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Die Rolle des Architekten beim Hausbau

Was Architekten leisten und wann sie haften

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Brauchen Sie beim Hausbau eigentlich einen Architekten? Wenn ja, wofür genau? In diesem Artikel erklären wir, welche Aufgaben ein Architekt beim Hausbau übernimmt und wie die Zusammenarbeit typischerweise abläuft. Erfahren Sie auch, wie hoch die Kosten ausfallen und in welchen Fällen Sie Schadenersatz fordern können.

Architekten beim Hausbau im Schnelldurchlauf

  • Ein Architekt begleitet Ihr individuelles Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.
  • Bei maßgeschneiderten Fertighäusern oder Bauträgerprojekten kann er beratend oder prüfend tätig werden.
  • Die Arbeit orientiert sich an der HOAI, das Honorar kann frei vereinbart werden.
  • Wenn Planungs- oder Überwachungsfehler passieren, kann der Architekt haftbar gemacht werden.

Haus bauen: Brauche ich einen Architekten?

Bei individuell geplanten Häusern ist ein Architekt fast immer notwendig. Nicht nur für die Entwurfsplanung, sondern auch für Bauantrag, Ausführungsplanung und Bauüberwachung. Bei Fertighäusern oder Bauträgerprojekten ist die Planung oft schon abgeschlossen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Architekten hinzuzuziehen. Dazu weiter unten mehr.

Was genau macht ein Architekt beim Bau?

Ein Architekt entwirft nicht nur Ihr zukünftiges Zuhause, sondern begleitet das Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Fertigstellung. Seine Aufgaben sind dabei vielfältig und reichen weit über das Planen von Grundrissen hinaus.

Aufgaben von Architekten

  • Auf Basis Ihrer Wünsche und des Budgets wird ein tragfähiges Konzept entwickelt. Dazu gehören Entwurfszeichnungen, Flächenberechnungen und die Abstimmung mit geltenden Bauvorschriften.
  • Anschließend werden alle nötigen Unterlagen für den Bauantrag vorbereitet und mit den zuständigen Behörden kommuniziert.
  • Nach der Genehmigung folgt die Detailplanung für den Bau – inklusive Materialien, Bautechnik und Schnittstellenkoordination zwischen Gewerken.
  • Der Architekt hilft bei der Auswahl der Handwerker, holt Angebote ein und vergleicht sie.
  • Während der Bauphase kontrolliert er die Umsetzung, prüft Rechnungen und achtet darauf, dass Termine und Qualität eingehalten werden.

Ein Architekt fungiert also immer als Schnittstelle zwischen Bauherrn, Behörden und allen am Bau beteiligten Unternehmen. Er koordiniert die Kommunikation, sorgt für klare Abläufe und hilft, teure Missverständnisse zu vermeiden. Für viele ist genau das der größte Vorteil: ein kompetenter Partner, der Überblick und Verantwortung übernimmt.

Aber nicht immer kommt der Architekt direkt ins Spiel – vor allem, wenn Sie ein Fertighaus oder Bauträgerprojekt wählen.

Architektenhaus vs. Fertighaus

Im Unterschied zum freien Architekten erhalten Sie bei einem Bauträger oder Fertighaus-Anbieter meist ein vorgeplantes Gesamtpaket mit Grundstück, Bau und schlüsselfertigem Haus. Die Planung ist oft standardisiert und bereits genehmigt oder genehmigungsfähig. Ein Architektenhaus hingegen wird individuell nach Ihren Vorstellungen geplant.

Wer sein Fertighaus jedoch individualisieren oder über die Standardoptionen des Herstellers hinaus anpassen möchte, sollte auf die Mitwirkung eines externen Architekten nicht verzichten. Dieser kann Grundrisse personalisieren, Baukosten optimieren und Genehmigungsverfahren begleiten. Anbauten, Umbauten oder Erweiterungen lassen sich mit einem Architekten meistens präziser umsetzen als über den Anbieter selbst. Er prüft, ob die geplanten Änderungen statisch, technisch und genehmigungsrechtlich machbar sind, und sorgt dafür, dass sie sich harmonisch in das bestehende Konzept einfügen. Auch bei späteren Anpassungen – etwa einer Dachaufstockung, einem Wintergarten oder einer energetischen Sanierung – ist ein Architekt der richtige Ansprechpartner. So behalten Sie gestalterische Freiheit und sichern ab, dass alle Änderungen den aktuellen Bauvorschriften entsprechen.

So läuft die Zusammenarbeit mit dem Architekten

Die Zusammenarbeit mit einem Architekten folgt typischerweise einem klar strukturierten Ablauf. Dieser orientiert sich inhaltlich an den 9 Phasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Zu den wichtigsten Schritten gehören:

  • 1. Grundlagenermittlung: Klärung von Wünschen, Anforderungen, Grundstück und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • 2. Vorplanung: erste Konzepte, Kostenschätzung, Variantenvergleich
  • 3. Entwurfsplanung: detaillierte Planung, erste Gespräche mit Behörden
  • 4. Genehmigungsplanung: Erstellung der Bauantragsunterlagen und Begleitung des Verfahrens
  • 5. Ausführungsplanung: technische Detailplanung für Handwerker und Bauleitung
  • 6.Vorbereitung der Vergabe: Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen
  • 7. Mitwirkung bei der Vergabe: Angebotsprüfung, Vergabeempfehlung
  • 8. Objektüberwachung: Kontrolle von Terminen, Qualität und Kosten
  • 9. Objektbetreuung: Abnahme und Nachkontrolle

Hausbau mit dem Architekten: Typische Fehler vermeiden

Damit die Zusammenarbeit mit dem Architekten gelingt, sollten Sie die vereinbarten Leistungen im Vertrag klar regeln. Nicht jede Leistungsphase ist automatisch enthalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, hilft es auch die Kommunikation gut zu dokumentieren – insbesondere Änderungen. Verzichten Sie nicht leichtfertig auf die Bauüberwachung durch den Architekten, da sie über spätere Mängel und Folgekosten entscheidet. Vergleichen Sie außerdem mehrere Architekten, prüfen Sie deren Referenzen und gehen Sie niemals Kompromisse ein, die Sie nicht mittragen können.

Was kostet ein Architekt?

Das Honorar des Architekten hängt von der Bausumme und dem Leistungsumfang ab. Als grobe Orientierung gitl der § 34 HOAI. Das Gesamthonorar wird auf Basis der anrechenbaren Baukosten (also eines Teils der Bausumme) berechnet:

Maßnahme

Kosten

Grundlagenermittlung

ca. 2 %

Vorplanung

ca. 7 %

Entwurfsplanung

ca. 15 %

Genehmigungsplanung

ca. 3 %

Ausführungsplanung

ca. 25 %

Vorbereitung der Vergabe

ca. 10 %

Mitwirkung bei der Vergabe

ca. 4 %

Objektüberwachung

ca. 32 %

Objektbetreuung

ca. 2 %

Wann haftet ein Architekt?

Ein Architekt haftet, wenn er seine beruflichen Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Grundlage ist das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB, das den Architekten verpflichtet, seine Leistung mangelfrei und nach anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.

Die reguläre Haftungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Architektenleistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sie bis zu 10 Jahren betragen.

Typische Haftungsfälle in der Praxis

  • Planungsfehler
    Wenn Pläne technisch falsch sind, gegen Bauvorschriften verstoßen oder die Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen, haftet der Architekt für daraus resultierende Schäden.
  • Fehler bei der Bauüberwachung
    Unterlässt der Architekt während der Bauausführung Kontrollen, übersieht Mängel oder reagiert zu spät, kann er auch dann haftbar gemacht werden, wenn die eigentliche Bauleistung vom Handwerker stammt.
  • Kostenüberschreitung
    Der Architekt muss das Budget im Blick behalten und den Bauherrn bei absehbaren Mehrkosten rechtzeitig informieren. Unterlässt er das, ist eine Haftung wegen Verletzung der Beratungspflicht möglich.
  • Fehlerhafte Genehmigungsplanung
    Werden Planungsunterlagen unvollständig oder fehlerhaft eingereicht und führt das zu Bauverzögerungen, kann ebenfalls eine Haftung entstehen.

Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass der Schaden durch einen Fehler des Architekten entstanden ist. Das ist oft nicht einfach – vor allem, wenn Dokumentationen oder Absprachen fehlen. Deshalb gilt: Je klarer der Vertrag und je sorgfältiger die Kommunikation, desto besser sind Ihre Chancen im Ernstfall.

So sichern sich Bauherren ab

Dafür gibt es 2 Möglichkeiten, den Architektenvertrag und die Versicherung des Architekten. In Deutschland muss jeder Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Sie deckt Schäden ab, die durch Planungsfehler oder fehlerhafte Bauüberwachung entstehen. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich also bestätigen lassen, dass ein gültiger Versicherungsschutz besteht und in welchem Umfang.

Um selbst rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, schaffen Sie eine saubere Vertragsgrundlage. Diese Punkte sollten im Architektenvertrag unbedingt geregelt sein:

  • Leistungsumfang: Welche Phasen nach HOAI sind enthalten? Wer übernimmt z. B. die Bauüberwachung?
  • Honorarvereinbarung: Auf welcher Grundlage wird abgerechnet?
  • Zeitplan: Gibt es realistische Fristen für Planung und Umsetzung?
  • Haftung & Ausschlüsse: Was passiert bei Planungsfehlern oder Verzögerungen?
  • Dokumentation & Kommunikation: Wie werden Entscheidungen festgehalten?

Fazit: Ein Architekt ist kein Luxus

Ihr Architekt ist ein professioneller Garant dafür, dass Ihr Bauvorhaben technisch, wirtschaftlich und rechtlich auf sicheren Beinen steht. Er plant, koordiniert, kontrolliert und sorgt dafür, dass aus einer Idee ein Haus entsteht, das dauerhaft Bestand hat.

Viele Architekten arbeiten heute mit digitalen 3D-Modellen (Building Information Modeling, kurz BIM), die Planung, Kosten und Energieeffizienz in einem Modell vereinen. Nachhaltige Baustoffe, Energie- und Fördermittelberatung gehören zunehmend zum Leistungsbild. Oft erfolgt die Planung im Zusammenspiel mit Statikern, Haustechnikern, Energieberatern und Fachingenieuren – für ein wirtschaftliches, nachhaltiges und zukunftsfähiges Gesamtkonzept.

Ellen Schanz

Ellen Schanz

Ellen Schanz betreut seit Mai 2021 gemeinsam mit ihren Kollegen im Produktmanagement die Produktanbieter, mit denen Starpool zusammenarbeitet. Den Hypoport-Konzern kennt Sie seit 2008 und bringt seit 2013 ihr Wissen im Starpool ein. Nach ihrer Ausbildung zur Bankkaufrau ist sie direkt im Bereich Baufinanzierung eingestiegen und konnte sich dort in allen Bereichen umfangreiches Wissen aneignen. Im Starpool Produktmanagement verantwortet Ellen einen Teil der überregionalen Großbanken und die regionalen Produktanbieter im Südwesten Deutschlands.

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