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Kaufangebot für Immobilie: Inhalt, Verbindlichkeit & Muster

Ein Angebot, das man nicht ausschlägt

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Mit einem überzeugend formulierten Kaufangebot zeigen Sie dem Verkäufer Ihr ernsthaftes Interesse am Kauf einer Immobilie. Sie machen damit deutlich, zu welchem Preis, welchen Konditionen und innerhalb welcher Frist Sie bereit sind, zu kaufen. Doch wie formuliert man ein solches Angebot korrekt? Und wann wird es rechtlich bindend? Hier finden Sie alle Antworten – inklusive einer praktischen Vorlage, mit der Sie dem Zuschlag zu Ihrer Wunschimmobilie ein gutes Stück näherkommen.

Kaufangebot für Immobilien im Schnelldurchlauf

  • Ein Kaufangebot ist eine schriftliche Absichtserklärung, die dem Verkäufer Ihr verbindliches Interesse am Kauf der Immobilie signalisiert.
  • Rechtlich bindend wird das Angebot, wenn aus ihm ein notariell beurkundeter Kaufvertrag entsteht.
  • Ein Kaufangebot sollte Objektbeschreibung, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Fristen und einen Finanzierungsnachweis enthalten
  • Nutzen Sie unsere Vorlage, um Ihr Kaufangebot professionell zu formulieren und Ihre Chancen auf den Zuschlag zu steigern.

Wie Sie das Kaufangebot zu Ihrem Vorteil nutzen

Ein schriftliches Kaufangebot ist in der Praxis oft der entscheidende Schritt, um sich als Käufer klar zu positionieren. Mündliche Zusagen können schnell verpuffen, während ein handfestes Angebot Verbindlichkeit und eine klare Grundlage für weitere Gespräche schafft.

Besonders wichtig wird das in Bieterverfahren, die in gefragten Lagen längst zum Standard gehören. Verkäufer legen dabei einen Richtpreis fest und lassen Interessenten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne Angebote einreichen. Hier entscheidet nicht nur der Preis. Professionalität, Vollständigkeit und Bonität zählen mindestens genauso. Wer sein Angebot sauber strukturiert und einen aktuellen Finanzierungsnachweis beilegt, verschafft sich einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern.

Im Immobilienkaufprozess spielt das Kaufangebot vor allem in der Phase zwischen Besichtigung und Kaufvertrag eine wichtige Rolle. Dadurch sehen Verkäufer, dass Sie den Kaufpreis durchdacht haben, Ihre Immobilienfinanzierung bereits vorbereitet ist und Sie zuverlässig auftreten.

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Vorteile eines Kaufangebots

  • Signalwirkung: Sie heben sich von anderen Bewerbungen und Interessenten ab.
  • Verhandlungsbasis: Ein klarer Preis und Bedingungen erleichtern den Dialog.
  • Transparenz: Alle Beteiligten wissen, worüber gesprochen wird.

Kaufangebot vs. Kaufabsichtserklärung

Oft werden die Begriffe verwechselt und führen zu Missverständnissen – dabei gibt es einen klaren Unterschied.

  • Die Kaufabsichtserklärung ist lediglich eine unverbindliche Interessensbekundung, mit der Sie signalisieren, dass Sie die Immobilie erwerben möchte, ohne sich rechtlich zu binden.
  • Ein Kaufangebot hingegen geht einen Schritt weiter. Es ist ein konkretes Vertragsangebot mit allen wesentlichen Eckpunkten wie Kaufpreis und Frist – und kann, wenn es vom Verkäufer angenommen wird, zu einem notariell beurkundeten Kaufvertrag führen.

Kaufangebot

Kaufabsichtserklärung

Konkretes Vertragsangebot mit Preis, Zahlungsmodalitäten, Fristen

Allgemeine Bekundung des Interesses, ohne detaillierte Angaben

Kann schriftlich formlos erfolgen, wird aber durch Annahme und notariell beurkundeten Kaufvertrag rechtlich bindend

Keine rechtliche Bindung, jederzeit widerrufbar

Grundlage für Preisverhandlungen, kann Verkäufer überzeugen

Dient vor allem dazu, den eigenen Willen zu dokumentieren

Signalisiert hohe Verbindlichkeit und Zahlungsbereitschaft

Hat eher symbolischen Charakter

Wann wird ein Kaufangebot für eine Immobilie verbindlich?

Ein Immobilien-Kaufangebot wird verbindlich, wenn es vom Verkäufer ausdrücklich angenommen wird, die Bedingungen des Kaufangebots im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags bestätigt werden und der Notar diesen Vertrag beurkundet. Denn nach deutschem Recht entsteht durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag eine rechtlich bindende Vereinbarung und begründet den Anspruch auf Eigentumsübertragung. Vor der notariellen Beurkundung ist ein Kaufangebot grundsätzlich unverbindlich und kann von beiden Parteien widerrufen bzw. abgelehnt werden.

Allerdings gibt es Abstufungen:

  • Einfaches schriftliches Kaufangebot: Rechtlich unverbindlich, kann jederzeit zurückgezogen werden.
  • Annahme durch den Verkäufer: Kann zu einem vorvertraglichen Verhältnis ( 311 Abs. 2 BGB) führen. Bricht eine Seite dann grundlos ab, können Schadensersatzforderungen nach culpa in contrahendo (§ 280 Abs. 1 BGB) drohen (z. B. für Gutachten- oder Notarkosten).
  • Notariell beurkundetes Kaufangebot: Eine seltene Sonderform, die vor allem dann auftritt, wenn Käufer und Verkäufer nicht gemeinsam zum Notar gehen können. Das Angebot ist dann inhaltlich wie ein Vertragsentwurf; die Annahme macht daraus einen vollständigen und wirksamen Kaufvertrag.

Angebot abgeben, notarielle Beurkundung, Hauskauf

Kann der Verkäufer mit Ihrem Kaufangebot nun einfach zum Notar gehen und Sie zum Kauf verpflichten? Nein, ganz so einfach ist das auch nicht. In der Praxis läuft es so ab:

  1. Sie geben das schriftliche Kaufangebot ab.
  2. Nach Abgabe prüft der Verkäufer das Angebot und kann es annehmen oder ablehnen. (Nimmt er es an, heißt das noch nicht automatisch, dass ein bindender Kaufvertrag entstanden ist.)
  3. Der nächste Schritt ist der Notartermin. Der Verkäufer kann nicht einfach allein zum Notar gehen und dort „für Sie“ den Vertrag aufsetzen. Beide Parteien müssen persönlich erscheinen (oder eine notariell beglaubigte Vollmacht nutzen).
  4. Rechtlich bindend wird es also erst, sobald Sie selbst den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben.

Inhalt des Kaufangebots für eine Immobilie

Natürlich sollte ein gutes Kaufangebot vollständig sein. Je genauer und transparenter es formuliert ist, desto überzeugender wirkt es auf den Verkäufer.

Das darf im Kaufangebot nicht fehlen

Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. Dennoch haben sich einige formelle Angaben etabliert. Dazu gehören:

  • Genaue Beschreibung der Immobilie (Adresse, ggf. Etage/Wohnungsnummer, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Zustand, ggf. vorhandene Mängel)
  • Kaufpreis (klar und unmissverständlich genannt)
  • Zahlungsmodalitäten (z. B. Zahlungsart, Zahlungsfristen, Finanzierungsnachweis oder -bestätigung)
  • Fristen (Annahmefrist für den Verkäufer, ggf. Bindungsdauer des Angebots)
  • Belastungen/Lastenfreiheit der Immobilie (z. B. erwünscht: lastenfreier Erwerb, ggf. Übernahme von Belastungen)
  • Inventar oder Sonderausstattungen (was bleibt in der Immobilie, was wird ggf. mitverkauft)
  • Gewährleistungsregelungen und Zustand der Immobilie (z. B. Kauf „wie besichtigt“, Haftungsausschluss, Regelung zu Mängeln)

Häufig gerat das Kaufangebot durch zu allgemeine Angaben ins Wanken, etwa ein vager Preisrahmen statt einer klaren Summe. Auch fehlende Fristen sind problematisch – ohne zeitliche Begrenzung bleibt Ihr Angebot unverbindlich und schwach.

Kaufangebot für Immobilie abgeben – Muster

Ihr Kaufangebot muss nicht neu erfunden werden. Sie können den Text aus der folgenden Vorlage einfach kopieren oder das Dokument herunterladen und anpassen. Achten Sie nur darauf, alle relevanten Daten korrekt einzutragen.

Musterangebot zum Kopieren

[Absender: Name, Adresse, Kontaktdaten]

[Empfänger: Name Verkäufer/ Immobilienmakler, Adresse]

Betreff: Kaufangebot für die Immobilie [Adresse, Objektbezeichnung]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit unterbreite ich Ihnen mein Kaufangebot für die Immobilie [Adresse, Objektbezeichnung, ggf. Grundstücksnummer].

  • Kaufpreis: [Betrag in Euro]
  • Zahlungsmodalitäten: [z. B. Überweisung nach notarieller Beurkundung / über Notaranderkonto]
  • Gültigkeit des Angebots: Dieses Angebot gilt bis zum [Datum]. Danach erlischt es automatisch.
  • Finanzierungsnachweis: Eine Bestätigung meiner Bank über die Finanzierung / Nachweis über Eigenkapital liegt diesem Schreiben bei.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und stehe für Rückfragen oder weitere Unterlagen jederzeit zur Verfügung.

Freundliche Grüße

[Ort, Datum, Unterschrift]

 

 

Nicht vergessen: Diese Vorlage ist nicht rechtlich bindend. Sie dient lediglich als Orientierung für Ihr eigenes Kaufangebot.

Häufige Fragen zum Kaufangebot für eine Immobilie

Kann ich ein Angebot zurückziehen, bevor der Verkäufer annimmt?

Ja. Solange der Verkäufer Ihr Kaufangebot nicht angenommen hat, können Sie es jederzeit zurückziehen – egal ob schriftlich oder mündlich.

Ist ein schriftliches Angebot notwendig – reicht nicht ein mündliches?

Ein mündliches Kaufangebot können Sie jederzeit abgeben. In der Praxis hat es aber kaum Gewicht. Verkäufer hören solche Zusagen oft mehrfach und nehmen sie selten ernst. Ein schriftliches Kaufangebot dagegen wirkt verbindlicher, zeigt, dass Sie es ernst meinen, und verschafft Ihnen einen klaren Vorteil gegenüber anderen Interessenten.

Muss ich als Käufer die Maklerprovision bezahlen, wenn mein Angebot angenommen wird?

Die Provision für den Makler wird nicht mit dem Kaufangebot fällig, sondern erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Ohne unterschriebenen Kaufvertrag zahlen Sie in der Regel keine Maklerprovision.

Wie lange bleibt ein Angebot wirksam, wenn ich keine Frist angegeben habe?

Ohne Frist bleibt das Angebot rechtlich zwar bestehen, der Verkäufer kann es aber jederzeit noch annehmen. Praktisch sorgt eine fehlende Frist oft für Unsicherheit – besser ist es, immer eine klare Gültigkeitsdauer (z. B. 14 Tage) anzugeben.

Darf ich mehrere Kaufangebote gleichzeitig abgeben?

Solange noch kein notarieller Kaufvertrag unterschrieben wurde, können Sie für mehrere Immobilien parallel Kaufangebote abgeben. Das ist rechtlich zulässig und in angespannten Märkten keine Seltenheit.

Allerdings birgt diese Strategie Risiken: Nimmt mehr als ein Verkäufer Ihr Angebot an, kann das schnell zu unangenehmen Situationen führen. Zwar sind einfache schriftliche Angebote nicht bindend, aber wenn Sie nach einer Annahme plötzlich abspringen, kann ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis entstehen (§ 311 Abs. 2 BGB). Brechen Sie die Verhandlungen dann grundlos ab, können Schadensersatzforderungen drohen.

Tipp: Legen Sie intern eine klare Priorisierung fest und setzen Sie realistische Fristen für jedes Angebot. So vermeiden Sie Überschneidungen und halten sich alle Optionen offen.

Daniel Korth

Daniel Korth

Daniel Korth betreut als Online Marketing Manager die Online-Aktivitäten bei Starpool. Als Finanzblogger und -Podcaster beschäftigt er sich schon seit Jahren mit Themen wie Geldanlage, Immobilien und Humankapital. Dieses Wissen bringt Daniel nun auch bei WOHNEN UND FINANZIEREN mit ein.

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