Die Gemütlichkeit eines prasselnden Feuers im eigenen Kamin bleibt für viele unverzichtbar. Ab 2025 müssen Kaminbesitzer aber neue Vorschriften im Blick haben.Dabei geht es vor allem um bestimmte Emissionsgrenzwerte, die beachtet werden sollen. Überschreitet das Gerät die Grenze, muss es entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Welche Regelungen nach Dezember 2024 gelten und ob Ihr Heizsystem überhaupt davon betroffen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Neue Einbauvorschriften für Kaminöfen im Schnelldurchlauf
- Es ergibt sich kein allgemeines Verbot von Kaminen, sondern lediglich eine Pflicht zum Nachrüsten oder zum Austausch für ältere Modelle.
- Sie benötigen einen Nachweis, der belegt, dass Ihr Ofen die geforderten Emissionsgrenzwerte einhält.
- Leider gibt es weder für den Austausch eines Kaminofens noch für die Installation eines Feinstaubfilters direkte staatliche Förderungen. Es gibt aber Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme.
- Alle Kaminöfen, die nach dem 21. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, erfüllen automatisch die 2025 geforderten Standards.
- Ältere Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 hergestellt wurden, müssen bestimmte Grenzwerte nachweisen oder nachgerüstet/stillgelegt werden.
- Herstellerinformation, Betriebsanleitung Öko-Design-Label, sowie die Datenbank der HKI geben Aufschluss darüber, ob Ihr Gerät der neuen Regelung entspricht.
Kaminofen und Schornstein als Symbole für Gemütlichkeit
Kaminöfen sehen nicht nur schön aus und schenken ein wohliges Gefühl, sondern vor allem auch Wärme. Die Wärmeeffizienz variiert dabei je nach Art und Bauweise. Offene Kamine bieten meist eine besonders schöne und knisternde Atmosphäre. Dabei verlieren sie aber einen großen Teil der erzeugten Wärme über den Schornstein. Das macht sie energetisch leider eher ungünstig. Geschlossene Kamine, also Kamineinsätze und Speicherkamine, sind dabei deutlich leistungsstärker. Sie speichern die Wärme viel besser und geben sie effizienter an den Raum ab.
Auch das Material eines Kamins ist entscheidend. Traditionelle Modelle bestehen meist aus Naturstein oder Ziegel. Moderne Varianten verwenden auch Glas oder Stahl. Das Material spielt dabei nicht nur optisch eine Rolle. Auch die Funktionalität wird dadurch maßgeblich bestimmt.
Ganz gleich ob offene, geschlossene, traditionell anmutende oder moderne Kamine: Alle müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Auch regelmäßige Inspektionen sind bei jeglichen Kaminen und Schornsteinen obligatorisch.
Aktuelle Vorschriften beim Aufstellen und Einbau eines Kaminofens
Für welchen Kamin Sie sich auch entscheiden – diese 5 Vorschriften müssen beim Aufstellen immer bedacht werden:
- Aufstellort: Kamine dürfen in Wohnräumen, Kellern, Dachgeschossen und offenen Bereichen wie Fluren oder Wintergärten aufgestellt werden, solange wichtige Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen ausreichende Belüftung, ein sicherer Anschluss an den Schornstein sowie der notwendige Abstand zu brennbaren Materialien. Auch feuerfeste Böden und Wände müssen gegeben sein. Jeder Kaminaufstellort muss zudem vom Schornsteinfeger geprüft und freigegeben werden, um die Brandschutz- und Bauvorschriften zu erfüllen.
Diese Regelungen sind in der Feuerungsverordnung (FeuVO) und den jeweiligen Länderbauordnungen festgelegt.
- Sicherheitsabstände: Haben Sie den richtigen Abstand eingehalten? Als Mindestabstand vom Kaminofen zur Wand werden bei vielen Herstellern 20 cm vorgegeben. Wird kein Maß angeführt, so ist ein Abstand von mindestens 40 cm einzuhalten. Außerdem muss von der Sichtscheibe bis zu brennbaren Gegenständen (z. B. zu Möbel oder Teppichen) mindestens 80 cm Platz frei bleiben.
- Umliegende Materialien: Die Wand hinter dem Ofen darf laut Kaminofen-Vorschriften nur aus nicht brennbarem Material bestehen (z. B. Ziegelwand). Bei vielen Modellen muss der Abstand zum Boden zudem 50 cm betragen und/oder der Kamin muss auf eine Metallplatte gestellt werden. Generell ist es wichtig, dass der Untergrund aus nicht-brennbaren Baustoffen besteht. Die genauen Vorgaben entnehmen Sie dabei immer den Angaben des jeweiligen Herstellers bzw. der Bedienungsanleitung.
- Verbrennungsluft: Moderne Kaminöfen benötigen ausreichend Verbrennungsluft, um sicher und effizient zu funktionieren. Viele Modelle haben dafür eine externe Zugluftleitung, die frische Luft von außen zuführt. Falls Ihr Kamin diese Funktion nicht hat, sollten Sie während des Betriebs für ausreichende Belüftung sorgen, indem Sie Fenster oder Türen öffnen. Zum Beispiel: Wenn Sie Ihren Kamin mehrere Stunden in einem 30-Quadratmeter-Wohnzimmer laufen lassen, empfiehlt es sich, zwischendurch einmal gründlich zu lüften, um die Frischluftzufuhr sicherzustellen. So garantieren Sie einen sicheren Betrieb und eine saubere Verbrennung.
- Vorschriften für Schornsteine: Achten Sie schon beim Bau darauf, dass der Schornstein und Schornsteinzug in einwandfreiem Zustand und ebenfalls von einem Schornsteinfeger abgenommen ist. Schornsteine müssen statische Anforderungen erfüllen und z. B. zum Dachfirst einen bestimmten Abstand halten (je nach Dach 40cm bis 1 Meter). Die Höhe des Schornsteins ist wichtig (z. B. im Verhältnis zu den Nachbarhäuern) und er sollten keine Risse und kein durchschlagender Ruß gegeben sein. Aber keine Sorge: Sie können einen Edelstahlzug einziehen lassen, wenn das Ofenrohr nicht mehr ganz so rüstig ist. Der zuständige Schornsteinfeger gibt Ihnen Auskunft darüber, was Sie beachten sollten und welche Vorschriften einzuhalten sind.
Zulassung für Einbau von Feuerstätten: Worum geht es beim Kaminofenverbot 2024?
Hintergrund des Kaminofenverbots 2024 sind strengere Emissionswerte für Kamin- und Kachelöfen. Es geht somit um eine umweltfreundlichere Nutzung von Feuerstätten. Eine generelle Abschaffung ist also nicht zu befürchten.
Basis der neuen Emissionsgrenze ist dabei die Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie ist ein zentrales Instrument der deutschen Umweltpolitik und ein wichtiger Teil des Immissionsschutzgesetztes (BImSchG). Die Regelung zur Emissionsgrenze ist aber eigentlich nichts Neues. Sie wird schon seit 2013 schrittweise umgesetzt. Ziel ist es, Menschen, Pflanzen, Tiere und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen – vor allem vor Luftverunreinigungen.
Emissionen sind Schadstoffe, Strahlung, Abgase, Licht Lärm, die von einer Quelle aufgestoßen werden – vor allem durch Fahrzeuge, Heizsysteme und Anlagen
Emissionen = Das was ausgestoßen wird.
Immissionen bezeichnen die Einwirkung dieser freigesetzten Stoffe auf Menschen, Tiere, unsere Atmosphäre und die Umwelt.
Immissionen = Das was ankommt und potenzieller Schaden, der verursacht werden kann.
Laut des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) sind etwa 4 Millionen Geräte von der aktuellen Umweltverordnung in Bezug auf Feuerstätten betroffen. Deshalb ist es für Besitzer von Kachelöfen und Kaminen wichtig, sich rechtzeitig über den Status des eigenen Geräts zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Betrieb der Feuerstätte weiterhin rechtmäßig ist.
Vorschriften im Überblick: Das muss bei Kaminöfen ab 2025 eingehalten werden
Wenn Sie Ihr Gerät zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen haben, dann müssen Sie die Einhaltung der neuen Emissionsgrenzwerte überprüfen. Sollten die Werte nicht passen, sollte das Objekt bis zum 31.12.2024 entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Nachrüsten bedeutet in diesem Zusammenhang zum Beispiel das Einsetzen bestimmter Filter oder das Auswechseln bestimmter Teile.
Von dieser Regelung betroffen sind:
- Kaminöfen
- Kachelöfen
- Heizkamine
Die neuen Grenzwerte liegen bei maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft.
Ausnahmen vom Kaminofenverbot: Wer darf seinen Ofen weiterhin nutzen?
Laut BImSchV Stufe 2 gelten bestimmte Ausnahmen, nämlich für
- Badeöfen
- Handwerklich vor Ort gefertigte Kachelgrundöfen
- Historische Kamine, die vor 1950 betrieben und nicht versetzt wurden
- Offene Kaminöfen oder Feuerstellen, die nur selten genutzt werden
- Nicht-gewerblich genutzte Küchenherde und Backöfen mit einer Wärmeleistung von weniger als 15 kW
- Immobilien, die keine anderen Heizmöglichkeiten mitbringen
Alle anderen Kaminöfen, welche die Grenzwerte nicht erfüllen, unterliegen ab Ende 2024 einem Nutzungsverbot oder müssen optimiert werden.
Das Öko-Design-Label: Der Schlüssel zur Regelkonformität Ihres Kaminofens
Neben Herstellerbeschreibung und Betriebsanleitung gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, um festzustellen, ob Ihr Kaminofen ab 2025 noch den Vorschriften entspricht: Das Öko-Design-Label.
Dieses Energie-Label bewertet die Umweltverträglichkeit von Produkten mit geschlossener Abgasführung – also auch von Heizgeräten. Es wurde im Januar 2018 eingeführt und bestätigt Ihnen somit die gesetzeskonformen Werte Ihres Kaminofens.
Das Okö-Design-Label zeigt Ihnen in einer Farbskala von Grün bis Rot an, welche Energieeffizienzklasse das spezifische Gerät hat. A++ gilt dabei als sehr effizient, G wenig effizient. Außerdem gibt es die Wärmeabgabe des Geräts in Kilowatt im Aufstellraum an.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Kamin-Vorschriften?
Die Einhaltung der Kaminvorschriften wird geprüft und bei Nichteinhaltung drohen nach dem 31. Dezember 2024 Bußgelder bis zu 50.000 €. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich frühzeitig schlau zu machen.
Abnahme durch den Schornsteinfeger
Ihr Schornsteinfeger bzw. der Bezirksschornsteinfegermeister weiß Bescheid und sollte ohnehin regelmäßige Kontrollen durchführen. Er überprüft Ihren Kaminofen vor der ersten Inbetriebnahme und auch laufend in regelmäßigen Abständen. So haben Sie im Falle einer Überschreitung noch die Möglichkeit, auszutauschen oder stillzulegen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Heizsystem die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, dann werfen Sie am besten einen Blick in die Datenbank des HKI. Dort finden Sie unter mehr als 7.000 gelisteten Geräten mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ihr Model und dessen wesentliche Eigenschaften.
Heizen mit Kamin- oder Kachelöfen: Nachhaltigkeit und Komfort im Einklang
Auch 2025 bleibt der Kaminofen ein Symbol für Gemütlichkeit und Wärme – selbst, wenn die neuen Vorschriften zum Heizen in einigen Wohnzimmern Anpassungen fordern. Um Bußgelder zu umgehen und vor allem die Umwelt zu schonen, müssen zukünftig Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Es gibt zwar keine direkten Förderungen für einen Austausch, der Umstieg auf ein umweltfreundlicheres Heizsystem bietet aber langfristige Vorteile – sowohl für die Umwelt als auch für den Geldbeutel.