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Haus von den Eltern kaufen

Hauskauf innerhalb der Familie

Sie denken darüber nach, das Haus Ihrer Eltern zu kaufen? Der Erwerb des eigenen Zuhauses ist immer emotional – doch wenn es dabei um das eigene Elternhaus geht, ist die Bindung noch stärker.

Wir erklären, worauf es beim Hauskauf innerhalb der Familie ankommt, welche Vorteile Sie beim Kauf des Elternhauses erwarten dürfen und wie auch Ihre Eltern von diesem innerfamiliären Handel profitieren.

Haus von Eltern kaufen im Schnelldurchlauf

  • Grunderwerbsteuer ade: Wer das Elternhaus kauft, spart sich die Grunderwerbsteuer – ein klarer Vorteil, der je nach Bundesland bis zu 6,5 % des Kaufpreises ausmachen kann.
  • Verkaufspreis mit Familienrabatt: Im engsten Kreis wird das Elternhaus oft günstiger verkauft, was nicht nur die Familienkasse schont, sondern auch Raum für spätere Investitionen lässt.
  • Renovieren und Steuern sparen: Wenn Sie Ihren Eltern nach dem Kauf Ihres Elternhauses ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, dann können Sie Renovierungs- und Sanierungskosten von den Steuern absetzen.
  • Baufinanzierung beantragen: Der Ablauf ähnelt dem eines regulären Immobilienkaufs. In der Regel erfolgt die Finanzierung über eine Bank, die eine Hypothek oder ein Baudarlehen bereitstellt.
  • Geschwisterfrage ohne Drama: Beim Kauf des Elternhauses haben die Geschwister keine automatischen Ansprüche – rechtlich sind Sie hier auf der sicheren Seite.
  • Immobilienwert kennen: Eine professionelle Bewertung verhindert, dass das Finanzamt das Geschäft als getarnte Schenkung ansieht – besser sicher sein und Steuerfallen umgehen!

Vorteile beim Kauf des Elternhauses

Beim Hauskauf im engsten Kreis, wie z. B. von den Eltern zum Kind gelten im Grunde fast dieselben Regelungen wie bei einem Immobilienerwerb von einem Fremden. Aber: Sie sparen Steuern und kaufen wahrscheinlich günstiger. Es fallen zwar Kosten für den Grundbucheintrag und den Notar an. Allerdings: Beim Hauskauf von den Eltern, anderen Verwandten ersten Grades und unter Eheleuten entfällt die Grunderwerbsteuer, welche je nach Bundesland immerhin zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises ausmacht. (Dies ist im jeweiligen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzt des Bundeslandes festgelegt. Ausnahmen können bestehen.)

Und wenn wir schon über den Kaufpreis sprechen: Dieser liegt beim Erwerb im engsten Kreis in der Regel unter Wert, da die Immobilie sicherlich ohne große Profitgedanken veräußert wird.

Auch steuerlich ergeben sich Vorteile. Bleiben die Eltern z. B. durch die Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts nach dem Verkauf im Haus, dann können Renovierungsmaßnahmen und Sanierungen als Werbemaßnahmen geltend gemacht werden. Lassen Sie sich hierzu aber unbedingt steuerrechtlich beraten, um die für Ihre Situation optimalen Entscheidungen zu treffen.

Haus von Eltern günstig kaufen: Muss ich meine Geschwister auszahlen?

Kurz gesagt: Nein.

Wenn die Eltern ihr Haus verkaufen möchten, sind sie rechtlich dabei an niemanden gebunden. Sie dürfen verkaufen, an wen sie wollen. Eine genaue Berechnung gibt es hier nicht.

Kann ich das Haus meiner Eltern über eine Baufinanzierung kaufen?

Ja, das können Sie! Dieser „Angehörigenkauf“ funktioniert ähnlich wie ein regulärer Immobilienkauf. Die Finanzierung erfolgt meist über eine Bank, die eine Hypothek oder ein Baudarlehen bereitstellt. Dabei sollte der Kaufpreis dem Marktwert des Hauses entsprechen, auch wenn ein Vorzugspreis vereinbart wird. Wie üblich ermittelt die Bank den Beleihungswert und erwartet meist einen Eigenkapitalanteil von 10-20 %. Steuern wie die Grunderwerbsteuer können anfallen, es gibt jedoch in einigen Bundesländern Ausnahmen für nahe Verwandte.

Hauskauf innerhalb der Familie: Wie gehe ich am besten vor?

Es gibt einige Dinge, die vor dem Hauskauf bedacht werden müssen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte aufgelistet:

Wert des Elternhauses ermitteln

Zwar ist eine Immobilienbewertung durch einen Gutachter nicht verpflichtend, aber durchaus ratsam, damit Sie einen reellen Kaufpreis für das Haus der Eltern vorliegen haben. Diese Bewertung ist natürlich nicht kostenfrei (es sei denn, Sie machen eine kurze Online-Bewertung). Innerhalb der Familie reicht meist ein Kurzgutachten. Dies kostet um die 500 €. Für vollumfänglichere Bewertungen können aber auch bis zu 2.500 € anfallen.

Natürlich möchte man innerhalb der Familie möglichst unter Wert verkaufen. Dennoch darf die Transaktion vor dem Finanzamt nicht wie eine getarnte Schenkung oder ein Scheingeschäft wirken. Ein gesamtes Haus im Wert von 500.000 € für 20.000 € zu verkaufen, ist somit keine gute Idee.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der Sie sich richten müssen. Unser Tipp: Legen Sie einen Preis fest, der sich am Verkehrswert orientiert und mindestens 60 % dessen ausmacht. So verhindern Sie, dass doch noch eine Schenkungssteuer erhoben wird.

Haus der Eltern mit laufender Finanzierung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung dient der Bank als Ersatz, wenn die Eltern eine Baufinanzierung aufgenommen haben, aber den Kredit beim Hauskauf vorzeitig kündigen. Der Bank entgehen bei diesem Vorgehen Zinseinnahmen, daher fordert sie eine Vorfälligkeitsentschädigung als Kompensation. Haben die Eltern das Darlehen für die Baufinanzierung bereits abbezahlt, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung natürlich.

Durch Schenkung oder Erbschaft das Elternhaus übernehmen

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob man das Haus der Eltern kaufen möchte oder dieses geschenkt oder vererbt bekommt. Sehen wir uns die jeweiligen Unterschiede genauer an:

Immobilienschenkung innerhalb der Familie

Vererben können nur die Toten. Wenn das Haus zu Lebzeiten der Eltern als Nachlass an die Kinder übergehen soll, handelt es sich um eine Schenkung. Auch hier sind Kosten für den Grundbucheintrag und Notarkosten fällig – weitere Kosten fallen aber nicht an, wenn Sie sich an die Schenkungsfreibeträge halten.

Freibeträge für eine Schenkung:

Beschenkte

Freibetrag

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder und Stiefkinder (sofern die Eltern miteinander verheiratet sind)

400.000 €

Enkel

200.000 €

In allen gelisteten Verwandtschaftsgraden gilt die Schenkungssteuerklasse I. Der zu zahlende Steuersatz richtet sich dann nach dem Restbetrag (Immobilienpreis minus Freibetrag):

  • 7 % Schenkungssteuer bis zu einem Restbetrag von 75.000 €
  • 11 % Schenkungssteuer bis zu einem Restbetrag von 300.000 €
  • 15 % Schenkungssteuer bis zu einem Restbetrag von 600.000 €
  • 19 % Schenkungssteuer bis zu einem Restbetrag von 6.000.000 €

Zwei Aspekte gibt es noch zu beachten:

  1. Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer können die genannten Freibeträge alle zehn Jahre genutzt werden. Das bedeutet: Der Besitz kann in mehreren Schenkungsraten steuerfrei übergeben werden.
  2. Wird die Immobilie an nur ein Kind verschenkt, obwohl mehrere Kinder vorhanden sind,  können die nicht-bedachten Kinder die Schenkung innerhalb von zehn Jahren anfechten. Haben Eltern diesbezüglich ernste Bedenken, schafft ein Hausverkauf an das einzelne Kind mehr Rechtssicherheit.

Immobilie im Testament: Haus von Eltern erben

Eine ganz klassische Nachlassregelung ist sicherlich eine Vererbung der eigenen vier Wände. Hierbei legen Immobilienbesitzer normalerweise per Testament fest, was nach ihrem Ableben mit ihrem Eigentum geschieht. Der größte Unterschied zum Hausverkauf und zur Schenkung ist also, dass die Regelung erst nach dem Tod in Kraft tritt. Für die Erstellung eines Testaments ist übrigens kein Notar notwendig. Hierfür müssen somit keine zusätzlichen Kosten bedacht werden.

Für Immobilienbesitzer, die Wert darauf legen, dass ihr Haus als sichere Altersvorsorge für sie selbst dient, ist deshalb eine Erbschaft die wohl beste Entscheidung.

Was machen die Eltern nach dem Hausverkauf?

Bevor Sie das Haus Ihrer Eltern kaufen, machen Sie sich am besten gemeinsam mit Mutter und Vater Gedanken über deren Unterbringung nach dem Verkauf. Es lohnt sich auch an dieser Stelle einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, der unabhängig auf die Fakten und Zahlen blickt. Drei übliche Vorgehen sind:

  • Wohnrecht vereinbaren: Möchten die Eltern selbst auch nach dem Verkauf im Haus wohnen bleiben, können sie mit dem neuen Eigentümer (in diesem Fall mit ihrem Kind) ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vereinbaren. Ein lebenslanges Wohnrecht zu vereinbaren, senkt auch den Wert des zu verkaufenden Hauses, wodurch ein niedrigerer Kaufpreis vor dem Finanzamt nicht verdächtig wirkt.
  • Pflegeheim finanzieren: Wenn die Eltern nach dem Verkauf in ein Pflege- oder Altenheim ziehen möchten, dann kann der Verkaufserlös verwendet werden, um dies zu finanzieren.
  • Rentenkauf: Die Eltern können sich den Kaufpreis von den Kindern in Form einer monatlichen Rente auszahlen lassen – für einen bestimmten Zeitraum oder auf Lebenszeit. Besonders, wenn sie zur Miete in eine altersgerechte Wohnung ziehen möchten, lohnt sich der Rentenkauf. Das Kind kann wiederum ins Elternhaus ziehen, ohne den Kaufpreis über einen Kredit finanzieren zu müssen.

Wir raten Ihnen: Stellen Sie alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen möglichst sachlich gegenüber.

Haus innerhalb der Familie weitergeben: Wie Sie den richtigen Weg für sich finden

Der Kauf des Elternhauses ist nicht nur eine emotionale Entscheidung, sondern kann auch finanziell lohnend sein. Ob Kauf, Schenkung oder Erbschaft – jede Option hat ihre spezifischen Vorteile und steuerlichen Konsequenzen. Der Kauf ermöglicht es, Steuern zu sparen und langfristig das Familienvermögen zu sichern. Entscheidend ist, die individuelle Lebenssituation und familiäre Dynamik zu berücksichtigen. Um unnötige Risiken und finanzielle Nachteile zu vermeiden, lohnt es sich, Expertenrat einzuholen. So bleibt das Elternhaus nicht nur ein Ort der Erinnerungen, sondern auch eine kluge Investition in die Zukunft.

Dustin Witt

Dustin Witt

Dustin Witt betreut gemeinsam mit seinen Kolleg*innen im Produktmanagement die Kreditinstitute, mit denen Starpool zusammenarbeitet. Er ist erst seit 2022 für Starpool tätig, hat aber seit 2014 sein Finanzierungswissen im Hypoport-Konzern aufgebaut. Im Produktmanagement ist Dustin für die regional nördlichen Banken verantwortlich und der Spezialist für die Bausparkassen sowie deren Produkte.

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