Endlich das eigene Stückchen Land selbst gestalten können – allerdings nur, wenn der richtige Abstand eingehalten wird. Bevor Sie also mit Blick auf Ihr Grundstück Pläne für Haus, Garage und Sauna schmieden, muss abgesteckt werden, wo was gebaut werden darf.
Warum gibt es Abstandsflächen?
Auch wenn es unwahrscheinlich klingt, dass jemand seinen Neubau direkt an eine Grundstücksgrenze setzen möchte, gibt es hier klare rechtliche Richtlinien. Egal, ob es um die Privatsphäre geht oder um den Schatten, den das Gebäude auf den benachbarten Garten wirft: Die Gesetzeslage sichert ein Minimum an Freiraum auf jedem Grundstück. Aber auch aus Brandschutzgründen werden Abstandsflächen gesetzlich vorgeschrieben. Denn wo dicht an dicht gebaut wird, hat es auch Feuer leichter, von einem Gebäude auf das nächste überzuspringen.
Abstand zum Nachbargrundstück – Das ist das Minimum
Egal, wie Sie Ihr Haus planen, ein vorgeschriebener Abstand zum Nachbarn ist immer einzuhalten. In der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer ist dieser Mindestabstand meist mit drei Metern definiert. Großzügiger kann in Hamburg geplant werden. Hier dürfen Sie bereits mit einem Abstand von 2,5 Metern zum Nachbargrundstück bauen. In Bremen gelten je nach Gebiet entweder 2,5 oder 3 Meter Abstand und Baden-Württemberg richtet sich bei der Entscheidung nach der Breite der Hauswand bzw. -mauer. Wenn diese mehr als 5 Meter breit ist, darf mit einem Abstand von 2,5 Metern gebaut werden – wenn nicht, reichen 2 Meter aus.
Individuelle Abstandsflächenberechnung
Das Ausrechnen von Abstandsflächen ist ein wenig kompliziert, da es in jedem Bundesland verschiedene Vorschriften gibt und unterschiedliche Faktoren für die Berechnung verwendet werden müssen.
Grundsätzlich benötigen Sie zunächst einen Wert für die Höhe des Hauses. Diese wird allerdings nicht in jedem Fall von Fundament bis Dachspitze gemessen. Wenn das Dach eine Neigung von mehr als 70° aufweist, addieren Sie Außenwand- und Dachhöhe. Falls die Neigung aber weniger als 70° beträgt, wird meist ein Drittel der Dachhöhe mit der Außenwandhöhe addiert. Dieser wird als Dachneigungsfaktor bei der Berechnung berücksichtigt. Dieser errechnete Wert wird im nächsten Schritt mit dem Faktor aus der jeweiligen Bauordnung multipliziert und ergibt dann die geltende Abstandsfläche.
Die Abstandsformel lautet also:
AF (Abstandsfläche) = F (Faktor der geltenden Bauordnung) x (H (Außenwandhöhe) + DF (Dachneigungsfaktor) x DH (Dachhöhe))
Lassen Sie uns das anhand eines Beispiels verdeutlichen: Angenommen, Sie planen ein Haus mit einer Außenwandhöhe von 7 Metern und einer Dachhöhe von 3 Metern. Wenn in Ihrem Bundesland der Faktor 0,4 gilt, beträgt der erforderliche Abstand zur Grundstücksgrenze 0,4 x (7 + 1/3 x 3) = 3,2 Meter.
Aber es gibt auch viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Zum Beispiel könnten Vorsprünge wie Balkone oder Dachüberstände in die Berechnung einbezogen werden. Und in dicht bebauten Gebieten sind auch kleinere Abstandsflächen erlaubt. Daher ist es immer ratsam, sich im Vorfeld ausgiebig über die geltenden Bestimmungen zu informieren oder sich von einem erfahrenen Architekten beraten zu lassen.
Übersicht aller Abstandsregelungen der Bundesländer
Baden-Württemberg - LBO§5
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 2,5 m (bei Wänden bis 5 m Breite 2 m Mindestabstand) |
Berechnungsfaktor | 0,4 (in Kern- und Dorfgebieten, urbanen und besonderen Wohngebieten 0,2) |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Berlin – BauO Bln § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 1 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Brandenburg – BbgBO § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Bremen – BremLBO § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m (in bestimmten Gebieten 2,5 m) |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Hamburg – HBauO § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 2,5 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Hessen – HBO § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0.4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Mecklenburg-Vorpommern – LBau M-V § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Niedersachsen – NBauO § 5
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 1 |
Dachfaktor | 1 |
Nordrhein-Westfalen – BauO NRW § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 (in Kerngebieten 0,25) |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Rheinland-Pfalz – LBauO § 8
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Saarland – LBO § 7
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Sachsen – SächsBO § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Sachsen-Anhalt – BauO LSA § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Schleswig-Holstein – LBO § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 (in Kerngebieten 0,25) |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/4 |
Thüringen – ThürBO § 6
Grundlage | Abstand |
Mindestabstand | 3 m |
Berechnungsfaktor | 0,4 |
Dachfaktor (ab 70° Neigung) | 1 |
Dachfaktor (45° bis 70° Neigung) | 1/3 |
Auch bei Geräteschuppen oder Gartenhaus Abstand zum Nachbarn einhalten?
Das Eigenheim steht meist nicht allein. Vom Schuppen über den Carport bis hin zum Pool wird einiges gebaut, um das Grundstück optimal zu nutzen. Doch was darf an die Grundstücksgrenze und wann muss Abstand gehalten werden? Wie so oft ist auch das die Angelegenheit der verschiedenen Bundesländer – oder einfach der Nachbarn.
Den Mindestabstand für einen Gartenschuppen zu unterschreiten, ist nämlich mit Zustimmung des entsprechenden Nachbarn oft kein Problem. Versuchen Sie sich am Gartenzaun zu einigen. Vielleicht möchte auch ihr Gegenüber an anderer Stelle davon profitieren und beispielsweise einen Fahrradschuppen näher an der Grundstücksgrenze aufstellen, als eigentlich erlaubt wäre.
Ohne Zustimmung des Nachbarn gelten folgende Abstandsregelungen (Einzelne Landesbauordnungen können jedoch abweichende Bestimmungen enthalten):
Carports, Garagen, Gartenschuppen und ähnliche Gebäude dürfen ohne Abstand zur Grundstücksgrenze gebaut werden. Allerdings nur, wenn eine Maximallänge von 9 Metern und eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern nicht überschritten werden.
Bauten, die als Aufenthaltsräume genutzt werden, also beispielsweise Partyräume, Werkstätten oder Gästehäuser müssen mit dem Mindestabstand der jeweiligen Bauordnung errichtet werden.
Fazit zur Abstandsfläche
Die Regelungen rund um die Abstandsflächen zeigen, wie wichtig eine gründliche Planung und Beratung vor dem Hausbau ist. Zwar mag es anfangs kompliziert erscheinen, die genauen Vorschriften zu verstehen, dennoch sollten Sie sich unbedingt mit ihnen auseinanderzusetzen, um spätere Konflikte oder Folgekosten zu vermeiden.
Abstandsflächen sind nicht nur eine rein rechtliche Angelegenheit, sie sorgen auch für Privatsphäre, genug Sonne und ein Mindestmaß an Brandschutz. Auch wenn es Ausnahmen und Sonderregelungen gibt, kann man sich nicht ausschließlich darauf verlassen. Stattdessen sollte Sie sich stets mit den lokalen Bauvorschriften vertraut machen oder einen erfahrenen Architekten zurate ziehen.
Trotz des Wunsches, das eigene Grundstück optimal zu nutzen, steht der respektvolle Umgang mit der Privatsphäre der Nachbarn im Vordergrund.