Ein Haus mit Einliegerwohnung bietet gleich mehrere Vorteile auf einmal: Sie wohnen im Eigenheim, vermieten nebenan und finanzieren so einen Teil Ihrer Baukosten durch Mieteinnahmen. Gleichzeitig fördert die KfW jede Wohneinheit separat – ein Zweifamilienhaus im kleinen Format kann also doppelt gefördert werden. In diesem Ratgeber erklären wir, was beim Hausbau mit Einliegerwohnung zu beachten ist, welche Varianten es gibt und was das Ganze kostet.

Haus mit Einliegerwohnung im Schnelldurchlauf

  • Eine Einliegerwohnung ist eine abgeschlossene Wohneinheit im selben Gebäude – mit eigenem Eingang, eigenem Bad und eigener Küche.

  • Beim Neubau entstehen Mehrkosten von ca. 50.000–80.000 € gegenüber einem normalen Einfamilienhaus.

  • Die KfW fördert jede Wohneinheit separat – bis zu 300.000 € Gesamtkredit sind möglich.

  • Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung sind steuerpflichtig, die Baukosten aber teilweise absetzbar.

  • Ein eigener abschließbarer Zugang ist erforderlich – als direkter Außeneingang oder über ein gemeinsames Treppenhaus mit separater Wohnungstür.

  • Nachträglich einbauen ist möglich – als Dachgeschossausbau, Kellerausbau oder Anbau.

Was ist eine Einliegerwohnung?

Eine Einliegerwohnung ist eine in sich abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Einfamilienhauses. Sie verfügt über einen eigenen Eingang, ein eigenes Bad, eine eigene Küche oder Küchenzeile und ist baulich klar vom Rest des Hauses getrennt. Im Gegensatz zum klassischen Zweifamilienhaus – bei dem beide Wohneinheiten gleichwertig sind – ist die Einliegerwohnung in der Regel kleiner und dem Haupthaus klar untergeordnet.

Damit die Wohnung als abgeschlossene Einheit gilt, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt. Nur damit können Sie die Wohnung offiziell vermieten, steuerliche Vorteile nutzen und die volle KfW-Förderung beantragen.

Vorteile und Nachteile einer Einliegerwohnung

Vorteile Nachteile
Mieteinnahmen helfen bei der Finanzierung Höhere Baukosten von ca. 50.000–80.000 €
Doppelte KfW-Förderung möglich Baurecht und Genehmigungen je nach Bundesland komplex
Ideal für Mehrgenerationenwohnen Weniger Privatsphäre durch räumliche Nähe zum Mieter
Steuerliche Absetzbarkeit anteiliger Baukosten Vermieterpflichten (Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung)
Wertsteigerung der Immobilie Mindestgröße und Ausstattung müssen erfüllt sein
Flexibel nutzbar: Gäste, Eltern, Homeoffice Lärmschutz zwischen den Einheiten muss gewährleistet sein

Einliegerwohnung: Vorteile und Nachteile im Detail

Mieteinnahmen und Finanzierung

Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Wer die Einliegerwohnung vermietet, kann monatlich 400–800 € zusätzliche Einnahmen erzielen – je nach Lage und Größe. Über eine typische Kreditlaufzeit von 25 Jahren sind das 120.000–240.000 € an Mieteinnahmen, die direkt in die Finanzierung fließen. Das macht den Mehraufwand beim Bau in den meisten Fällen rentabel.

Steuerliche Vorteile

Wer vermietet, kann die anteiligen Baukosten steuerlich geltend machen – also den Teil der Kosten, der auf die Einliegerwohnung entfällt. Dazu zählen Zinsen auf den Kredit, Abschreibungen (AfA), Instandhaltungskosten und sogar anteilige Verwaltungskosten. Ein Steuerberater hilft dabei, die Aufteilung korrekt zu berechnen.

Mehrgenerationenwohnen

Die Einliegerwohnung ist ideal, wenn Eltern oder Schwiegereltern einziehen sollen – räumlich nah, aber trotzdem mit eigener Privatsphäre. Gerade in Zeiten steigender Pflegekosten ist diese Variante eine sinnvolle und günstigere Alternative zum Pflegeheim.

Einliegerwohnung: Größe und Mindestanforderungen

Eine der häufigsten Fragen: Wie groß muss eine Einliegerwohnung sein? Als Faustregel gilt: Eine Einliegerwohnung sollte mindestens 23–25 m² aufweisen, damit sie steuerlich und baurechtlich als eigenständige Wohneinheit anerkannt wird. Für eine rentable Vermietung und ausreichend Wohnkomfort empfehlen sich jedoch mindestens 40–50 m².

Mindestanforderungen für eine abgeschlossene Einliegerwohnung:

  • Eigener, separater Eingang (von außen oder über ein gemeinschaftliches Treppenhaus)

  • Eigenes Bad/WC

  • Eigene Küche oder Küchenzeile

  • Eigene Heizung oder Möglichkeit zur separaten Abrechnung

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt

Typische Größen in der Praxis:

Variante Wohnfläche Zimmer Geeignet für
Kompaktwohnung 30–45 m² 1–2 Einzelperson, Studenten
Standardwohnung 45–65 m² 2–3 Paare, ältere Eltern
Großzügige Wohnung 65–90 m² 3–4 Kleine Familien

Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung: Das sagt das Baurecht

Bei der Einliegerwohnung ist eigener abschließbarer Zugang erforderlich – entweder als direkter Außeneingang oder über ein gemeinsames Treppenhaus mit separater Wohnungstür. Dazu gehört auch der eigene Wasserzähler für den Mieter, ein eigener Stromkreis sowie ein Sicherungskasten. Die Wohnung muss also unabhängig von der Wohnung des Vermieters bewohnbar sein. Hauseingang, Flur und Treppe können jedoch gemeinsam genutzt werden. Allgemein ist es vorteilhaft, einen separaten Eingang für den Einlieger zu legen. Ein separater Eingang erleichtert die Vermietung und ermöglicht in der Regel eine höhere Miete als bei Einliegerwohnungen ohne separaten Eingang.

Haus mit Einliegerwohnung: Separater Eingang

Der separate Eingang ist das wichtigste bauliche Merkmal einer Einliegerwohnung – ohne ihn gilt die Einheit rechtlich nicht als abgeschlossen. Es gibt zwei gängige Lösungen:

Direkter Außeneingang
Die Einliegerwohnung hat eine eigene Eingangstür von außen – z. B. seitlich am Haus oder über eine separate Treppe beim Kellerausbau. Das ist die komfortabelste und privateste Variante für beide Parteien.

Gemeinschaftliches Treppenhaus
Beide Wohneinheiten teilen einen Eingangsbereich, haben aber abgetrennte Wohnungstüren. Diese Variante ist günstiger im Bau, bedeutet aber etwas weniger Privatsphäre.

In beiden Fällen gilt: Die Verbindungstür zwischen Hauptwohnung und Einliegerwohnung – falls vorhanden – muss abschließbar sein und darf nicht als einziger Zugang gelten.

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller

Die Einliegerwohnung im Keller ist eine der beliebtesten und günstigsten Varianten – besonders, wenn ohnehin ein Keller geplant wird. Der Rohbau ist bereits vorhanden, der zusätzliche Ausbauaufwand überschaubar.

Was Sie beim Kellerausbau beachten müssen:

  • Mindestdeckenhöhe: 2,30 m lichtes Maß sind Pflicht – bei Bestandsgebäuden oft das größte Hindernis

  • Tageslicht: Ausreichend Fenster oder Lichtschächte sind Pflicht für Aufenthaltsräume

  • Feuchtigkeitsschutz: Kellerwohnungen brauchen eine einwandfreie Abdichtung – lassen Sie das vor dem Ausbau prüfen

  • Separater Eingang: Oft gut über eine Außentreppe oder einen seitlichen Zugang lösbar

  • Schallschutz: Decke zwischen Keller und Erdgeschoss muss entsprechend gedämmt sein

Kosten Kellerausbau zur Einliegerwohnung (ca. 50 m²):

Position Kosten (ca.)
Ausbau Rohbau inkl. Trennwände 15.000–25.000 €
Dämmung Boden, Decke, Wände 8.000–15.000 €
Bad und Sanitär 8.000–15.000 €
Küche / Küchenzeile 5.000–10.000 €
Elektrik und Heizungsanschluss 5.000–10.000 €
Fenster und Außeneingang 5.000–12.000 €
Gesamt Kellerausbau ca. 46.000–87.000 €

Einliegerwohnung anbauen: Nachträglich ergänzen

Wer ein bestehendes Haus hat und nachträglich eine Einliegerwohnung ergänzen möchte, hat mehrere Möglichkeiten – die sich in Aufwand, Kosten und baulichen Anforderungen deutlich unterscheiden.

Dachgeschossausbau

Die günstigste Variante bei ausreichender Dachneigung. Kein Eingriff in die Statik des Hauses nötig, wenn die Dachkonstruktion dafür ausgelegt ist. Kosten: ca. 40.000–80.000 € je nach Ausbaustandard.

Kellerausbau

Gut geeignet, wenn der Keller bereits vorhanden ist. Entscheidend sind Deckenhöhe, Tageslicht und Feuchtigkeitsschutz. Kosten: ca. 46.000–87.000 € (siehe Tabelle oben).

Anbau

Die teuerste, aber flexibelste Option. Ermöglicht einen vollständig eigenständigen Grundriss, benötigt aber Baugenehmigung und ausreichend Grundstücksfläche. Kosten: ca. 80.000–150.000 €.

Garagenumbau

In manchen Fällen baurechtlich möglich – besonders bei großen Garagen ab 30 m². Kosten variieren stark je nach Zustand und nötigen Umbaumaßnahmen.

Wichtig: Für jede nachträgliche Einliegerwohnung brauchen Sie eine Baugenehmigung und anschließend die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Prüfen Sie frühzeitig den Bebauungsplan und sprechen Sie mit dem Bauamt.

Kosten: Haus mit Einliegerwohnung bauen

Was kostet ein Haus mit Einliegerwohnung? Das hängt von Größe, Ausstattung und Region ab – hier sind realistische Richtwerte:

Mehrkosten gegenüber normalem Einfamilienhaus:

Kostenfaktor Kosten (ca.)
Zusätzliche Rohbaukosten 20.000–35.000 €
Küche & Bad (zweites Set) 10.000–20.000 €
Separater Eingang & Treppe 5.000–15.000 €
Eigene Anschlüsse Strom, Wasser 5.000–10.000 €
Schallschutzmaßnahmen 3.000–8.000 €
Genehmigungen & Planung 3.000–6.000 €
Gesamt Mehrkosten ca. 46.000–94.000 €

Schlüsselfertige Preise für Haus mit Einliegerwohnung:

Hausgröße gesamt Einliegerwohnung Preis ab (schlüsselfertig)
160 m² 35–40 m² ca. 340.000 €
200 m² 45–55 m² ca. 420.000 €
240 m² 60–70 m² ca. 520.000 €

Förderung für Haus mit Einliegerwohnung 2026

Das größte finanzielle Argument für die Einliegerwohnung: Die KfW fördert jede abgeschlossene Wohneinheit separat. Bei einem Haus mit Einliegerwohnung können Sie also für beide Einheiten Förderkredit beantragen.

Programm Förderung Besonderheit
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau bis 100.000 € (bis 150.000 € mit QNG) Für alle Bauherren, pro Wohneinheit
KfW 300 – Wohneigentum für Familien 170.000–270.000 € Kredit Nur für Familien mit Kindern, Einkommensgrenze beachten
BEG – Bundesförderung effiziente Gebäude Tilgungszuschuss bis 45% Bei besonders effizienter Bauweise
KfW 159 – Altersgerecht Umbauen bis 50.000 € Kredit Bei barrierefreiem Ausbau

Der entscheidende Vorteil:

Ein Haus mit Einliegerwohnung hat zwei abgeschlossene Wohneinheiten – damit können Sie für den Neubau insgesamt bis zu 300.000 € KfW-Kredit beantragen statt nur 150.000 €.

Zusätzlich gibt es in vielen Bundesländern eigene Wohnbauförderungen, die sich mit der KfW-Förderung kombinieren lassen. Ein Baufinanzierungsberater hilft Ihnen, alle verfügbaren Programme optimal zu kombinieren.

Einliegerwohnung bauen: So läuft die Planung ab

  1. Grundstück und Bebauungsplan prüfen – Ist eine Einliegerwohnung auf dem Grundstück baurechtlich erlaubt?

  2. Architekt oder Fertighaushersteller einschalten – Grundrissplanung mit Fokus auf separate Erschließung und Schallschutz

  3. Baugenehmigung beantragen – inkl. Nachweis der Abgeschlossenheit

  4. Förderantrag stellen – Vor Baubeginn bei der KfW einreichen (nicht nachträglich!)

  5. Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen – Voraussetzung für Vermietung und steuerliche Absetzbarkeit

  6. Mietvertrag aufsetzen – rechtssicher und mit korrekter Nebenkostenabrechnung

Häufige Fragen zur Einliegerwohnung

Was kostet eine Einliegerwohnung?
Je nach Variante und Ausstattung entstehen Mehrkosten von ca. 46.000–94.000 € gegenüber einem normalen Einfamilienhaus. Eine 50-m²-Einliegerwohnung im Keller kostet separat ca. 46.000–87.000 €. Schlüsselfertige Häuser mit Einliegerwohnung starten ab ca. 340.000 €.

Wie groß muss eine Einliegerwohnung sein?
Als Faustregel gilt: Eine Einliegerwohnung sollte mindestens 23–25 m² Wohnfläche aufweisen, damit sie steuerlich und baurechtlich als eigenständige Wohneinheit anerkannt wird. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kontext – prüfen Sie dies mit Ihrem Bauamt und Steuerberater.

Wie viel Förderung gibt es für ein Haus mit Einliegerwohnung?
Die KfW 297/298 fördert pro Wohneinheit bis zu 100.000 € Kredit beim Effizienzhaus 40 – und bis zu 150.000 €, wenn zusätzlich ein anerkanntes Nachhaltigkeitssiegel (QNG) vorliegt.

Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Einliegerwohnung?
Ja, in der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich – sowohl beim Neubau als auch beim nachträglichen Einbau. Zudem benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt, die Voraussetzung für Vermietung und Förderung ist.

Kann ich eine Einliegerwohnung nachträglich anbauen?
Ja – als Dachgeschossausbau (ab ca. 40.000 €), Kellerausbau (ab ca. 46.000 €) oder Anbau (ab ca. 80.000 €). Für alle Varianten ist eine Baugenehmigung erforderlich.