Ein knisterndes Feuer, wohlige Wärme, der Duft von Holz: Wer träumt nicht vom eigenen Kaminofen. Doch bevor aus Wunsch Realität wird, gilt es einiges zu beachten. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten seit 2025? Und was kostet der Einbau? Ob Nachrüstung im Altbau oder Planung im Neubau – hier finden Sie die wichtigsten Infos.
Kamin einbauen im Schnelldurchlauf
- Wer einen Kamin einbauen will, muss Vorschriften zu Aufstellort, Abständen, Schornstein und Zulassung beachten – die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist Pflicht.
- Die Kosten variieren stark: vom günstigen Elektrokamin ab ca. 1.000 € bis hin zu mehreren tausend Euro für Einbaukamine oder nachträgliche Schornsteinlösungen.
- Der nachträgliche Einbau eines Kamins ist in vielen Immobilien möglich, jedoch mit zusätzlichem Aufwand, Genehmigungen und Gutachten verbunden.
- Alle Kaminöfen, die nach dem 21. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, erfüllen automatisch die 2025 geforderten Standards.
- Ältere Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 hergestellt wurden, müssen bestimmte Grenzwerte nachweisen oder nachgerüstet/stillgelegt werden.
Aktuelle Vorschriften beim Aufstellen und Einbau eines Kaminofens
Sicherheit geht immer vor! Für welchen Kamin Sie sich auch entscheiden – diese Vorschriften müssen Sie beim Aufstellen unbedingt beachten:
1. Standort und Sicherheitsabstände
Ein Kaminofen darf in Wohnräumen, Wintergärten, Dachgeschossen oder sogar im Flur stehen – sofern keine Verbote durch landesrechtliche Vorschriften bestehen (in notwendigen Treppenräumen und Fluren sind Feuerstätten in der Regel nicht erlaubt). Zu erfüllende Brandschutzvorgaben sind:
- Mindestens 20 cm Abstand zu nicht brennbaren Wänden (z. B. Ziegel, verputztes Mauerwerk), bei unbekannten oder brennbaren Wänden mindestens 40 cm Abstand (z. B. Gipskarton, Holzverschalung).
- Die Wand hinter dem Ofen darf nicht brennbar sein, sonst ist der Einbau feuerfester Hitzeschutzplatten vorgeschrieben.
- Der Boden unter und vor dem Ofen muss mit einer feuerfesten Unterlage versehen sein, z. B. eine Glas-, Metall- oder Steinplatte. Zusätzlich muss diese an den Seiten mindestens 30 cm und nach vorne 50 cm über den Ofen hinausragen.
- Der Abstand zu brennbaren Materialien wie Möbel oder Vorhänge muss vor der Sichtscheibe mindestens 80 cm betragen.
Jeder Kaminaufstellort muss zudem vom Schornsteinfeger geprüft und freigegeben werden, um die Brandschutz- und Bauvorschriften zu erfüllen. Diese Regelungen sind in der Feuerungsverordnung (FeuVO) und den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.

2. Zustand, Höhe & Anschluss des Schornsteins
Ob Neubau oder Altbau: Der Schornstein muss für den Betrieb in Ihrem Zuhause geeignet sein und vom Schornsteinfeger freigegeben werden. Achten Sie auf:
- technischen Zustand (kein Rußdurchschlag, keine Risse)
- korrekte Höhe über dem Dach ( 40 cm über First – je nach Dachform und Abstand zum First auch mehr)
- Zugverhalten und Querschnitt – besonders bei älteren Bestandsimmobilien
3. Verbrennungsluft & Raumlüftung
Ein Kamin braucht Sauerstoff – ohne geht’s nicht. Viele Modelle sind daher mit externer Luftzufuhr ausgestattet, die Frischluft direkt von außen ansaugt. Falls das bei Ihrem Kaminofen nicht der Fall sein sollte, müssen Sie regelmäßig lüften, um Sauerstoffmangel und Abgasrückstau zu verhindern. Moderne, luftdichte Gebäude (z. B. Passivhäuser) erfordern fast immer eine externe Luftzufuhr, da sonst zu wenig Frischluft nachströmt und ein Sauerstoffmangel und/oder der Rückstrom giftiger Abgase entsteht.
Raumluftabhängig vs. raumluftunabhängig
- Raumluftabhängig bedeutet, dass ein Kamin die für die Verbrennung benötigte Luft direkt aus dem Aufstellraum bezieht.
- Raumluftunabhängig bezeichnet Geräte, die Verbrennungsluft über einen separaten Anschluss direkt von außen zuführen – der Aufstellraum bleibt luftdicht abgeschlossen.
Faustregel: Je dichter und kleiner der Raum, desto wichtiger ist regelmäßiger Luftaustausch während des Betriebs.
4. Herstellerangaben & Zulassungen
Jeder Ofen hat eigene Anforderungen in Bezug auf Montage, Abstand, Luftzufuhr und Untergrund. Diese Angaben sind verbindlich, auch wenn sie über den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen. Zusätzlich gilt:
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Seit dem 9. November 2025 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Kaminöfen die EN 16510 erfüllen – sie ersetzt die bisherigen Einzelnormen wie EN 13240 (Raumheizer), EN 14785 (Pelletöfen) und EN 12815 (Herde) und fasst sie unter einem einheitlichen europäischen Regelwerk zusammen.
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Ältere Geräte, die vor diesem Stichtag nach EN 13240 zugelassen wurden, dürfen weiterhin betrieben werden – für Neugeräte gilt jedoch ausschließlich die EN 16510.
Kurz gesagt: Nur geprüfte Geräte mit gültiger Zulassung sind erlaubt – alles andere bleibt kalt.
Worum ging es beim Kaminofenverbot?
Basis der neuen Emissionsgrenze ist dabei die Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie ist ein zentrales Instrument der deutschen Umweltpolitik und ein wichtiger Teil des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Regelung zur Emissionsgrenze ist aber eigentlich nichts Neues. Sie wird schon seit 2013 schrittweise umgesetzt. Ziel ist es, Menschen, Pflanzen, Tiere und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen – vor allem vor Luftverunreinigungen.
Das muss bei Kaminöfen seit 2025 eingehalten werden
Wenn Sie Ihr Gerät zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen haben, müssen Sie die Einhaltung der neuen Emissionsgrenzwerte überprüfen lassen. Haben die Werte nicht gepasst, sollte das Objekt bis zum 31.12.2024 entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Nachrüsten bedeutet in diesem Zusammenhang zum Beispiel das Einsetzen von einem Filter oder das Auswechseln bestimmter Teile. Von dieser Regelung betroffen sind:
- Kaminöfen
- Kachelöfen
- Heizkamine
Die aktuellen Grenzwerte liegen bei maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft.

Die Nachrüstung – z. B. durch einen Feinstaubfilter – kostet je nach Ofentyp zwischen 500 und 2.000 €. Ist eine Nachrüstung technisch nicht möglich, muss der Ofen stillgelegt werden. Ein Austausch durch ein neues, normkonformes Gerät kostet je nach Modell ab 1.500 €.
Ausnahmen vom Kaminofenverbot: Wer darf seinen Ofen weiterhin nutzen?
Laut BImSchV Stufe 2 gelten bestimmte Ausnahmen, nämlich für:
- Badeöfen
- Handwerklich vor Ort gefertigte Kachelgrundöfen
- Historische Kamine, die vor 1950 betrieben und nicht versetzt wurden
- Offene Kaminöfen oder Feuerstellen, die nur selten genutzt werden (maximal 8 Tage pro Monat und 5 Stunden je Tag)
- Nicht-gewerblich genutzte Küchenherde und Backöfen mit einer Wärmeleistung von weniger als 15 kW
- Immobilien, die keine anderen Heizmöglichkeiten mitbringen
Was passiert bei Nichteinhaltung der Schornstein-Vorschriften?
Die Einhaltung der Schornstein- bzw. Kaminvorschriften wird im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger geprüft. Bei festgestellten Verstößen ist dieser verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren, welche dann nicht nur den weiteren Betrieb des Ofens untersagen, sondern auch ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängen kann.
Das Ökodesign/ EU-Energielabel
Dieses Energie-Label bewertet die Energieeffizienz von Produkten mit geschlossener Abgasführung – also auch von Heizgeräten. Es wurde im Januar 2018 eingeführt und bestätigt Ihnen somit die gesetzeskonformen Werte Ihres Kaminofens.
Das Ökodesign-Label zeigt Ihnen in einer Farbskala von Grün bis Rot an, welche Energieeffizienzklasse das spezifische Gerät hat. A++ gilt dabei als sehr effizient, G wenig effizient. Außerdem gibt es die Wärmeabgabe des Geräts in Kilowatt im Aufstellraum an.
Kamin einbauen: So planen Sie von Anfang an richtig
Wenn Sie ein Haus bauen und selbst mitplanen, haben Sie einen großen Vorteil: Der Einbau lässt sich von Beginn an in die Grundrissplanung integrieren. Im Neubau wird der Schornstein direkt mitgeplant – meist als gemauerter Schornstein oder als Edelstahlzug. Dadurch sind weder Nachrüstung noch Baustellen im fertigen Haus nötig.
Wichtig bei der Wahl des Ofens: Die Heizleistung sollte zum Raum passen. Als Faustregel gilt: 1 kW pro 10 m² Wohnfläche bei gut gedämmten Häusern, bis zu 1,5 kW pro 10 m² bei Altbauten. Ein 6-kW-Ofen ist also für ein Wohnzimmer mit 40–60 m² ausgelegt.
Wählen Sie den passenden Kamin für Ihr Zuhause:
| Kaminart | Eigenschaften |
| Freistehender Kaminofen (Schwedenofen) | flexibel, vergleichsweise günstig |
| Einbaukamin oder Kamineinsatz | wirkt besonders gemütlich, fügt sich nahtlos in die Wand ein |
| Elektrokamin | keine Abgasanlage notwendig, einfach integrierbar |
Wichtig: Der Ofen sollte möglichst mittig im Haus stehen, damit die Wärme optimal verteilt wird. Damit alles reibungslos läuft, stimmen Sie den Einbau gemeinsam mit Architekt, Heizungsbauer und Ofenbauer ab.
Kosten für den Einbau eines Kamins
Wie viel Sie für einen Kaminofen einplanen müssen, hängt stark davon ab, für welches Modell Sie sich entscheiden und wie aufwendig der damit verbundene Einbau ist. Als grobe Orientierung:
- Freistehender Kaminofen (Schwedenofen): ab ca. 1.500–3.000 € inkl. Montage
- Einbaukamin oder Kamineinsatz: meist 4.000–8.000 €, je nach Verkleidung und Material
- Elektrokamin: deutlich günstiger, ab ca. 1.000 € (keine Schornsteinkosten)
- Schornsteinbau oder -nachrüstung: 2.000–5.000 €, bei Edelstahlzug oft günstiger
Nach der Abnahme fallen laufende Schornsteinfegerkosten an. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und hängen von der Art und Nutzung des Ofens ab:
- Klassischer Holzofen: Reinigung und Kontrolle des Schornsteins ein- bis dreimal pro Jahr, Kosten etwa 40 bis 90 € pro Besuch.
- Elektrokamin: keine Pflichtkontrolle, da keine Abgase entstehen.
Kamin nachträglich einbauen: Das kostet‘s
Auch im fertigen Haus oder bei der Sanierung lässt sich ein Kaminofen nachrüsten – allerdings mit etwas mehr Aufwand als beim Neubau. Entscheidend ist, ob bereits ein geeigneter Schornstein vorhanden ist.
Wichtig zu wissen: Eine Nachrüstung ist fast immer mit einer Baustelle im Haus verbunden. Wände werden aufgestemmt, Leitungen gelegt, Schornsteinrohre eingezogen und oft ist sogar ein Statiker gefragt. Besonders in Altbauten oder denkmalgeschützten Häusern kommt dann schnell das Bauamt ins Spiel. An Eigenleistung ist hier kaum zu denken.
Typische Zusatzkosten
- Genehmigungen (Bauamt): 150–300 €
- Abnahme durch den Schornsteinfeger: 50–150 €
- Brandschutzmaßnahmen/ Wand- oder Deckendurchbrüche: variabel
- Statikgutachten: ab 400–1.000 €, bei komplexen Fällen mehr
Staub, Lärm und Handwerkertermine gehören also dazu. Wer diesen Aufwand scheut, sollte lieber über eine unkomplizierte Elektrolösung nachdenken.
Gibt es eine Förderung beim Kaminofen?
Klassische Holzkaminöfen werden aktuell nicht gefördert. Anders sieht es bei wasserführenden Pelletöfen aus, die Wärme ins zentrale Heizsystem einspeisen: Hier können über das BAFA bis zu 35% der Kosten erstattet werden – vorausgesetzt, der Ofen hat eine automatische Beschickung und ein hydraulischer Abgleich wurde durchgeführt.
Lohnt sich ein Kaminofen als Teil einer größeren Heizungsmodernisierung, lohnt sich außerdem ein Blick auf die KfW-Programme für energetische Sanierung.
Wertsteigerung der Immobilie durch Kaminofen
Steht in Ihrer Immobilie ein moderner Kamin oder eine andere effiziente Holzfeueranlage, dann ist diese im Schnitt 16 % mehr Wert – so eine ImmoScout24-Studie. Oft sind zusätzlich aber auch der allgemeine Standard und die Lage ausschlaggebend für den höheren Preis.
FAQ zu den Kaminöfen
Darf ich in einer Mietwohnung einen Kaminofen aufstellen?
Grundsätzlich ja – aber nicht ohne Weiteres. Für den Einbau eines Kaminofens in einer Mietwohnung brauchen Sie zwingend die schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters. Zusätzlich muss ein geeigneter Schornsteinzugang vorhanden oder nachrüstbar sein – und die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist auch hier Pflicht. Fehlt einer dieser Punkte, ist der Einbau nicht zulässig.
Praktisch bedeutet das: In den meisten Mehrfamilienhäusern scheitert der Wunsch nach einem Kaminofen bereits daran, dass kein eigener Schornsteinstrang zur Verfügung steht. Eine realistische Alternative ist in solchen Fällen ein Elektrokamin – der benötigt weder Schornstein noch Genehmigung.
Welche Kaminöfen sind ab 2026 noch erlaubt?
Kurz gesagt: Alle Öfen, die nach dem 21. März 2010 hergestellt wurden, erfüllen automatisch die aktuell geltenden Grenzwerte und dürfen weiter betrieben werden. Für ältere Geräte gilt:
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Vor 1995 in Betrieb genommen: Dauerhaft von der Nachrüstpflicht ausgenommen – sofern keine behördliche Einzelfallentscheidung vorliegt.
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Zwischen 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen: Mussten bis zum 31.12.2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden. Wer das versäumt hat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
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Ausnahmen: Offene Kamine mit maximal 8 Betriebstagen pro Monat, handwerklich gefertigte Kachelöfen und historische Feuerstätten vor 1950 dürfen weiter genutzt werden.
Im Zweifel prüft der Schornsteinfeger beim nächsten Pflichtbesuch, ob Ihr Gerät den aktuellen Anforderungen entspricht.



