Wenn Immobilien schneller den Besitzer wechseln, als Finanzierungen zugesagt werden, braucht es ein Instrument, das Käufern Zeit verschafft. Genau das leistet die Kaufabsichtserklärung, mit der Sie ernsthaftes Interesse schwarz auf weiß festlegen. Eine Garantie, dass niemand anders kauft, ist das zwar nicht, aber in der Praxis erhöht eine gut formulierte Kaufabsichtserklärung die Chancen auf den Zuschlag erheblich.
Kaufabsichtserklärung im Schnelldurchlauf
- Mit einer Kaufabsichtserklärung signalisieren Sie ernsthaftes Interesse an einer Immobilie.
- Sie ist rechtlich unverbindlich, zeigt aber ernsthaftes Kaufinteresse.
- Käufer gewinnen dadurch Zeit für die Finanzierung und Unterlagen.
- Eine Garantie auf das Objekt gibt es nicht – der Verkäufer kann trotzdem anderweitig verkaufen.
- Wichtig sind klare Angaben zu Parteien, Objekt, Preis und Frist. Mit unserem kostenlosen Kaufabsichtserklärungs-Muster gelingt die Formulierung schnell.
Wie sinnvoll ist eine Kaufabsichtserklärung?
Die Nachfrage ist groß, das Angebot oft knapp und wer nicht schnell genug reagiert, steht am Ende ohne Immobilie da. Kein Wunder also, dass viele Käufer nach Wegen suchen, sich frühzeitig abzusichern. Eine Kaufabsichtserklärung kann dabei helfen – ohne rechtlich bindend zu sein.
Kaufabsicht trifft Preisrealität
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, warum der Markt so angespannt ist.
- Zahlen lügen nicht: Laut dem Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) sind die Preise für Wohnimmobilien allein zwischen dem ersten Quartal 2024 und dem ersten Quartal 2025 um 3,6 % gestiegen.
- Noch deutlicher zeigt sich der langfristige Trend: Seit 2010 hat sich der Immobilienpreisindex von 100 auf 196,3 nahezu verdoppelt.
- Auch das Statistische Bundesamt bestätigt einen Preisanstieg von rund 94 % für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen im Zeitraum von 2010 bis 2022.
Wer heute eine Immobilie kaufen möchte, muss schnell und überlegt handeln, sonst ist das Wunschobjekt womöglich bald schon weg.
Kaufabsichtserklärung: Sicherheit im richtigen Moment
Genau hier kommt die Kaufabsichtserklärung ins Spiel. Sie zeigt dem Verkäufer: Ich meine es ernst. Und das kann in einem Markt mit viel Konkurrenz den entscheidenden Unterschied machen. Ihre Vorteile:
- Sie signalisieren Verbindlichkeit, ohne sich rechtlich zu binden.
- Sie gewinnen Zeit für Finanzierung oder Dokumente, die die Bank prüft.
- Sie können verlangsamen, dass das Objekt direkt weitervermittelt wird.
Kaufabsichtserklärung vs. Reservierungsvereinbarung
Die verschiedenen Bezeichnungen stiften schnell Verwirrung. Und genau das können Sie während des Hauskaufs überhaupt nicht gebrauchen.
Im Gegensatz zu einem Vorvertrag, der notariell beurkundet werden muss, oder einer Reservierungsvereinbarung, die oft mit einer Gebühr verbunden ist, bleibt die Kaufabsichtserklärung unverbindlich.
Kaufabsichtserklärung |
Reservierungsvereinbarung |
Signalisiert ernsthaftes Interesse am Kauf einer Immobilie |
Reserviert Immobilie wird für einen festgelegten Zeitraum |
Rechtlich unverbindlich; keine Verpflichtung zum Kauf |
Rechtlich teilweise bindend; je nach Ausgestaltung, oft mit Reservierungsgebühr |
Meist formlos, oft als Absichtsschreiben oder Formular |
Schriftlicher Vertrag mit klaren Bedingungen |
Keine Gebühr fällig |
Reservierungsgebühr üblich (wird bei Kauf verrechnet) |
Objekt kann weiterhin verkauft werden |
Objekt kann für den festgelegten Zeitraum nicht verkauft werden |
Ist eine Kaufabsichtserklärung bindend?
Eine der häufigsten Fragen lautet: „Verpflichte ich mich mit einer Kaufabsichtserklärung schon endgültig zum Kauf?“ Die Antwort ist eindeutig: Nein.
Nach § 311b BGB ist für den Kauf einer Immobilie eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Eine einfache Kaufabsichtserklärung (egal ob handschriftlich, per Word oder PDF) bedeutet weder für Käufer noch Verkäufer eine rechtliche Bindung zum späteren Kauf. Sie hat vor allem eine psychologische Wirkung: Der Verkäufer nimmt Ihr Interesse ernst und gibt Ihnen Zeit, die nächsten Schritte vorzubereiten.
Kann ich von einer Kaufabsichtserklärung zurücktreten?
Da die Erklärung nicht bindend ist, können Sie grundsätzlich jederzeit zurücktreten. Dennoch sollten Sie beachten:
- Ein Rückzug wirkt oft vertrauensschädigend. Der Verkäufer könnte sich bei einem neuen Versuch querstellen.
- Falls bereits Notarkosten für Entwürfe angefallen sind, müssen diese unabhängig vom Rücktritt getragen werden.
Das gehört in eine gute Kaufabsichtserklärung
Damit eine Kaufabsichtserklärung ihren Zweck erfüllt, sollte sie klar formuliert und vollständig sein. Die folgenden Inhalte sollten auf keinen Fall fehlen.
Bestandteile einer Kaufabsichtserklärung
- Daten von Käufer und Verkäufer
Vollständige Namen, Anschriften und Kontaktdaten. - Genaue Objektbeschreibung
Angaben aus dem Grundbuch (Flurnummer, Lage, Größe), bei Eigentumswohnungen zusätzlich zur Wohnfläche auch Angaben zum Miteigentumsanteil. - Kaufpreis und geplante Finanzierungsart
Angabe des vereinbarten Kaufpreises sowie Hinweise zur geplanten Finanzierung (Eigenkapital, Darlehen). - Maklerprovision und mögliche Reservierungsgebühr
Falls ein Makler involviert ist, sollten auch diese Konditionen klar geregelt sein. - Rücktrittsregelungen (optional)
Vereinbarungen, wie im Fall eines Rücktritts verfahren wird.
Weitere optionale Angaben sind z. B. ein geplanter Notartermin, die Frist (also wie lange Ihre Kaufabsicht gilt) und Hinweise auf individuelle Vereinbarungen.
Muster für Ihre Kaufabsichtserklärung
Damit Sie nicht bei null anfangen müssen, haben wir ein Muster vorbereitet. Sie können den Text einfach ausklappen, kopieren und anpassen.
So nutzen Sie die Vorlage: Tragen Sie Ihre individuellen Daten (z. B. Namen, Anschriften, Objektdetails) in die Platzhalter in eckigen Klammern ein und passen Sie den Text entsprechend an. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage keine rechtliche Beratung ersetzt. Für verbindliche Regelungen ist immer ein notarieller Kaufvertrag erforderlich.
Kaufabsichtserklärung
Zwischen [Name & Anschrift des Käufers]
und [Name & Anschrift des Verkäufers]
wird folgende Erklärung abgegeben:
- Der Käufer bekundet hiermit sein ernsthaftes Interesse am Erwerb folgender Immobilie: [Beschreibung der Immobilie inkl. Adresse, Grundbuchdaten, Flurstück, Größe, Wohnung/Haus].
- Der Käufer beabsichtigt, die Finanzierung des Objekts durchzuführen über [Finanzierungsart, z. B. Baufinanzierung].
- Beide Parteien sind sich darüber einig, dass diese Erklärung ausschließlich die Kaufabsicht dokumentiert und keine rechtliche Bindung darstellt. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch notarielle Beurkundung gemäß § 311b BGB zustande.
- Diese Erklärung ersetzt keinen Kaufvertrag und ist bis zum [Datum] gültig.
Den Parteien ist bekannt, dass diese Kaufabsichtserklärung keinen notariellen Kaufvertrag ersetzt und rechtlich nicht bindend ist.
[Ort, Datum]
[Unterschrift des Verkäufers]
[Unterschrift des Kaufinteressenten]