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Tiny House Baugenehmigung & weitere Vorschriften bei der Planung

Minimalismus trifft Bürokratie

Tiny Houses stehen für minimalistisches Wohnen, Flexibilität und einen reduzierten ökologischen Fußabdruck. Doch wer sich ein solches Minihaus als dauerhaften Wohnsitz wünscht, muss mehr beachten als nur die Größe – insbesondere rechtliche Vorgaben. Dabei unterliegen Tiny Houses keiner einheitlichen Gesetzgebung – jedes Bundesland hat eigene Vorschriften. Schauen wir uns alles mal an: Von der Baugenehmigung über Standortfragen bis hin zu den Vorschriften für mobile Modelle.

Tiny Houses & Baurecht im Schnelldurchlauf

  • Je nach Nutzung kann ein Tiny House als Wohnhaus, Ferienhaus, Fahrzeug oder Ladung gelten.
  • Für dauerhaftes Wohnen ist eine Genehmigung erforderlich – je nach Bundesland mit unterschiedlichen Vorschriften.
  • Sie dürfen nicht einfach auf beliebigen Grundstücken aufgestellt werden – Baurecht beachten!
  • Ab 50 m² gelten die Standards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Tiny Houses auf Rädern unterliegen zusätzlichen Vorgaben, insbesondere im Straßenverkehrsrecht.

Was genau ist ein Tiny House?

Ein Tiny House ist ein kleines, eigenständiges Wohnhaus mit einer Wohnfläche von meist 15 bis 50 m². Es bietet alle wesentlichen Funktionen eines klassischen Hauses – inklusive Küche, Bad und Schlafbereich – auf kleinstem Raum.

Ursprünglich entstand die Tiny-House-Bewegung als Antwort auf steigende Immobilienpreise, Umweltbewusstsein und den Wunsch nach einem minimalistischen Lebensstil. Heute gibt es die Häuschen in vielen verschiedenen Bauweisen – vom autarken Holzhaus bis hin zum hochmodernen Domizil im Mini-Format.

Zwar herrscht keine einheitliche oder gesetzlich festgelegte Definition für ein Tiny House, doch in der Praxis haben sich bestimmte Merkmale etabliert:

  • Kompakte Bauweise: Wohnflächen zwischen 15 und 50 m², oft mit cleveren Stauraumlösungen.
  • Nachhaltigkeit: Geringerer Ressourcenverbrauch, oft mit Solarstrom, Regenwassernutzung und ökologischen Baustoffen.
  • Flexibilität: Mobile oder stationäre Bauweise, je nach gewünschter Nutzung.
  • Minimalismus: Reduzierung auf das Wesentliche, um Wohnraum effizient zu nutzen.

Rechtlich gibt es keinen festen Begriff für Tiny Houses. Je nach Nutzung können sie als Wohngebäude, mobiles Haus oder Sonderform wie ein Wochenendhaus eingestuft werden. Die jeweiligen Vorschriften variieren nach Standort und Bauweise.

Experteninterview zur Zukunft von Tiny Houses

Christian Brecht, führender Experte für Tiny Houses, spricht in diesem Interview über den wachsenden Trend der kleinen Häuser in Deutschland. Hauptgrund für die Popularität der Mini-Häuschen: die hohen Wohnkosten und begrenzte Wohnflächen.

Fahrzeug oder Haus? So werden Tiny Houses eingestuft

Bei Tiny Häusern wird, je nach Nutzung, zwischen Fahrzeug, Ladung, Wohnhaus und Ferienhaus unterschieden.

Einstufung & Recht Merkmale
Fahrzeug bzw. Wohnwagen (Straßenverkehrsrecht) Ein Tiny House zählt als Fahrzeug, wenn es fest mit einem Fahrzeuganhänger verbunden ist und mobil genutzt wird, z. B. für Urlaubsreisen. Voraussetzung: Es muss als Wohnwagen zugelassen werden und unterliegt dem Straßenverkehrsrecht. Regelmäßige TÜV-Abnahmen sind demnach erforderlich.
Ladung bzw. Transportgut (Güterverkehrsrecht) Steht das Tiny House nur lose auf einem Anhänger und lässt sich jederzeit ohne Werkzeug abnehmen, wird es als Ladung eingestuft. Hier greift die Kontrolle durch das Bundesamt für Güterverkehr.
Wohnhaus (Baurecht) Sobald das Tiny House länger als vier Monate pro Jahr ortsgebunden bewohnt wird, fällt es unter die Gebäudeklasse 1 nach Landesbauordnung. Eine Baugenehmigung für das Tiny House ist erforderlich. Ob es Räder hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist die Nutzung als dauerhafter Wohnsitz.
Ferien- oder Wochenendhaus (Baurecht)

Wird das Tiny House weniger als vier Monate pro Jahr zu Erholungszwecken genutzt, gilt es als Wochenend- oder Ferienhaus. Auch hier greift das Baurecht, unabhängig davon, ob es auf Rädern steht oder nicht.

Wichtig: Lauben in Kleingartenanlagen sind keine Sommer- oder Ferienhäuser und gehören dementsprechend zu einer eigenen Kategorie.

Wo darf ein Tiny House in Deutschland aufgestellt werden?

Je nachdem, wie Sie Ihr Tiny House nutzen möchten, unterscheiden sich auch die Vorschriften für das Aufstellen. Grundsätzlich gilt, dass Tiny Houses nicht einfach auf beliebigen Grundstücken aufgestellt werden dürfen.

Tiny House als Wohnhaus: Bauen & Wohnen mit Genehmigung

Wenn Sie Ihr Tiny House dauerhaft bewohnen möchten, müssen Sie ein Grundstück finden, das erschlossen und offiziell für Wohnzwecke zugelassen ist. Das kann in einem Wohn- oder Kleinsiedlungsgebiet sein, einem Dorf- oder Mischgebiet usw. Außerdem gibt es spezielle Tiny-House-Siedlungen, in denen das langfristige Aufstellen von Tiny Häusern genehmigt ist. Diese sind in Deutschland jedoch noch selten und eher die Ausnahme. Welche Tiny-House-Siedlungen in Deutschland bereits realisiert wurden, erfahren Sie z. B. beim Tiny House Verband e. V.

Tiny Houses dürfen nicht einfach auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Außenbereichen stehen. Wer dort bauen will, braucht eine Sondergenehmigung – die nur selten erteilt wird.

Tiny House als Sommer- oder Ferienhaus: Flexibler, aber mit Einschränkungen

Wer dauerhaft im Tiny House auf einem Campingplatz wohnen will, bekommt meist keine Genehmigung. Viele Bundesländer erlauben kein permanentes Wohnen in Erholungsgebieten. Für temporäre Nutzungen als Ferien- oder Wochenendhaus können Sie Ihr Tiny House auf Campingplätzen oder anderen dafür vorgesehenen Flächen aufstellen. Diese nennen sich „Sondergebiete, die der Erholung dienen“. Hierbei gibt es des Öfteren keine so strengen Vorgaben an die Erschließung des Grundstücks wie bei Tiny Häusern als Dauerwohnsitz. Autarke Lösungen (z. B. Solarstrom) sind häufig erlaubt.

Nutzung als Wohnwagen: Tiny House auf Rädern aufstellen

Steht das Tiny House auf Rädern und gilt als mobiles Fahrzeug (d. h. wird regelmäßig bewegt, damit es nicht als Gebäude eingestuft wird), ist keine Baugenehmigung erforderlich. Dann darf es auf Campingplätzen, Stellplätzen oder anderen geeigneten privaten Grundstücken abgestellt werden. Aber Vorsicht, denn längere Aufenthalte auf privaten Grundstücken sind u. U. problematisch, da einige Kommunen Grenzen für die maximale Dauer setzen.

Und es gilt weiterhin: Wird das Tiny House auf Rädern als Wohn- oder Ferienhaus genutzt, dann kommen die oben beschriebenen Regeln zur Anwendung.

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Braucht ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Baugenehmigung für ein Tiny House – ja oder nein? Nun, das hängt von der Nutzungsart und den jeweiligen Landesbauordnungen ab. Einheitliche gesetzliche Regelungen für Tiny Houses in Deutschland existieren noch nicht. Stattdessen müssen die Häuser im Miniformat allgemeine Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes erfüllen.

Die Grundregel lautet aber: Tiny Houses als Wohngebäude sind genehmigungspflichtig. Sobald ein Tiny House dauerhaft bewohnt wird, gilt es als Wohngebäude und benötigt eine Baugenehmigung – unabhängig davon, ob es auf Rädern steht oder auf einem Fundament errichtet wird.

Baugenehmigung? Ja, wenn... Baugenehmigung? Nein, wenn...
das Tiny House als Wohnhaus genutzt wird und länger als vier Monate pro Jahr an einem festen Standort steht. es als mobiles Fahrzeug eingestuft wird und nur vorübergehend an einem Ort verbleibt.

Unser Tipp: Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer örtlichen Baurechtsbehörde erkundigen und eine Bauvoranfrage stellen. Das kostet zwar ca. 100 bis 300 €, aber Sie klären damit, ob Sie auf dem Grundstück überhaupt ein Tiny House bauen dürfen.

Bauantrag fürs Tiny House als Wohngebäude nach Bundesländern

Bevor Sie zur Übersicht der einzelnen Bundesländer gelangen, lesen Sie bitte die Begriffserklärungen aus dem Baurecht, die die verschiedenen Stufen der Genehmigung eines Bauvorhabens beschreiben:

  • Verfahrensfrei = Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist kein formeller Antrag oder Genehmigungsprozess erforderlich. Das bedeutet, dass die Bauarbeiten ohne eine vorherige Anmeldung, Prüfung oder Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde beginnen können. Typischerweise handelt es sich hierbei um kleinere Bauvorhaben, die als geringfügig angesehen werden und kein hohes Risiko für Sicherheit oder öffentliches Interesse darstellen.
  • Genehmigungsfrei = Genehmigungsfreie Vorhaben sind ähnlich wie verfahrensfreie Vorhaben, in dem Sinne, dass sie keine formelle Baugenehmigung benötigen. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass sie trotzdem einer Baubehörde mitgeteilt werden müssen. Das heißt, die Behörde muss informiert werden, auch wenn sie keine Genehmigung erteilen muss. Dies ermöglicht es der Behörde, über das Vorhaben informiert zu sein und ggf. nachträglich zu prüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren = Bei diesem Verfahren ist eine Baugenehmigung erforderlich, aber das Verfahren ist weniger umfangreich und zeitaufwändig als das normale Baugenehmigungsverfahren. Dies ist in der Regel für Bauvorhaben vorgesehen, die einfacher sind oder weniger Auswirkungen auf die Umgebung oder die Öffentlichkeit haben. Auch wenn das Verfahren einfacher ist, müssen immer noch bestimmte Unterlagen eingereicht und Anforderungen erfüllt werden.

Bundesland

Baugenehmigung für Tiny House

Baden-Württemberg

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Bayern

  • Tiny House bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Berlin

  • eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Brandenburg

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Bremen

  • eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Hamburg

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Hessen

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Mecklenburg-Vorpommern

  • eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Niedersachsen

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

NRW

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Rheinland-Pfalz

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Saarland

  • eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Sachsen

  • eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Sachsen-Anhalt

  • eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Schleswig-Holstein

  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Thüringen

  • eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
  • in Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
  • sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Ausnahme Campingplatz mit Wohnnutzung: Tiny House ohne Baugenehmigung möglich

Es gibt eine Ausnahme, bei der Sie weder eine Baugenehmigung noch eine Stellplatzerlaubnis einholen müssen: Wenn Sie Ihr Tiny House auf einem Campingplatz aufstellen, der im Bebauungsplan eine Wohnnutzung erlaubt.

Es gibt einige wenige Campingplätze in Deutschland, die die Möglichkeit haben, dass dort dauerhaftes Wohnen stattfinden kann. […] Die (Tiny Houses) müssen dann nicht über eine Baugenehmigung genehmigt werden, sondern sie müssen nur den Vorgaben der Campingplatz-Verordnung gerecht werden.“
Christian Brecht, führender Experte für Tiny Houses

Nach den Regelungen der Landesverordnung für Camping- und Wochenendplätze gelten in diesem Fall jedoch zwei Bedingungen für Ihr Tiny House:

  • Es darf eine maximale Größe von 50 m² nicht überschreiten und
  • maximal 3,50 m hoch sein.

Einige Campingplatzbetreiber erlauben auch Tiny Houses mit einer Höhe von bis zu vier Metern, daher empfiehlt es sich, dies im Voraus zu klären.

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Fertiges Tiny House kaufen oder selbst bauen?

Sind Sie eher Team Fertighaus oder eher Marke Eigenbau? Wer sich noch nicht endgültig entschieden hat, sollte Zeitaufwand gegen Gestaltungsfreiheit abwägen. Ein fertiges Tiny House steht schneller und man kann sich ganz unkompliziert auf die Inneneinrichtung konzentrieren. Wer sein Tiny House kaufen möchte, sollte sich für einen Fertighausanbieter mit Erfahrung entscheiden und ein Modell wählen, das allen notwendigen Bauvorschriften entspricht.

Gegenüberstellung Tiny House kaufen oder selbst bauen

Der Reiz, etwas ganz Eigenes zu schaffen, ist natürlich auch nicht zu unterschätzen. Ein selbst gebautes Tiny House, komplett individuell geplant und somit ein echtes Unikat, ist meist um Einiges preiswerter als ein Fertighaus. Der Haken: Damit das Tiny House als dauerhaftes Zuhause gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Handwerkliches Können bei der Eigenleistung beim Hausbau ist also ein Muss.

Kaufen lohnt sich, wenn... Selbst bauen lohnt sich, wenn...
Sie schnell einziehen wollen. Sie Zeit und Geduld für den Tiny-House-Bau haben.
Sie kein handwerkliches Know-hos haben. Sie das Minihaus exakt nach Ihren Wünschen gestalten möchten.
Sie ein professionell geplantes Haus mit Garantie möchten. Sie Kosten sparen wollen und handwerklich geschickt sind.

 

Tiny House als Wohnsitz: Anforderungen

Damit Ihr Tiny House als dauerhafte Wohnstätte gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie leben im Tiny House mehr als vier Monate pro Jahr.
  • Das Grundstück ist als Wohngebiet zugelassen und erschlossen.
  • Die geltenden Brandschutzverordnungen werden erfüllt.
  • Das Tiny House verfügt über:
    • Küche und Badezimmer
    • Aufenthaltsräume mit einer Höhe von 2,40 m
    • Belüftete Bäder und Toiletten (wenn keine Fenster, dann Lüftungsanlage)
    • Blitzschutzanlage bei Holzhäusern
    • Treppen, Türen und Fenster gemäß den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung

Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Tiny Houses

Tiny Houses mit einer Grundfläche ab 50 m² müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Hier muss also ein Wärmeschutznachweis zum Bauantrag vorgelegt werden. Dieser bestätigt, dass das Gebäude energetischen Mindeststandards entspricht. Dazu gehören eine gute Wärmedämmung, energetische Qualität von Fenstern und Türen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik.

Häuser mit einer Grundfläche von weniger als 50 m² – und das sind die meisten Tiny Houses – gelten oft als Ausnahme. Das Problem: Eigentlich dürfte diese nur Ferien- und Wochenendhäuser betreffen. Das GEG § 105 (1) besagt: „Ferien- oder Wochenendhäuser, die nicht dauerhaft bewohnt werden, sind von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen.“ Ob unter diese Sonderregelung auch Tiny Houses fallen, ist bis jetzt nicht klar geregelt. Wir befinden uns also in einer rechtlichen Grauzone. Was Sie in diesem Fall tun können:

  • Befreiungsantrag nach § 105 GEG stellen: In einigen Fällen kann man individuell eine Ausnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen.
  • Landesregelungen prüfen: Einige Bundesländer (z. B. Bayern, Brandenburg) gewähren Tiny Houses unter 50 m² eine Befreiung, wenn sie nachweislich nicht für den Winterbetrieb ausgelegt sind.
  • Alternative Energiequellen nutzen: Selbst wenn das GEG greift, kann eine Kombination aus Passivhaus-Standards und autarken Lösungen (z. B. Solar, Holzofen) die Anforderungen erfüllen.

Brandschutzbestimmungen für Tiny Houses

Während in großen Wohnhäusern oft mehrere Ausgänge und getrennte Brandabschnitte vorhanden sind, fehlt diese räumliche Trennung im Tiny House. Rauchentwicklung kann sich extrem schnell ausbreiten und eine direkte Feuerquelle – etwa ein Holzofen – verstärkt das Risiko. An Brandschutzbestimmungen müssen sich also auch Besitzer von Häusern im Miniformat stringent halten. 

Für stationäre Tiny Houses gelten die Brandschutzvorgaben der Landesbauordnungen – also dieselben Regeln wie für normale Wohngebäude.

Anforderung Relevanz für Tiny Houses
Rauchwarnmelderpflicht In Deutschland sind Rauchmelder in Wohnräumen Pflicht. Mindestens einer gehört in den Schlafbereich und einer in die Wohnküche.
Feuerbeständige Materialien Bei Holzbauweise müssen Innenwände, Decken & Fußböden schwer entflammbar sein oder mit nicht brennbaren Materialien verkleidet werden.
Fluchtwege Mindestens ein Notausgang mit einer Breite von 90 cm ist vorgeschrieben. Dachfenster können als zweite Rettungsöffnung dienen.
Elektroinstallation Alle elektrischen Leitungen müssen fachgerecht installiert und vor Überlastung geschützt sein. Ein FI-Schutzschalter ist Pflicht.
Gas- und Heiztechnik Gasflaschen & Brennstofftanks müssen sicher gelagert sein. Holzöfen benötigen eine feuerfeste Bodenplatte und müssen einen Mindestabstand zu Wänden einhalten.

In autarken Tiny Houses mit alternativen Heizsystemen (z. B. Holzöfen) lohnt sich ein Kohlenmonoxidmelder zusätzlich zum Rauchwarnmelder. Er warnt frühzeitig, falls sich gefährliche Gase in der Raumluft ansammeln.

Speziell für mobile Tiny Houses auf Rädern gibt es zusätzliche Überlegungen beim Brandschutz:

  • Wenn Propan oder ein anderes Gas zum Kochen oder Heizen verwendet wird, müssen die Gasflaschen sicher gelagert und transportiert werden.
  • Während der Fahrt sollte das Tiny House sicher und stabil sein, um das Risiko von Bränden durch Unfälle oder umstürzende Geräte zu minimieren.
  • Auf Campingplätzen und ähnlichen Orten gibt es oft spezielle Brandschutzvorschriften, die eingehalten werden müssen.

Tiny House planen in 8 Schritten

Wenn Ihr Entschluss feststeht und das Wohnen im Mini-Format wirklich etwas für Sie ist, dann können Sie mit der Tiny-House-Planung loslegen. Unsere Empfehlung: Befolgen Sie diese 8 Schritte, um aus Ihrer Idee ein echtes kleines Zuhause zu machen.

Möglicher Grundriss eines Tiny House

Schritt 1: Bedürfnisse & Wohnstil definieren

In einem Tiny House müssen Sie Prioritäten setzen. Überlegen Sie, was für Ihren Alltag wesentlich ist und worauf Sie verzichten können. Welche Aspekte Ihres Lebensstils können und wollen Sie auf kleinem Raum umsetzen? Brauchen Sie einen Arbeitsbereich? Wie viel Stauraum ist erforderlich? Möchten Sie Haustiere mitnehmen? Ist ein Rückzugsort ein Muss?

Sind Sie allein, dann reichen in der Regel 15 m² Fläche für bequemes dauerhaftes Wohnen aus. Ein Paar wird sich auf einer Wohnfläche von ca. 20 m² wohlfühlen. Das Tiny House einer Familie mit Kindern sollte nicht kleiner als 25-30 m² sein.

Schritt 2: Budget & Finanzierung festlegen

Von Ihrem Budget hängt ab, ob Sie bauen oder kaufen, wie das Tiny House aussehen wird, welche Materialien und Extras Sie sich leisten können. Sammeln Sie alle Kostenpunkte: von der Anschaffung eines Anhängers (falls mobil) über den Grundstückspreis (falls stationär) bis hin zu Baumaterialien und Inneneinrichtung. Vergessen Sie auch nicht die laufenden Kosten für Versicherung, Wartung und evtl. Stellplatzmiete.

Kostenpunkt ungefähre Preisspanne
Grundstück (falls stationär) ab 50.000 €
fertiges Tiny House 30.000 – 150.000 €
Baukosten (bei Eigenbau) 15.000 – 80.000 €
Innenausbau & Technik 5.000 – 30.000 €
Nebenkosten (Genehmigungen, Versicherung etc.) 3.000 – 10.000 €
Finanzierungsmöglichkeiten:
  • Eigenkapital: Kleinere Tiny Houses lassen sich durchaus auch aus Ersparnissen finanzieren.
  • Hauskredit: Einige Banken bieten spezielle Darlehen für alternative Wohnformen an.
  • Förderungen: Je nach Bundesland gibt es Zuschüsse für nachhaltiges Bauen oder Energieeffizienz.
Schritt 3: Entscheidung treffen: Tiny House bauen oder doch lieber kaufen?

Ist Bauen die richtige Option für Sie oder sollten Sie doch lieber ein fertiges Tiny House kaufen? Bauen kann billiger sein, aber es erfordert Zeit, Geschick und Fachwissen. Wenn Sie hingegen ein schlüsselfertiges Tiny House kaufen, sind die Kosten im Voraus klarer definiert, aber in der Regel höher.

Beim Bau müssen Sie Materialkosten, Werkzeug, Arbeitskosten und natürlich auch Ihre eigene Zeit in Betracht ziehen. Wenn Sie ein fertiges Haus kaufen, kommen neben dem Kaufpreis möglicherweise Lieferkosten und Ausgaben für das Aufstellen und Anschließen an Versorgungsnetze hinzu. Allerdings können Sie schneller einziehen.

Weitere Überlegungen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung Kauf vs. Bau helfen können:

  • Anpassungsmöglichkeiten: Wenn Sie ein Tiny House selber bauen, kann jeder Quadratmeter und jedes Detail auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt werden. Bei einem Kauf müssen Sie in der Regel Kompromisse eingehen.
  • Langfristige Wertentwicklung: Ein selbstgebautes Tiny House kann im Wert steigen, besonders wenn es gut gebaut und gut gepflegt ist. Bei einem vorgefertigten Modell könnte der Wiederverkaufswert ähnlich wie bei einem Neuwagen schneller sinken.
  • Unterstützung und Garantie: Beim Kauf eines Tiny Houses von einem Hersteller oder beim Bau durch ein Unternehmen erhalten Sie in der Regel eine Garantie. Diese deckt Mängel ab, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Fertigstellung entdeckt werden. Beim Selbstbau sind Sie für die Behebung von Baufehlern oder Mängeln allein verantwortlich.
Schritt 4: Standort & Grundstück klären

Beim Thema Standort scheiden sich die Geister: Die einen finden, dass ein Tiny House unbedingt mobil sein muss – schließlich sind Flexibilität und Freiheit das A und O des Tiny House-Lifestyles. Die anderen bevorzugen einen festen Platz, an dem man Wurzeln schlagen kann. Wie entscheiden Sie sich?

Mit einem Tiny House auf Rädern können Sie umziehen, je nach Jahreszeit, Job oder einfach nach Lust und Laune. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass ein mobiles Tiny House nicht einfach überall nach Lust und Laune abgestellt werden kann. Bedenken Sie auch, dass ein mobiler Standort erschlossen sein muss. Schließlich benötigen Sie autark Zugang zu Wasser, Strom und Abwasserentsorgung.

Ein festes Grundstück für das Tiny House bedeutet Ruhe, Routine und Stabilität. Sie legen ein Fundament und müssen sich keine Gedanken über Transport und Abstellgenehmigung machen. Ein stationäres Tiny House kann auch tiefer in die lokale Gemeinschaft integriert werden, was langfristige soziale Bindungen fördert. Dafür müssen Sie sich mit lokalen Bauvorschriften auseinandersetzen und sicherstellen, dass Tiny Houses an Ihrem Wunschstandort überhaupt erlaubt sind.

Schritt 5: Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen

Jedes Tiny House braucht eine rechtliche Grundlage – ob als Wohngebäude, Wochenendhaus oder mobiles Heim. Dazu gehören:

  • Baugenehmigung für stationäre Tiny Houses
  • Straßenzulassung für mobile Tiny Houses
  • Brandschutz-, Energie- und Umweltvorschriften
  • Meldepflicht & Wohnsitzanmeldung

Wer sein Tiny House dauerhaft bewohnen möchte, sollte frühzeitig eine Bauvoranfrage stellen, um Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit zu bekommen.

Schritt 6: Grundriss vom Tiny House planen

Bei Tiny Häusern ist ein durchdachte Grundrissplanung besonders wichtig. Jeder Quadratmeter muss durchdacht genutzt werden. Dabei dürfen aber auch Komfort und Gemütlichkeit nicht zu kurz kommen. Das schaffen Sie, indem Sie eine Balance zwischen Offenheit und Abgrenzung, zwischen gemeinschaftlichen und privaten Bereichen finden. Hier unsere Tipps für einen gut gelungenen Tiny House-Grundriss:

Ein offener Grundriss ohne unnötige Innenwände verleiht ein Gefühl von Geräumigkeit und Sie können Ihre Fläche flexibler nutzen. Teilen Sie den Raum in klar definierte Zonen für verschiedene Aktivitäten wie Kochen, Schlafen und Wohnen. Das sorgt für Ordnung, selbst wenn die physischen Grenzen zwischen den Bereichen fließend sind.

Gehen Sie in die Vertikale und nutzen Sie die Höhe Ihres Tiny Houses aus. Ein Loft-Bereich für das Schlafzimmer schenkt wertvollen Platz im Wohnbereich. Ebenso können hohe Schränke und Regale bis zur Decke reichen, um mehr Stauraum zu schaffen.

Verwenden Sie funktionale Trennelemente wie Vorhänge, Schiebetüren oder Regale auf Rädern, um private Bereiche abzugrenzen, ohne dabei den Raum zu verkleinern. Diese Elemente können flexibel eingesetzt werden, je nach Bedarf.

Planen sie kompakte Einbauten, die multifunktional sind. Beispielsweise kann eine feste Sitzbank Stauraum bieten, ein Einbauregal kann Trennelement sein und ein Rückzugsort darf tagsüber gern als Büro genutzt werden.

Integrieren Sie ausreichend Fenster und eventuell Dachfenster in Ihren Grundriss für natürliches Licht und gute Belüftung. Fenster tragen auch dazu bei, den Raum optisch zu vergrößern.

Bedenken Sie die technischen Aspekte wie Wasser- und Stromanschlüsse, Heizung und Belüftungssysteme bei der Planung des Grundrisses.

Schritt 7: Planung der Inneneinrichtung

Setzen Sie auf Möbel, die mehrere Funktionen erfüllen können. Ein Bett mit eingebauten Schubladen darunter, eine ausklappbare Küchenarbeitsfläche oder ein Sofa, das auch zum Schlafen genutzt wird, sind praktische Beispiele. Maßgefertigte Möbelstücke, die genau auf Ihren Raum und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden, sind ideal – am besten mit ganz viel Platz für Ihre Besitztümer. Versteckte Fächer, Wandregale und hängende Aufbewahrungsmöglichkeiten sorgen für Ordnung. Achten Sie aber darauf, dass Ihre ganze Einrichtung ergonomisch ist. Auch wenn es relativ eng ist, sollten die Arbeitsflächen hoch genug, die Sitzgelegenheiten bequem und Regale und Schränke gut zugänglich sein.

Arbeiten Sie mit Licht: Eine gut durchdachte Kombination aus Decken-, Akzent- und Arbeitsbeleuchtung sorgt für Gemütlichkeit und betont die unterschiedlichen Zonen Ihres Tiny Houses.

Schritt 8: Materialien und Technologien auswählen

Aussehen und Haptik, Funktionalität und Langlebigkeit, Nachhaltigkeit, Qualität und Komfort – all diese Aspekte Ihres Tiny Houses werden von den Materialien und Technologien bestimmt, für die Sie sich entscheiden. Die Wahl der Materialien ist nicht nur für den Bau selbst wichtig, sondern auch für das langfristige Wohngefühl und die Ökobilanz Ihres Hauses.

Setzen Sie daher auf hochwertige, solide verarbeitete und langlebige Baumaterialien. Die meisten Tiny Houses werden aus einer Kombination aus Holz und Metall gebaut. Das Holz wird für die Rahmenkonstruktion, Außenverkleidungen und Innenausstattungen verwendet. Metallrahmen sind eine Alternative zu Holzrahmen und punkten mit einer leichten, aber robusten Struktur. Außerdem wird Metall auch für Dach- und Außenverkleidungen verwendet.

4 entscheidende Vorteile der Minihäuser auf einen Blick:

  1. Mit geringeren Bau- und Unterhaltskosten als bei einem traditionellen Haus werden Tiny-House-Eigentümer schneller schuldenfrei und können langfristig Geld sparen.
    […] Es liegt einfach daran, dass wir kleinere Grundrisse haben und damit sage ich mal in der Größenordnung von 150.000 € eine Immobilie realisieren.
    Christian Brecht, führender Experte für Tiny Houses
  2. Stichwort Nachhaltigkeit: Tiny Houses verbrauchen aufgrund ihrer Größe weniger Ressourcen in der Herstellung und im Betrieb. Sie benötigen weniger Baumaterial und weniger Heizenergie. Es wird ein bewussterer Umgang mit Ressourcen und Raum für Minimalismus gefördert.
  3. Flexibilität wird bei Tiny Häusern auf Rädern großgeschrieben. Mit einem traditionellen Haus ist ein häufiger Wohnortwechsel nicht denkbar.
  4. Trotz oder gerade wegen der kompakten Größe lässt sich ein Tiny House voll und ganz auf den Geschmack seiner Bewohner zuschneiden. Das reicht vom Grundriss über die maßgeschneiderte Inneneinrichtung bis hin zur Integration intelligenter Technologien.

Unser Fazit zur Tiny-House-Baugenehmigung & Co.

Falls Sie von einem unabhängigen Dasein im Tiny House irgendwo mitten in den Wäldern träumen, dann wird das leider nichts. Das Bauen außerhalb von Orten ist in Deutschland nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

An erschlossenen Wohnorten steht einem minimalistischen Wohnen im kleinen Format aber nichts im Wege. Nur die baurechtliche Genehmigung kann kompliziert sein – das Tiny House ist noch neu und kaum vergleichbar mit dem klassischen Einfamilienhaus, welches nach dem Bebauungsplan der Gemeinde errichtet wird. Es gibt bereits einige Tiny House-Siedlungen bzw. -dörfer in Deutschland, weitere sind in Planung.

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich genauestens über die örtlichen Bauvorschriften und planen Sie den Genehmigungsprozess so gut es geht. Stellen Sie eine Bauvoranfrage, um ganz sicher zu gehen. Mit den richtigen Informationen, einer guten Tiny-House-Planung, der Unterstützung seitens eines Architekten oder Bauingenieurs und ein wenig Glück sollte Ihr Traum vom eigenen Minihäuschen in Erfüllung gehen.

Ellen Schanz

Ellen Schanz

Ellen Schanz betreut seit Mai 2021 gemeinsam mit ihren Kollegen im Produktmanagement die Produktanbieter, mit denen Starpool zusammenarbeitet. Den Hypoport-Konzern kennt Sie seit 2008 und bringt seit 2013 ihr Wissen im Starpool ein. Nach ihrer Ausbildung zur Bankkaufrau ist sie direkt im Bereich Baufinanzierung eingestiegen und konnte sich dort in allen Bereichen umfangreiches Wissen aneignen. Im Starpool Produktmanagement verantwortet Ellen einen Teil der überregionalen Großbanken und die regionalen Produktanbieter im Südwesten Deutschlands.

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