Viele Bauherren und Hausbesitzer träumen von einem Wintergarten. Verständlich, denn so ein Glasanbau kann zu einem echten Highlight in den eigenen vier Wänden werden. Wer einen Wintergarten anbaut, schafft sich einen lichtdurchfluteten, warmen Raum mit einer einzigartigen Atmosphäre. Bevor Sie jedoch mit der Planung loslegen, sollten Sie sich über einige Dinge schlau machen, unter anderem, ob und wann Sie für den Wintergarten eine Baugenehmigung benötigen.
Was ist ein Wintergarten überhaupt?
Ursprünglich im 17. und 18. Jahrhundert als Orangerien für die Aufzucht exotischer Pflanzen genutzt, dienen Wintergärten heute als wärmende, lichtdurchflutete Erweiterungen des Wohnraums.
Das Dach und die Wände des Wintergartens bestehen größtenteils aus Glas, so dass der Glashauseffekt zum Tragen kommt: Durch die Sonneneinstrahlung erwärmt sich die Innenluft gegenüber der Außenluft spürbar, auch bei geringer direkter Sonneneinstrahlung und Streulicht.
Um den Glashauseffekt noch zu verstärken, kann die Glasfassade nach Süden ausgerichtet werden. So genießt man im Wintergarten auch in den kälteren Monaten des Jahres natürliches Licht und angenehme Wärme, hat einen gemütlichen Rückzugsort mit Blick in den Garten und kann hier seine Pflanzen überwintern lassen.
Wintergarten bauen – lohnt sich das?
Für wen eignet sich der Anbau eines Wintergartens? Eigentlich für fast jeden Hausbesitzer. Vor allem beheizte Wintergärten lassen sich wunderbar als erweiterter Wohnraum nutzen. Durch die großzügige Verglasung des Wintergartens flutet natürliches Licht in den Raum, was gerade in den nördlichen Regionen Deutschlands, vor allem in den Herbst- und Wintermonaten, ein kostbares Gut ist. So kann ein Wintergarten mitunter dabei helfen, den Mangel an Sonnenlicht auszugleichen und dementsprechend die Stimmung zu heben.
Darüber hinaus können moderne Wintergärten, richtig geplant und ausgeführt, zur Energieeffizienz des Hauses beitragen. Im Winter speichern sie Wärme, im Sommer können sie bei entsprechendem Sonnenschutz und Belüftung zur Kühlung beitragen.
Ein gut geplanter und qualitativ hochwertiger Wintergarten steigert natürlich auch den Wert Ihrer Immobilie, da er als attraktiver Anbau ans bestehende Haus gilt. Ob freistehende Immobilie, Reihenhaus, Doppelhaus, Fertighaus oder Massivbau: In jedem Fall wertet ein Wintergarten Ihr Zuhause auf.
Kaltwintergarten und Warmwintergarten: Welche Unterschiede gibt es?
Man unterscheidet zwischen freistehenden und klassischen Wintergärten als Anbau mit Zugang zum Haus. Freistehende Wintergärten wie bspw. eine Pergola aus Glas haben im Winter einen hohen Wärmeverlust und sind weniger wohnlich, können dafür aber relativ schnell aufgebaut werden. Ein massiver Anbau des Wintergartens benötigt mehr Zeit und Aufwand , punktet aber mit gemütlicher Wohnlichkeit und Funktionalität.
Wintergärten werden in drei verschiedene Typen eingeteilt, je nachdem, ob sie unbeheizt oder beheizt sind, d. h. je nach der Temperatur, die in ihnen herrscht.
Art |
Merkmale |
Warmer Wintergarten (Wohn-Wintergarten) |
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Mittelwarmer Wintergarten |
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Kalter Wintergarten |
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Was kostet ein Wintergarten?
Der größte Unterschied liegt in den Kosten. Ein warmer Wintergarten, der ganzjährig als erweiterter Wohnbereich genutzt werden soll, muss wie das übrige Haus gedämmt und beheizt werden. Für einen Warmwintergarten von ca. 20 m² ist im unteren Preissegment mit Kosten von 20.000 bis 35.000 € zu rechnen. Diese ergeben sich aus dem verwendeten Material der Tragkonstruktion (z. B. Holz, Aluminium, Kunststoff) und der Verglasung. Je aufwendiger die Konstruktion und je hochwertiger das Material, desto höher die Kosten. Hier können leicht 30.000 bis 100.000 € zusammenkommen.
Beim Kaltwintergarten kann auf eine Dämmung verzichtet werden. Bei einfacher Verglasung ist mit Kosten von 10.000 bis 50.000 € zu rechnen.
Wenn Sie einen Wintergarten planen, sollten auch die Kosten für einen Architekten berücksichtigt werden. Architektenleistungen können von der ersten Entwurfsplanung über die Einreichung der Baugenehmigung bis hin zur Überwachung der Bauausführung reichen. Als grobe Richtlinie können die Architektenkosten etwa 10 % bis 15 % der gesamten Baukosten ausmachen, wobei dieser Prozentsatz je nach Projekt variieren kann.
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Ist eine Baugenehmigung für den Wintergarten nötig?
Baugenehmigungen sind in Deutschland Sache der Länder. Gemäß den Landesbauordnungen (LBauO) ist eine Baugenehmigung grundsätzlich erforderlich, wenn es sich bei einem Bauvorhaben um eine bauliche Anlage handelt. Bauliche Anlagen sind dauerhafte ortsfeste Konstruktionen oder Gebäude aus Bauprodukten (z. B. Steine, Zement, Holz, Glas etc.), die durch ein Fundament oder sonstige Verankerung mit dem Erdboden verbunden sind. Eine Verbindung mit dem Erdboden liegt auch dann vor, wenn das Bauwerk durch sein Eigengewicht auf dem Erdboden ruht.
Ein Wintergarten, ob freistehend oder angebaut, gilt per Definition als bauliche Anlage und ist im Allgemeinen folglich genehmigungspflichtig. Grundsätzlich erfordert der Anbau eines Wintergartens in den folgenden Bundesländern eine Baugenehmigung:
- Baden-Württemberg
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- Bayern
- Hamburg
- Berlin
- Niedersachsen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Wintergarten genehmigungsfrei bauen – je nach Bundesland möglich
Es gibt jedoch Ausnahmen zur Regelung. In einigen Bundesländern wie:
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Bremen
- Nordrhein-Westfalen
- Brandenburg
- Thüringen
können Bauherren einen Wintergarten anbauen, ohne eine Strafe wegen Verstoßes gegen die LBauO befürchten zu müssen. Hier besteht für den Anbau eines Wintergartens eine Genehmigungsfreistellung. Je nach Bundesland ist diese jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf u. a. eine vorgegebene Grundfläche nicht überschritten werden.
Weitere Bedingungen beziehen sich auf den umbauten Raum (Kubatur). So darf die Kubatur in Rheinland-Pfalz 50 m³ nicht überschreiten. Etwas großzügiger ist Thüringen, wo der umbaute Raum auf 75 m³ begrenzt ist. Auch die Bauform des Wintergartens kann eine Rolle spielen. So muss ein Wintergarten in Brandenburg ein Anbau an der Außenwand eines Gebäudes (Hauswand) und unbeheizt sein. In Rheinland-Pfalz muss der Wintergarten ebenfalls unbeheizt sein. Bremen und Thüringen hingegen legen Wert auf die Verglasung: Der Wintergarten muss überwiegend aus Glas bestehen.
Ob im Einzelfall eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht bzw. welche Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung einzuhalten sind, ist der jeweiligen Landesbauordnung zu entnehmen bzw. beim Bauamt zu erfragen.
Was kostet eine Baugenehmigung für den Bau eines Wintergartens?
Je nach Komplexität und Größe des Wintergartens sowie dem administrativen Aufwand können die Kosten unterschiedlich ausfallen. In der Regel aber machen die Gebühren für die Baugenehmigung ca. 0,25 bis 0,5 % der gesamten Baukosten aus.
Staatliche Förderungen für Wintergärten beantragen
Wenn Sie bereits einen Wintergarten haben und diesen energetisch sanieren wollen, dann können Sie finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Sanierung die neuen Fenster des Wintergartens eine höhere Energieeffizienz aufweisen als die alten. Das BAFA bietet eine Förderung, die bis zu 20 % der Investitionskosten abdecken kann. Für selbst genutztes Wohneigentum, das mindestens zehn Jahre alt ist, besteht zudem die Option, eine steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Wintergarten ohne Baugenehmigung bauen: Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Für den Anbau eines Wintergartens ohne Genehmigung wird ein hohes Bußgeld fällig. Die zuständige Baubehörde kann bei illegalen Bauten bis zu 50.000 € verhängen und gegebenenfalls den Abriss des Schwarzbaus anordnen.
Wurde der Anbau eines Wintergartens aus Unkenntnis der Genehmigungspflicht ohne Genehmigung errichtet, kann ein nachträglicher Bauantrag eingereicht werden. Der Bauherr sollte aber nicht warten, bis die Baubehörde selbst auf den illegalen Bau aufmerksam wird, sondern ggf. vorher selbst aktiv werden. Grundsätzlich gibt es im öffentlichen Baurecht keine wirkliche Verjährung.
Ein ohne Genehmigung gebauter Wintergarten ist ein illegaler Schwarzbau und hat keinen Bestandsschutz. Er darf abgerissen werden. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit jedoch bestimmte Ausnahmefälle angenommen. Gesetzt den Fall die zuständige Baubehörde ist ihrerseits nicht gegen den Schwarzbau vorgegangen, sondern hat den rechtswidrigen Zustand vielmehr für längere Zeit geduldet. Dann kann sich der Bauherr möglicherweise darauf berufen, dass nun Bestandsschutz für seine Immobilie gelten soll. Darauf verlassen kann er sich aber nicht, denn jeder Fall wird individuell beurteilt. Außerdem kann unabhängig vom Ergebnis durch die Baubehörde jederzeit noch ein Bußgeld verhängt werden.