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Kamin einbauen: Vorschriften, Genehmigung und Kosten

Warm und sicher: So klappt's mit dem Kamin

Ein knisterndes Feuer, wohlige Wärme, der Duft von Holz: Wer träumt nicht vom eigenen Kaminofen. Doch bevor aus Wunsch Realität wird, gilt es einiges zu beachten. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten seit 2025? Und was kostet der Einbau? Ob Nachrüstung im Altbau oder Planung im Neubau – hier finden Sie die wichtigsten Infos.

Kamin einbauen im Schnelldurchlauf

  • Wer einen Kamin einbauen will, muss Vorschriften zu Aufstellort, Abständen, Schornstein und Zulassung beachten – die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist Pflicht.
  • Die Kosten variieren stark: vom günstigen Elektrokamin ab ca. 1.000 € bis hin zu mehreren tausend Euro für Einbaukamine oder nachträgliche Schornsteinlösungen.
  • Der nachträgliche Einbau eines Kamins ist in vielen Immobilien möglich, jedoch mit zusätzlichem Aufwand, Genehmigungen und Gutachten verbunden.
  • Alle Kaminöfen, die nach dem 21. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, erfüllen automatisch die 2025 geforderten Standards.
  • Ältere Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 hergestellt wurden, müssen bestimmte Grenzwerte nachweisen oder nachgerüstet/stillgelegt werden.

Aktuelle Vorschriften beim Aufstellen und Einbau eines Kaminofens

Sicherheit geht immer vor! Für welchen Kamin Sie sich auch entscheiden – diese Vorschriften müssen Sie beim Aufstellen unbedingt beachten:

1. Standort und Sicherheitsabstände

Ein Kaminofen darf in Wohnräumen, Wintergärten, Dachgeschossen oder sogar im Flur stehen – sofern keine Verbote durch landesrechtliche Vorschriften bestehen (in notwendigen Treppenräumen und Fluren sind Feuerstätten in der Regel nicht erlaubt). Zu erfüllende Brandschutzvorgaben sind:

  • Mindestens 20 cm Abstand zu nicht brennbaren Wänden (z. B. Ziegel, verputztes Mauerwerk), bei unbekannten oder brennbaren Wänden mindestens 40 cm Abstand (z. B. Gipskarton, Holzverschalung).
  • Die Wand hinter dem Ofen darf nicht brennbar sein, sonst ist der Einbau feuerfester Hitzeschutzplatten vorgeschrieben.
  • Der Boden unter und vor dem Ofen muss mit einer feuerfesten Unterlage versehen sein, z. B. eine Glas-, Metall- oder Steinplatte. Zusätzlich muss diese an den Seiten mindestens 30 cm und nach vorne 50 cm über den Ofen hinausragen.
  • Der Abstand zu brennbaren Materialien wie Möbel oder Vorhänge muss vor der Sichtscheibe mindestens 80 cm betragen.

Jeder Kaminaufstellort muss zudem vom Schornsteinfeger geprüft und freigegeben werden, um die Brandschutz- und Bauvorschriften zu erfüllen. Diese Regelungen sind in der Feuerungsverordnung (FeuVO) und den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.

Abstandsvorgaben für Kamine

2. Zustand, Höhe & Anschluss des Schornsteins

Ob Neubau oder Altbau: Der Schornstein muss für den Betrieb in Ihrem Zuhause geeignet sein und vom Schornsteinfeger freigegeben werden. Achten Sie auf:

  • technischen Zustand (kein Rußdurchschlag, keine Risse)
  • korrekte Höhe über dem Dach ( 40 cm über First – je nach Dachform und Abstand zum First auch mehr)
  • Zugverhalten und Querschnitt – besonders bei älteren Bestandsimmobilien

3. Verbrennungsluft & Raumlüftung

Ein Kamin braucht Sauerstoff – ohne geht’s nicht. Viele Modelle sind daher mit externer Luftzufuhr ausgestattet, die Frischluft direkt von außen ansaugt. Falls das bei Ihrem Kaminofen nicht der Fall sein sollte, müssen Sie regelmäßig lüften, um Sauerstoffmangel und Abgasrückstau zu verhindern. Moderne, luftdichte Gebäude (z. B. Passivhäuser) erfordern fast immer eine externe Luftzufuhr, da sonst zu wenig Frischluft nachströmt und ein Sauerstoffmangel und/oder der Rückstrom giftiger Abgase entsteht.

Raumluftabhängig vs. raumluftunabhängig

  • Raumluftabhängig bedeutet, dass ein Kamin die für die Verbrennung benötigte Luft direkt aus dem Aufstellraum bezieht.
  • Raumluftunabhängig bezeichnet Geräte, die Verbrennungsluft über einen separaten Anschluss direkt von außen zuführen – der Aufstellraum bleibt luftdicht abgeschlossen.

Faustregel: Je dichter und kleiner der Raum, desto wichtiger ist regelmäßiger Luftaustausch während des Betriebs.

4. Herstellerangaben & Zulassungen

Jeder Ofen hat eigene Anforderungen in Bezug auf Montage, Abstand, Luftzufuhr und Untergrund. Diese Angaben sind verbindlich, auch wenn sie über den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen. Zusätzlich gilt:

  • Der Ofen muss eine gültige Zulassung nach EN 13240 besitzen
  • Nach dem 9. November 2025 muss für alle neu in Verkehr gebrachten Kaminöfen die EN 16510 erfüllt werden

Kurz gesagt: Nur geprüfte Geräte mit Zulassung sind erlaubt – alles andere bleibt kalt.

Worum ging es beim Kaminofenverbot?

Hintergrund des Kaminofenverbots 2024 sind strengere Emissionswerte für Kamin- und Kachelöfen. Es geht somit um eine umweltfreundlichere Nutzung von Feuerstätten.

Basis der neuen Emissionsgrenze ist dabei die Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie ist ein zentrales Instrument der deutschen Umweltpolitik und ein wichtiger Teil des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Regelung zur Emissionsgrenze ist aber eigentlich nichts Neues. Sie wird schon seit 2013 schrittweise umgesetzt. Ziel ist es, Menschen, Pflanzen, Tiere und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen – vor allem vor Luftverunreinigungen.

Das muss bei Kaminöfen seit 2025 eingehalten werden

Wenn Sie Ihr Gerät zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen haben, müssen Sie die Einhaltung der neuen Emissionsgrenzwerte überprüfen lassen. Haben die Werte nicht gepasst, sollte das Objekt bis zum 31.12.2024 entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Nachrüsten bedeutet in diesem Zusammenhang zum Beispiel das Einsetzen von einem Filter oder das Auswechseln bestimmter Teile. Von dieser Regelung betroffen sind:

  • Kaminöfen
  • Kachelöfen
  • Heizkamine

Die aktuellen Grenzwerte liegen bei maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft.

Karte zeigt Kamindichte in Deutschland nach Landkreis

Ausnahmen vom Kaminofenverbot: Wer darf seinen Ofen weiterhin nutzen?

Laut BImSchV Stufe 2 gelten bestimmte Ausnahmen, nämlich für:

  • Badeöfen
  • Handwerklich vor Ort gefertigte Kachelgrundöfen
  • Historische Kamine, die vor 1950 betrieben und nicht versetzt wurden
  • Offene Kaminöfen oder Feuerstellen, die nur selten genutzt werden (maximal 8 Tage pro Monat und 5 Stunden je Tag)
  • Nicht-gewerblich genutzte Küchenherde und Backöfen mit einer Wärmeleistung von weniger als 15 kW
  • Immobilien, die keine anderen Heizmöglichkeiten mitbringen

Was passiert bei Nichteinhaltung der Schornstein-Vorschriften?

Die Einhaltung der Schornstein- bzw. Kaminvorschriften wird im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger geprüft. Bei festgestellten Verstößen ist dieser verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren, welche dann nicht nur den weiteren Betrieb des Ofens untersagen, sondern auch ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängen kann.

Das Ökodesign/ EU-Energielabel

Dieses Energie-Label bewertet die Energieeffizienz von Produkten mit geschlossener Abgasführung – also auch von Heizgeräten. Es wurde im Januar 2018 eingeführt und bestätigt Ihnen somit die gesetzeskonformen Werte Ihres Kaminofens.

Das Ökodesign-Label zeigt Ihnen in einer Farbskala von Grün bis Rot an, welche Energieeffizienzklasse das spezifische Gerät hat. A++ gilt dabei als sehr effizient, G wenig effizient. Außerdem gibt es die Wärmeabgabe des Geräts in Kilowatt im Aufstellraum an.

Kamin einbauen: So planen Sie von Anfang an richtig

Wenn Sie ein Haus bauen und selbst mitplanen, haben Sie einen großen Vorteil: Der Einbau lässt sich von Beginn an in die Grundrissplanung integrieren. Im Neubau wird der Schornstein direkt mitgeplant – meist als gemauerter Schornstein oder als Edelstahlzug. Dadurch sind weder Nachrüstung noch Baustellen im fertigen Haus nötig.

Wählen Sie den passenden Kamin für Ihr Zuhause:

Kaminart

Eigenschaften

Freistehender Kaminofen (Schwedenofen)

flexibel, vergleichsweise günstig

Einbaukamin oder Kamineinsatz

wirkt besonders gemütlich, fügt sich nahtlos in die Wand ein

Elektrokamin

keine Abgasanlage notwendig, einfach integrierbar

Wichtig: Der Ofen sollte möglichst mittig im Haus stehen, damit die Wärme optimal verteilt wird. Damit alles reibungslos läuft, stimmen Sie den Einbau gemeinsam mit Architekt, Heizungsbauer und Ofenbauer ab. 

Kosten für den Einbau eines Kamins

Wie viel Sie für einen Kaminofen einplanen müssen, hängt stark davon ab, für welches Modell Sie sich entscheiden und wie aufwendig der damit verbundene Einbau ist. Als grobe Orientierung:

  • Freistehender Kaminofen (Schwedenofen): ab ca. 1.500–3.000 € inkl. Montage
  • Einbaukamin oder Kamineinsatz: meist 4.000–8.000 €, je nach Verkleidung und Material
  • Elektrokamin: deutlich günstiger, ab ca. 1.000 € (keine Schornsteinkosten)
  • Schornsteinbau oder -nachrüstung: 2.000–5.000 €, bei Edelstahlzug oft günstiger 

Nach der Abnahme fallen laufende Schornsteinfegerkosten an. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und hängen von der Art und Nutzung des Ofens ab:

  • Klassischer Holzofen: Reinigung und Kontrolle des Schornsteins ein- bis dreimal pro Jahr, Kosten etwa 40 bis 90 € pro Besuch.
  • Elektrokamin: keine Pflichtkontrolle, da keine Abgase entstehen.

Kamin nachträglich einbauen: Das kostet‘s

Auch im fertigen Haus oder bei der Sanierung lässt sich ein Kaminofen nachrüsten – allerdings mit etwas mehr Aufwand als beim Neubau. Entscheidend ist, ob bereits ein geeigneter Schornstein vorhanden ist.

Mit bestehendem Schornstein

Der Anschluss eines Kaminofens (inkl. Ofen + Montage) kostet in einfachen Fällen rund 2.000–4.000 €. Das gilt allerdings nur, wenn keine größeren Anpassungen nötig sind.

Ohne Schornstein

Ein Edelstahl-Außenschornstein kostet zusätzlich 2.000–5.000 €. Komplexere Konstruktionen können teurer werden – je nach Länge werden oft 200–500 € pro Meter fällig.

Wichtig zu wissen: Eine Nachrüstung ist fast immer mit einer Baustelle im Haus verbunden. Wände werden aufgestemmt, Leitungen gelegt, Schornsteinrohre eingezogen und oft ist sogar ein Statiker gefragt. Besonders in Altbauten oder denkmalgeschützten Häusern kommt dann schnell das Bauamt ins Spiel. An Eigenleistung ist hier kaum zu denken.

Typische Zusatzkosten

  • Genehmigungen (Bauamt): 150–300 €
  • Abnahme durch den Schornsteinfeger: 50–150 €
  • Brandschutzmaßnahmen/ Wand- oder Deckendurchbrüche: variabel
  • Statikgutachten: ab 400–1.000 €, bei komplexen Fällen mehr

Staub, Lärm und Handwerkertermine gehören also dazu. Wer diesen Aufwand scheut, sollte lieber über eine unkomplizierte Elektrolösung nachdenken.

Wertsteigerung der Immobilie durch Kaminofen

Steht in Ihrer Immobilie ein moderner Kamin oder eine andere effiziente Holzfeueranlage, dann ist diese im Schnitt 16 % mehr Wert – so eine ImmoScout24-Studie. Oft sind zusätzlich aber auch der allgemeine Standard und die Lage ausschlaggebend für den höheren Preis.

Dustin Witt

Dustin Witt

Dustin Witt betreut gemeinsam mit seinen Kolleg*innen im Produktmanagement die Kreditinstitute, mit denen Starpool zusammenarbeitet. Er ist erst seit 2022 für Starpool tätig, hat aber seit 2014 sein Finanzierungswissen im Hypoport-Konzern aufgebaut. Im Produktmanagement ist Dustin für die regional nördlichen Banken verantwortlich und der Spezialist für die Bausparkassen sowie deren Produkte.

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