkosten.
- Ihre Bonität wird strenger geprüft, besonders wenn die Mieteinnahmen in die Kalkulation einfließen sollen.
- Nicht jede Bank finanziert Ferienimmobilien, vor allem nicht in kleinen Orten oder in reinen Ferienparks.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem unabhängigen Finanzierungsexperten, der Zugang zu mehreren Banken hat. Das wird Ihre Chancen auf gute Konditionen erhöhen.
Ferienhaus finanzieren: Auch hier Kaufnebenkosten beachten
Wie beim „normalen“ Immobilienkauf, fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch bei der Finanzierung eines Ferienhauses bzw. einer Ferienwohnung die üblichen Nebenkosten an. Diese sollten Sie vollständig aus dem Eigenkapital decken können, denn wer bei Ferienimmobilien auf eine Vollfinanzierung hofft, wird leider enttäuscht.
| Posten | Typischer Anteil (Beispiel bei 250.000 € Kaufpreis) |
| Grunderwerbsteuer |
3,5–6,5 % (ca. 8.750–16.250 €) |
| Notar und Grundbuch |
ca. 2 % (ca. 5.000 €) |
| Maklerprovision |
bis zu 3,57 % (ca. 8.925 €) |
| Gesamtkosten |
10–15 % (ca. 25.000–37.000 €) |
Ferienimmobilie finanzieren – das sind die Unterschiede zum Eigenheim
- Mehr Eigenkapital nötig: Mind. 25–30 % vom Kaufpreis, Nebenkosten extra, keine Vollfinanzierung
- Strengere Prüfung: Mieteinnahmen werden nur begrenzt als Sicherheit anerkannt
- Höherer Zinssatz: Viele Banken werten Ferienimmobilien als Risikoprojekt
- Nicht jede Bank finanziert: Besonders bei reinen Ferienorten oder einem kleineren Markt
- Sondertilgung lohnt sich: Flexibilität bei Leerstand oder früherer Rückzahlung
Ferienwohnung-Vermietung: Wissenswertes zu Steuern und Finanzamt
Sobald Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, spielt das Finanzamt mit. Die gute Nachricht gleich vorweg: Wer seine Immobilie clever nutzt, kann Steuervorteile mitnehmen. Die schlechte: Wer zu optimistisch plant oder falsch deklariert, riskiert unangenehme Konsequenzen.
Einkünfte aus FeWo-Vermietung: Werbungskosten, AfA und Liebhaberei
Wenn Sie Ihre Ferienwohnung an wechselnde Gäste vermieten, gelten die Einnahmen als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ und müssen entsprechend in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Was zählt als Einnahme?
- Mieteinnahmen inkl. Nebenkosten
- Reinigungs- oder Servicepauschalen
- Entschädigungen bei Stornierungen (wenn Sie das Geld behalten)
Was dürfen Sie absetzen?
- Zinsen auf Kredite (nicht aber die Tilgung)
- Abschreibung (AfA): 2 % pro Jahr über 50 Jahre
- Hausgeld, Instandhaltung, Verwaltungskosten
- Nebenkosten, Versicherungen, Reinigung, Plattformgebühren
- Abschreibungen auf Möbel und Ausstattung (über fünf oder zehn Jahre)
Was bedeutet „Liebhaberei“?
Wenn Ihre Ausgaben dauerhaft höher sind als Ihre Einnahmen, kann das Finanzamt unterstellen, dass kein „Gewinnerzielungswille“ vorliegt und Ihnen den Verlustabzug streichen. Legen Sie deshalb einen realistischen Businessplan vor, wenn die Ausgaben in den ersten Jahren sehr hoch sind.
Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?
Als Vermieter einer Ferienwohnung gelten Sie grundsätzlich als unternehmerisch tätig und damit umsatzsteuerpflichtig. Sie haben zwei Optionen:
1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
- Wenn Ihr Umsatz unter 22.000 €/Jahr liegt.
- Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen keine Vorsteuer geltend machen.
- Weniger Bürokratie, aber keine Rückerstattung auf z. B. Möbel, Modernisierungen etc.
Kleinunternehmerregelung: Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG, Stand 2026)
2. Regelbesteuerung:
- Sie berechnen 7 % Umsatzsteuer auf die Übernachtung.
- 19 % berechnen Sie auf sonstige Leistungen (z. B. Frühstück, Fahrradverleih etc.).
- Sie können Vorsteuer abziehen, z. B. für Renovierungen oder Ausstattung.
Wer anfangs hohe Investitionen hat, kann durch Regelbesteuerung viel sparen, muss dann aber auch korrekt abrechnen und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Steuern bei Eigennutzung der Ferienwohnung
Wenn Sie Ihre Ferienwohnung teilweise selbst nutzen, wird’s etwas kniffliger. Zunächst einmal müssen die Eigennutzungstage dokumentiert werden. Logischerweise dürfen Sie für diese Tage keine Werbungskosten geltend machen. Je mehr Sie Ihre Ferienwohnung also privat nutzen, desto weniger lässt sich steuerlich absetzen.
Neue Registrierungspflicht ab 20. Mai 2026
Ab dem 20. Mai 2026 gilt in Deutschland das Kurzzeitvermietungs-Daten-Gesetz (KVDG) als Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1028. Wer seine Ferienwohnung über Airbnb, Booking.com, VRBO oder andere Plattformen anbietet, benötigt eine offizielle Registrierungsnummer, die im Inserat sichtbar angegeben werden muss.
Was konkret passiert:
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Plattformen wie Airbnb sind verpflichtet, Buchungsdaten (Umsätze, Buchungsnächte) regelmäßig an Behörden zu melden
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Vermieter müssen sich bei der zuständigen Gemeinde oder Behörde registrieren
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Inserate ohne gültige Registrierungsnummer können von Plattformen gesperrt werden
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Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden
Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Gemeinde die Registrierung bereits eingeführt hat – viele Kommunen haben lokale Umsetzungsfristen vor dem bundesweiten Stichtag gesetzt.
AfA 2026: Höhere Abschreibung für Vermieter
Seit 2026 können Vermieter Wohnimmobilien deutlich günstiger abschreiben als bisher. Statt der bisherigen linearen AfA von 2% stehen jetzt zwei Varianten zur Wahl:
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Lineare AfA: 3% pro Jahr (statt 2%) über die Nutzungsdauer
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Degressive AfA: 5% im ersten Jahr, danach abnehmend
Beispielrechnung bei einem Kaufpreis von 400.000 € (ohne Grundstücksanteil ca. 320.000 €):
Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche Variante in Ihrer konkreten Situation sinnvoller ist – die degressive AfA lohnt sich besonders bei hohen Anfangskosten und kurzfristigem Liquiditätsbedarf.
Eigennutzung der Ferienwohnung: Was ist erlaubt?
Viele Käufer möchten die Ferienwohnung nicht nur vermieten, sondern auch selbst nutzen. Das ist grundsätzlich möglich – hat aber steuerliche Konsequenzen, die häufig unterschätzt werden.
Drei Szenarien im Überblick:
Wichtige Detailregel: Das Finanzamt prüft bei gemischter Nutzung genau, ob eine Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei-Prüfung) vorliegt. Wer die Wohnung zu viel selbst nutzt oder dauerhaft Verluste macht, verliert den Steuerabzug komplett.
Faustregel: Eigennutzung von maximal 6–8 Wochen in der Hauptsaison gilt in der Rechtsprechung als unschädlich – alles darüber sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Verwaltungskosten: Was kostet die Vermietung wirklich?
Wer nicht selbst vor Ort ist oder keine Zeit für Gästekommunikation und Reinigung hat, gibt die Verwaltung an eine Agentur ab. Das ist bequem – kostet aber spürbar Rendite.
Typische laufende Kosten einer Ferienwohnung:
Ferienwohnung als Kapitalanlage: Lohnt sich das? Eine Beispielrechnung
Eine Ferienwohnung verbindet alles, was man sich wünschen kann: Ein sicherer Anlagewert, Urlaubsgefühl quasi auf Knopfdruck und die Aussicht, dass sich das Ganze zumindest teilweise selbst finanziert. Aber wie viel muss man investieren, damit das funktioniert? Was bringt es tatsächlich ein und rechnet sich das am Ende?
Wir machen die Probe aufs Exempel und rechnen mit einer Immobilie in einer beliebten Ostseeregion, mit einer realistischen Auslastung der Ferienwohnung und ortsüblicher Vermietungszeit.
Beispielrechnung: Ferienwohnung an der Ostsee kaufen und vermieten
Angenommen, wir kaufen ein kleines Apartment, modern und gut ausgestattet, 35 m² in mittlerer bis guter Lage. Kein Meerblick, aber Ruhe, Balkon, Bad, eine feine Kochnische, WLAN und Netflix inklusive. Das Meer ist in zehn Minuten Gehzeit erreichbar.
Eckdaten:
- Kaufpreis: 4.800 €/m² × 35 m² = 168.000 €
- Nebenkosten (10 %): ca. 16.800 €
→ Gesamtinvestition: ca. 185.000 €
Mieteinnahmen:
- Mietpreis pro Nacht (Jahresmittel): 85 €
- Auslastung (realistisch): 145 Nächte/Jahr
→ Bruttoeinnahmen pro Jahr: 12.325 €
Laufende Kosten:
| Posten | Betrag/Jahr |
| Hausgeld, Rücklagen, WEG | ca. 1.500 € |
| Reinigung und Wäsche | ca. 3.000 € |
| Plattformgebühren, digitale Tools | ca. 500 € |
| Versicherung und Instandhaltung | ca. 500 € |
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Gesamt |
ca. 5.500 € |
Überschuss vor Steuern: 6.825 €
Die Bruttomietrendite liegt bei rund 6,7 %, die Nettorendite (vor Steuern) bei etwa 3,7 %.
Mit 25 % Eigenkapital (46.250 €) und einem Darlehen über 138.750 € (3,5 % Zins, 2 % Tilgung) ergeben sich:
- Monatliche Kreditrate: ca. 630 €
- Jährliche Belastung: ca. 7.560 €
Der jährliche Überschuss (6.825 €) liegt knapp unterhalb der Finanzierungskosten (7.560 €), lässt sich aber durch Steuervorteile, Preisanpassungen oder geringfügig bessere Auslastung ausgleichen.
Für wen sich Ferienwohnung kaufen und vermieten lohnt
Als reine Kapitalanlage ist die Ferienwohnung an der Ostsee also nicht unbedingt das schnellste Renditewunder. Wer jedoch Wert auf Eigennutzung legt und langfristig auf Wertsteigerung setzt, kann profitieren: Sie bekommen eine Immobilie, die mit Urlaubsgästen abbezahlt wird, haben die Möglichkeit zur flexiblen Eigennutzung und ein greifbares Stück Altersvorsorge, das ganz real erlebbar ist. Wer früh einsteigt, realistisch kalkuliert und clever vermietet, wird eine Ferienwohnung wie in unserem Beispiel in rund 25-30 abbezahlt haben.
5 Hebel zur Ertragssteigerung bei Ferienwohnungen
- Preise dynamisch anpassen
Nutzen Sie Tools, die Ihre Übernachtungspreise automatisch an Angebot und Nachfrage anpassen – besonders in Ferienzeiten ein echter Umsatzbooster. - Mindestaufenthalte strategisch wählen
In der Nebensaison kürzere Aufenthalte erlauben, in der Hauptsaison längere fordern. Das verbessert die Auslastung und spart Reinigungskosten. - Lücken intelligent füllen
Nutzen Sie Buchungslücken aktiv, z. B. mit kurzfristigen Rabatten oder speziellen Angeboten für Wochenendgäste. - Zusatzleistungen anbieten
Parkplatz, Kinderbett, Wäschepaket – gut kalkuliert lassen sich auch kleine Extras zu fairen Preisen mitvermieten. - Off-Season-Gäste gezielt ansprechen
Wer remote arbeitet oder es ruhig mag, reist auch im November. Mit passenden Texten, Angeboten und Bildern erreichen Sie diese Zielgruppe direkt.FormularbeginnFormularende
Risiken absichern: Daran sollten Sie denken
- Versicherungen abschließen:
✔ Wohngebäude (über WEG?)
✔ Hausrat
✔ Vermieter-Haftpflicht
✔ Mietausfall & Rechtsschutz - Finanzpuffer einplanen:
✔ 3–6 Monatsraten Rücklage
✔ 10–15 €/m² jährlich für Instandhaltung
✔1.000–2.000 € Notfallreserve - Hausordnung & Regeln festlegen:
✔ Rauchen, Haustiere, Check-in, Ruhezeiten
✔ digital und telefonisch kommunizieren - Stornobedingungen definieren:
✔ Rücktrittsfristen und Zahlungsart regeln
✔ Plattform-AGBs nicht blind übernehmen - Konfliktprävention mitdenken:
✔ Zustand dokumentieren (Fotos, Protokoll)
✔ bei Problemen: freundlich, aber verbindlich reagieren
Ferienwohnung kaufen und vermieten: Was erlaubt ist und was nicht
Bevor Sie kaufen, sollten Sie sich nicht nur die Region, sondern auch deren Regelwerk anschauen. Denn viele Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren strenge Auflagen für Ferienwohnungen eingeführt. Verstöße gegen diese Regeln sind kein Kavaliersdelikt! Bußgelder im fünfstelligen Bereich sind keine Seltenheit.
In gefragten Regionen versuchen Kommunen, den Wohnraum zu schützen und regeln daher, wer wie und wie lange vermieten darf. Zu beachten sind u. a.:
- Zweckentfremdungsverbot: In vielen Städten ist die touristische Nutzung genehmigungspflichtig, etwa in Berlin oder München. Ohne Genehmigung dürfen Sie nur einen Teil Ihrer Wohnung vermieten, nicht die ganze.
- Meldepflichten und Mindestaufenthalte: Gäste müssen bei der Gemeinde gemeldet werden, teilweise digital über Vermieterportale, gilt z. B. auf Sylt.
- Vermietung nur eine bestimmte Zeitlang: Z. B. in Hamburg dürfen Wohnungen ohne Genehmigung maximal acht Wochen pro Jahr an Feriengäste vermietet werden. Ansonsten ist eine behördliche Genehmigung Pflicht.
- Kurbeiträge und Übernachtungssteuer: Müssen korrekt abgeführt und in der Preisgestaltung berücksichtigt werden. Einer der höchsten Kurbeiträge in Deutschland beträgt 5,50 € pro Person und Nacht (in Spiekeroog, Niedersachsen).
- Vermietungsverbote für bestimmte Zonen, auch in Neubaugebieten, z. B. am Bodensee.
- Keine Neubauten für touristische Nutzung mehr erlaubt und bestehende Objekte sind oft streng limitiert – gilt z. B. für den Tegernsee.
Ferienwohnung kaufen und vermieten lassen: Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wer gelegentlich an Feriengäste vermietet und keine Zusatzleistungen anbietet, gilt in der Regel als privater Vermieter und benötigt kein Gewerbe. Möchten Sie Ihre Ferienwohnung intensiv und professionell vermarkten und dazu Frühstück, Reinigung etc. anbieten, wird das Finanzamt oder die Gemeinde eine Gewerbeanmeldung fordern.

Organisatorisches rund um die Ferienwohnung: Verwaltung und Vermietung
Die Ferienwohnung ist gekauft und eingerichtet, nun geht’s ans Tagesgeschäft. Ob Gäste buchen, wiederkommen und gute Bewertungen hinterlassen, hängt zu einem großen Teil davon ab, wie gut die Vermietung organisiert ist. Zum Glück lässt sich vieles automatisieren oder auslagern.
Die erste Entscheidung dreht sich um die Verwaltung der Ferienwohnung: Übernehmen Sie das selbst oder geben Sie sie in professionelle Hände? Wer vor Ort wohnt, flexibel ist und Spaß an Gästekontakt hat, kann viel selbst organisieren und spart sich so die Provisionen, die bei Full-Service-Dienstleistern oft bei 20 bis 30 % der Einnahmen liegen. Doch spätestens, wenn Sie weiter entfernt wohnen oder keine Lust auf Reinigung, Schlüsselübergabe und Kalenderpflege haben, lohnt sich für die Verwaltung Ihrer Ferienwohnung die Zusammenarbeit mit einer Agentur. Auch hier gibt es verschiedene Modelle – von der reinen Vermittlung über eine Reinigungsassistenz bis hin zum Rundum-sorglos-Paket.
Die zweite Entscheidung betrifft die Gästesuche. Die meisten buchen heute über bekannte Portale wie Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt usw. Jedes dieser Portale hat eigene Zielgruppen und Gebührenmodelle. Airbnb etwa spricht eher ein jüngeres, urbanes Publikum an, das auf Bewertungen und Gastgeberprofile achtet. FeWo-direkt ist bei klassischen Familienurlaubern beliebt, Booking.com punktet mit Reichweite, verlangt aber oft mehr Provision.
Wer auf mehreren Plattformen gleichzeitig präsent ist, erhöht seine Sichtbarkeit, muss aber darauf achten, dass Belegung, Preise und Verfügbarkeiten synchron laufen. Manuell ist das kaum zu schaffen. Deshalb nutzen viele Vermieter einen sogenannten Channel Manager: eine Software, die automatisch Kalender und Buchungen über alle Kanäle hinweg verwaltet.
Daneben gibt es weitere (digitale) Helfer, die den Vermietungsalltag erleichtern. Intelligente Türschlösser oder Schlüsselboxen ermöglichen flexible An- und Abreisen, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Digitale Gästemappen liefern alle wichtigen Infos, vom WLAN-Code bis zum Lieblingscafé, direkt aufs Handy. Und auch die Reinigung lässt sich inzwischen über Apps oder Online-Dienste organisieren, die automatisch benachrichtigen, sobald ein Gast abgereist ist.
Tipps für Top-Bewertungen
- Ein kleiner Willkommensgruß oder eine handgeschriebene Karte wirken persönlich und nicht aufdringlich.
- Schnelle, freundliche Antworten, idealerweise innerhalb von 12–24 Stunden, sorgen für ein gutes Gefühl.
- Ausstattung, Lage und Sauberkeit müssen den Fotos und Beschreibungen entsprechen, sonst gibt’s Punktabzug.
- WLAN-Zugang, Check-in-Zeiten, Mülltrennung: Klare Infos sorgen für Gelassenheit auf beiden Seiten.
- Eine kurze Nachricht nach Abreise mit Dank und Feedback-Wunsch wirkt sympathisch und motiviert zur Bewertung.
Sterne und Labels bei der Vermietung von Ferienwohnungen in Deutschland
Wer eine Ferienwohnung bucht, achtet auf Sterne und Gästebewertungen, um sicher zu sein, dass ein gewisses Niveau geboten wird. Anders als bei Hotels ist die Vergabe von Sternen bei Ferienwohnungen freiwillig. Trotzdem kann sich eine offizielle Klassifizierung lohnen, fürs Image und für das Vertrauen neuer Gäste.
Die bekannteste Klassifizierung in Deutschland ist das Sterne-System des Deutschen Tourismusverbands (DTV) – oft verwechselt mit den DEHOGA-Hotelsternen. Diese Bewertung richtet sich speziell an Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Die Einordnung erfolgt in fünf Kategorien, von 1 Stern („einfache Unterkunft“) bis 5 Sterne („erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort“). Bewertet wird nach einem bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog, der unter anderem Ausstattung, Sauberkeit, Serviceangebote, Wohnqualität und Schlafkomfort berücksichtigt. Ein Prüfer kommt persönlich vorbei und nimmt die Ferienwohnung unter die Lupe. Die Zertifizierung gilt für drei Jahre und kostet, je nach Gemeinde, meist zwischen 70 und 150 €.

Neben der DTV-Klassifizierung gibt es weitere, nicht amtliche Qualitätsmerkmale, die Gästen eine Orientierung geben:
- „Airbnb Superhost“: Vergabe durch Airbnb, basierend auf Gästebewertungen, Reaktionszeit, Stornierungsquote und Buchungsvolumen
- „FeWo Premium“: Eigenes Label von Fewo-direkt für besonders hochwertige Unterkünfte mit guter Ausstattung, Fotos und Bewertungen
- Regionale Labels wie „ServiceQualität Deutschland“ oder spezielle Nachhaltigkeitssiegel, z. B. für ökologisch betriebene Ferienwohnungen
Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein als USP
- Modernes Heizsystem, LED-Beleuchtung, Grünstromtarif oder PV-Anlage? Weisen Sie das klar aus, viele Gäste achten bewusst darauf.
- Wiederbefüllbare Seifenspender, Behälter für korrekte Mülltrennung, Spülmaschinentabs in Papiertüten – kleine Maßnahmen haben auch große Wirkung.
- Nachhaltige Möbel, regionale Produkte im Willkommenskorb und Naturtextilien schaffen Atmosphäre und Glaubwürdigkeit.
- Kennzeichnen Sie Ihre Unterkunft z. mit „klimabewusst reisen“, „ökologisch ausgestattet“ oder „plastikfrei bis zur Zahnbürste“, aber ohne Greenwashing.
Steuern bei der Ferienwohnung: Einkommensteuer, Umsatzsteuer & Gewerbesteuer
Einkommensteuer
Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Als Vermieter können Sie folgende Kosten als Werbungskosten abziehen:
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AfA (Abschreibung auf das Gebäude)
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Darlehenszinsen
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Verwaltungskosten und Agenturprovisionen
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Instandhaltung und Renovierung
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Versicherungen
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Plattformgebühren
Umsatzsteuer
Wer eine Ferienwohnung kurzfristig vermietet (unter 6 Monate), unterliegt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Nur Zusatzleistungen wie Frühstück, tägliche Reinigung oder Wäscheservice werden mit 19% besteuert und müssen in der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Gewerbesteuer
Reine Ferienwohnungsvermietung ohne Zusatzleistungen (Frühstück, Wäscheservice etc.) gilt steuerrechtlich grundsätzlich als private Vermögensverwaltung – keine Gewerbesteuerpflicht. Wer allerdings eine hotelmäßige Betreuung anbietet oder mehrere Objekte betreibt, riskiert die Einordnung als Gewerbebetrieb. Lassen Sie das individuell prüfen.
Bettensteuer (Beherbergungssteuer)
Viele Städte und Gemeinden erheben zusätzlich eine Übernachtungssteuer, die Gäste pro Nacht zahlen müssen. Als Vermieter sind Sie in der Pflicht, diese korrekt abzuführen. Bekannte Beispiele: Berlin (7,5% seit 2025), Bremen (5,5% ab 2026), Hamburg, München und Köln. Ob Ihre Gemeinde eine Bettensteuer erhebt, erfahren Sie beim Gemeindesteueramt.
Seit 2023 gilt die DAC7-Richtlinie: Plattformen wie Airbnb und Booking.com sind verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen automatisch an das zuständige Finanzamt zu melden. Wer Einnahmen verschwiegen hat, sollte jetzt handeln.
Ferienwohnung brutto oder netto kaufen?
Eine häufig gestellte Frage beim Kauf einer Ferienwohnung: Wird der Kaufpreis brutto (mit Umsatzsteuer) oder netto (ohne) angegeben? Das hängt davon ab, ob der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist.
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Privatkauf von Privatperson: Kein Umsatzsteuerausweis, Kaufpreis ist Endpreis
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Kauf vom Gewerbetreibenden / Unternehmen: Unter Umständen wird Umsatzsteuer ausgewiesen – als Unternehmer können Sie diese als Vorsteuer zurückholen
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Option zur Umsatzsteuer: Käufer und Verkäufer können gemeinsam auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG) – sinnvoll, wenn der Käufer selbst umsatzsteuerpflichtig vermieten möchte
Tipp: Klären Sie diesen Punkt zwingend vor dem Notartermin mit Ihrem Steuerberater – eine falsche Wahl kann mehrere Tausend Euro Steuernachzahlung bedeuten.
Warum eine Ferienwohnung kaufen: Die 5 stärksten Argumente
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Rendite: 3–6% Bruttomietrendite in Toplagen – bei richtiger Finanzierung attraktiver als viele alternative Investments
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Wertsteigerung: Ferienimmobilien in deutschen Premiumlagen haben sich in den letzten 10 Jahren real um 40–80% verteuert
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Steuervorteile: AfA, Werbungskosten und ab 2026 verbesserte Abschreibungsoptionen senken die Steuerlast erheblich
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Eigennutzung: Sie können die Wohnung selbst nutzen und gleichzeitig Einnahmen erzielen
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Altersvorsorge: Eine abbezahlte Ferienimmobilie liefert im Ruhestand mietfreies Wohnen oder regelmäßige Zusatzeinnahmen
Die besten Standorte in Deutschland 2026
Laut aktuellem Marktreport sind diese Regionen besonders nachgefragt:
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Bayerische Alpen: Höchste Kaufpreise, aber auch stabiler Ganzjahresbetrieb durch Ski- und Sommertourismus
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Ostsee (Rügen, Usedom, Rügen): Hohe Sommernachfrage, wachsende Nebensaisonauslastung durch Wellness-Tourismus
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Nordsee (Sylt, Föhr, Amrum): Exklusivste Lage Deutschlands, sehr stabile Wertsteigerung, aber höchste Einstiegspreise
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Schwarzwald: Ganzjahrestourismus, günstigere Einstiegspreise, solide Rendite
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Harz: Günstigste Kaufpreise unter den Ferienregionen, steigendes Interesse, geeignet für erste Ferieninvestments
Häufige Fragen zur Ferienwohnung
Lohnt sich eine Ferienwohnung als Kapitalanlage?
In guten Lagen und bei einer Auslastung von mindestens 60% ja. Realistisch sind Bruttomietrenditen von 3–6%. Nach Abzug aller Kosten bleibt eine Nettomietrendite von ca. 1,5–4%.
Wie viele Wochen muss ich vermieten, damit es sich rechnet?
Als Faustregel gilt: mindestens 17 Wochen pro Jahr zur Kostendeckung. Für eine attraktive Rendite sollten es 25–30 Wochen sein.
Was ändert sich ab Mai 2026 für Ferienwohnungsvermieter?
Ab dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Registrierungspflicht (KVDG). Alle Vermieter auf Plattformen wie Airbnb müssen sich offiziell registrieren und eine Registrierungsnummer im Inserat angeben.
Kann ich die Ferienwohnung selbst nutzen?
Ja – aber Eigennutzung reduziert die abzugsfähigen Werbungskosten anteilig. Mehr als 6–8 Wochen Eigennutzung in der Hauptsaison kann die Steuerprivilegien gefährden.
Wie hoch ist der Eigenkapitalbedarf bei der Finanzierung?
Mindestens 20–25% des Kaufpreises plus alle Kaufnebenkosten aus Eigenkapital – bei riskanteren Objekten oder Ferienparks verlangen Banken auch 30–40%.
Was kostet eine Verwaltungsagentur?
Typisch 15–30% des Mietumsatzes. Bei einem Jahresumsatz von 20.000 € sind das 3.000–6.000 € pro Jahr – diese Kosten sind aber vollständig als Werbungskosten absetzbar.



