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Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich?

Alte Räume, neue Ideen – wie Räume eine zweite Chance bekommen

Ob Garage, Büro oder Lagerhalle – wer Gebäude zweckentfremdet, braucht eine Genehmigung. Warum? Weil Brandschutz, Lärmschutz und Bauvorschriften plötzlich neu greifen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Umnutzungen genehmigungsfrei sind und welche Kosten bei Nutzungsänderungen auf Sie zukommen.

Nutzungsänderung im Schnelldurchlauf

  • Eine Nutzungsänderung ist notwendig, wenn neue baurechtliche Vorschriften greifen.
  • Manche Änderungen sind genehmigungsfrei, viele erfordern jedoch eine Genehmigung.
  • Brandschutz, Stellplätze und Lärmschutz sind häufige Hürden.
  • Fehlende Genehmigungen können hohe Bußgelder oder Rückbaupflichten auslösen.
  • Auch für eine Nutzungsänderung von Gebäuden ist eine Baufinanzierung möglich.

Was versteht man unter einer Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung bedeutet, dass sich die Funktion eines Gebäudes ändert, sodass neue Bauvorschriften zur Anwendung kommen. Wer eine alte Scheune zum Wohnhaus umbaut, muss sie offiziell als Wohnraum genehmigen lassen. Wer eine Wohnung in ein Airbnb verwandelt, macht aus Wohnraum eine Ferienunterkunft.

Oft sind für eine Umnutzung ohnehin Umbauten nötig, um neue Möglichkeiten zu schaffen. Dann brauchen Sie eine Baugenehmigung. Manchmal ist aber auch ohne Umbau ein Bauantrag notwendig, um den Raum anders nutzen zu dürfen, weil neue Vorgaben (wie z. B. Hygiene, Rettungswege oder Ähnliches) geltend werden.

Eine Nutzungsänderung ist immer genehmigungspflichtig, wenn:

  • die neue Nutzung andere baurechtliche Anforderungen (z. B. Brandschutz, Stellplätze, Energieeffizienz) erfüllen muss.
  • das Gebäude in einer anderen Nutzungsart nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fällt (z. B. Gewerbe → Wohnen).
  • eine Umnutzung Auswirkungen auf Nachbarn oder das örtliche Baugebiet hat.

Wenn der Bereich strukturell gleichbleibt und keine neuen Anforderungen entstehen, wie z. B. bei der Umnutzung vom hauseigenen Dachboden zu einem weiteren Wohnraum durch eine einfache Umgestaltung, dann brauchen Sie keine Baugenehmigung.

Welche Arten der Nutzungsänderung gibt es?

Nicht jede Nutzungsänderung ist gleich. In der Praxis wird zwischen diesen drei Arten unterschieden:

Nutzungsänderung mit baulichen Veränderungen

Wenn die gewünschte Nutzung bauliche Anpassungen erfordert, ist immer eine Genehmigung notwendig. Das betrifft z. B. die Umwandlung eines Ladenlokals in ein Ferienapartment, wo größere Fenster, bessere Dämmung und neue Sanitäranlagen nötig sein können. Noch umfangreicher wird es beim Umbau einer Scheune zum Wohnraum. Hier werden oft das Fundament verstärkt, die Wärmedämmung ergänzt und Wasser- sowie Abwasseranschlüsse verlegt. Auch Brandschutz- und Energieeffizienzvorgaben spielen eine Rolle.

Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen

Selbst ohne Umbau kann eine Umnutzung genehmigungspflichtig sein, wenn sich baurechtliche Anforderungen ändern – z. B. braucht ein Büro, das zur Arztpraxis wird, oft strengere Hygiene- und Brandschutzmaßnahmen. Eine Lagerhalle, die als Eventlocation genutzt wird, benötigt zusätzliche Fluchtwege, Notbeleuchtung und sanitäre Einrichtungen. Auch die Nutzung einer Wohnung als Ferienunterkunft kann durch Vorschriften zu Steuern und zusätzlichen Stellplätzen meldepflichtig sein.

Verfahrensfreie Nutzungsänderung

Bleibt die Nutzung baurechtlich ähnlich und gibt es keine neuen Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze, Lärmschutz oder Ähnliches, kann die Umnutzung ohne Genehmigung erfolgen. Beispiele sind ein Büro, das zum Co-Working-Space wird, oder die Umwandlung eines Ladenlokals in ein Büro.

Beispiele: Umnutzung von Gebäuden

Umnutzung

Genehmigung erforderlich?

Umnutzung

Genehmigung erforderlich?

Lagerhalle → Eventlocation

Ja, wegen Brandschutz, Fluchtwegen & sanitären Anlagen

Wohnung → Ferienwohnung

Je nach Stadt (viele erlassen Begrenzungen)

Garage → Wohnraum

Ja, weil Stellplätze ersetzt werden müssen

Scheune → Loftwohnung

Fast immer, da Nutzungsart völlig verändert wird

Büro → Arztpraxis

Ja, wegen Hygiene- und Barrierefreiheitsanforderungen

Laden → Büro

Meist verfahrensfrei, da ähnliche Nutzung

Baurecht ist Ländersache – daher unterscheiden sich Vorschriften je nach Bundesland. Während einige Länder strengere Regelungen für Stellplätze oder Brandschutz haben, sind in anderen bestimmte Nutzungsänderungen leichter möglich. Auch die Regeln zur Umwandlung von Wohnraum, etwa in eine Ferienwohnung, unterscheiden sich erheblich. Welche Voraussetzungen für Ihr Vorhaben gelten, erfahren Sie in der Landesbauordnung (LBO), beim Bauamt oder durch eine Bauvoranfrage.

Nutzungsänderung bei Bestandsschutz

Sie möchten ein ehemaliges Rathaus oder Bauernhaus zu Ihrem neuen Zuhause machen? Aufgepasst! Wenn Sie denkmalgeschütztes Gebäude umnutzen möchten, stehen Sie vor besonderen bürokratischen Herausforderungen. Hier greift nämlich nicht nur das Baurecht, sondern auch das Denkmalschutzrecht.

Kein Fenster darf vergrößert, keine Tür verlegt werden, ohne dass die Denkmalbehörde zustimmt. Wer also ein historisches Gebäude umnutzen will, braucht Geduld, eine gute Planung – und oft ein dickes Portemonnaie. Stimmen Sie sich frühzeitig mit den Behörden ab, um Zeit, Kosten und unnötigen Ärger bei der Beantragung der Nutzungsänderung für eine Immobilie unter Bestandsschutz zu sparen.

Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung

Je nach Bestehendem und gewünschter neuen Nutzung gelten andere Bauvorschriften. Speziell bei einer Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum oder der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude sind Belichtung, Dämmung, Rettungswege und Erschließung entscheidend. Die folgende Tabelle zeigt die häufigsten Nutzungsänderungen und ihre Anforderungen:

Art der Nutzungsänderung

Baurechtliche Anforderungen und erforderliche Maßnahmen

Privater Wohnraum → Ferienwohnung

Ohne bauliche Veränderungen, aber oft mit behördlicher Genehmigung wegen Bestandsschutz, Steuer- und Stellplatzauflagen.

Büro → Co-Working-Space

Meist verfahrensfrei, da weiterhin Büronutzung und oft keine baulichen Änderungen nötig.

Ladenlokal → Büro

Normalerweise verfahrensfrei, da ähnliche baurechtliche Vorschriften gelten.

Büro → Arztpraxis

Mit baulichen Veränderungen, da Umbauten für Hygienevorgaben und Barrierefreiheit und Brandschutz nötig sind.

Gewerbe → Wohnraum

Muss Wohnstandards wie Belichtung, Lüftung und Schallschutz erfüllen. Mit baulichen Veränderungen, da Wohnraumvorgaben erfüllt werden müssen.

Lagerhalle → Eventlocation

Mit baulichen Veränderungen, da Sicherheitsvorgaben für Veranstaltungen strenger sind. Erfordert mehr Fluchtwege, Notbeleuchtung, Schallschutz und sanitäre Anlagen.

Wohnraum → Gewerbe

Ohne bauliche Veränderungen, aber oft genehmigungspflichtig. Lärmschutz, Rettungswege und Stellplätze beachten.

Landwirtschaftliches Gebäude → Wohnraum

Mit baulichen Veränderungen, da landwirtschaftliche Gebäude oft nicht für Wohnzwecke ausgestattet sind. Oftmals Erschließung mit Wasser, Strom und Abwasser erforderlich.

Scheune → Wohnhaus

Oft sind Dämmung, neue Fundamente und eine statische Prüfung nötig. Mit baulichen Veränderungen, da meist umfassende Umbauten erforderlich sind.

Darf man eine Garage zu Wohnraum umbauen?

Ja, das dürfen Sie theoretisch. In der Praxis gestaltet sich das Vorhaben aber als sehr schwierig: Da eine Garage nicht als Wohnraum gedacht ist und die geltenden Wohnstandards dementsprechend selten erfüllt, ist dafür immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Wohnräume müssen beispielsweise eine ausreichende Mindestdeckenhöhe aufweisen, die je nach Bundesland zwischen 2,40 m und 2,50 m liegt. Auch Aspekte wie Wärmedämmung, Brandschutz und Belichtung spielen eine Rolle. Ein weiteres Kriterium ist die Stellplatzverordnung, da möglicherweise ein Ersatzstellplatz nachgewiesen werden muss. Wer eine Garage zu Wohnraum umgestalten möchte, sollte sich daher frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde informieren.

Wussten Sie, dass sogar Privatschwimmbäder in Wohnräume, Fitnessstudios oder Heimkinos umgewandelt werden können? Was nach einer spannenden Idee klingt, bringt einige Herausforderungen mit sich: Die Böden müssen oft aufwendig verstärkt oder ausgeglichen werden, da Schwimmbecken auf massiven Fundamenten gebaut sind. Außerdem bleibt die Luftfeuchtigkeit lange im Raum – ohne gute Dämmung und Belüftung könnte Ihr neues Wohnzimmer also tropische Verhältnisse bekommen!

Nutzungsänderung nachträglich beantragen – Geht das?

Eine rückwirkende Nutzungsänderung ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die neue Nutzung muss den baurechtlichen Vorgaben entsprechen, alle Brandschutz- und Lärmschutzauflagen erfüllen und im Flächennutzungsplan zulässig sein.

Manche Bundesländer gewähren eine Frist von bis zu fünf Jahren für eine rückwirkende Nutzungsänderung. Deshalb gilt: Je früher die Genehmigung beantragt wird, desto eher lassen sich Strafen und hohe Rückbaukosten vermeiden.

Nutzungsänderung nicht beantragt, welche Strafe droht?

Wer ohne Genehmigung umnutzt, riskiert Bußgelder von 100 bis 50.000 € – je nach Bundesland und Verstoß. Zudem können eine Nutzungsuntersagung, ein Zwangsrückbau und Haftungsrisiken folgen, etwa bei Brandschutzmängeln.

Kosten einer Nutzungsänderung

Je nach Art der Umnutzung, regionalen Unterschieden und bestehenden baulichen Gegebenheiten können die Kosten einer Umnutzung sehr stark variieren. Neben den offensichtlichen Ausgaben für Umbauten spielen oft auch versteckte Aufwendungen eine Rolle, bspw. für erforderliche Gutachten, Erschließungskosten oder behördliche Genehmigungen.

Besonders in Ballungsräumen können die Anforderungen strenger und damit kostenintensiver sein als in ländlichen Regionen. Um finanzielle Überraschungen zu vermeiden, sollte bereits vor der Planung ein realistischer Kostenrahmen erstellt werden. Wir stellen Ihnen in praxisnahen Beispielen dar, was auf Sie zukommen kann:

Den Dachboden zum Wohnparadies machen (verfahrensfreie Nutzungsänderung)

Die Umwandlung eines ungenutzten Dachbodens in Wohnraum ist verfahrensfrei, sofern keine baulichen Änderungen erforderlich sind, die die äußere Erscheinung des Gebäudes beeinflussen oder strukturelle Eingriffe notwendig machen. Wenn Sie also nur am Innenausbau, den Böden und Wänden arbeiten, dann brauchen Sie keine Genehmigung. Die Kosten für den Umbau, der meist mit einer Grundrenovierung wie neuer Bodenbelag, Wandverkleidung und Beleuchtung verbunden ist, liegen zwischen 5.000 und 15.000 €, je nach Größe und Designwünschen. Eine Überprüfung durch einen Architekten oder Bauingenieur zur Sicherstellung, dass keine Genehmigung erforderlich ist, kostet etwa 150 bis 500 €. Werden strukturelle Veränderungen vorgenommen (z. B. neue Fenster, eine Änderung der tragenden Wände oder eine veränderte Dachkonstruktion), dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Vom Praxisbetrieb zur Privatadresse (Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen)

Auch ohne Umbauten bleibt eine Umnutzung häufig genehmigungspflichtig – wie bei der Umwandlung einer Arztpraxis in eine Wohnung. Obwohl oft keine baulichen Maßnahmen notwendig sind, gelten für Wohnraum andere Schallschutz- und Brandschutzvorgaben, weshalb ein Gutachten für 1.000 bis 3.000 € erforderlich ist. Die Genehmigungsgebühren liegen je nach Gemeinde zwischen 500 und 3.000 € und da meist ein Architekt den Antrag stellen muss, fallen für Planung und Unterlagen weitere 1.500 bis 3.000 € an. Um die Räume wohnlicher zu gestalten, sind meist kleinere Anpassungen wie neue Böden, Wandfarbe oder der Umbau eines Empfangstresens (z. B. in eine Küche) nötig – Kostenpunkt 3.000 bis 7.000 €. Zusammengerechnet belaufen sich die Kosten für eine solche Nutzungsänderung auf 6.000 bis 16.000 €.

Geschäftslokal wird zur Wohnung mit Homeoffice-Bereich (Nutzungsänderung mit baulichen Veränderungen)

Die Umnutzung eines ehemaligen Geschäftslokals in eine Wohnung mit einem kleinen Bürobereich kann durch unterschiedliche baurechtliche Vorschriften herausfordernd sein. In den meisten Fällen müssen Wärmedämmung, Schallschutz sowie Wohnraumvorgaben erfüllt werden. Neue Fenster können für eine ausreichende Belichtung notwendig sein, was mit 5.000 bis 15.000 € zu Buche schlägt. Zusätzlich sind oft Sanitäranlagen und eine Küche einzuplanen, was weitere 10.000 bis 25.000 € kosten kann. Falls eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist, liegen die Gebühren zwischen 1.000 und 5.000 €. Es ist also mit einem Budget von 20.000 bis 50.000 € zu rechnen, je nach regionalen Bauvorschriften und gebäudespezifischen Anforderungen.

Von einer Scheune zu Wohnraum mit Atelier (Nutzungsänderung mit baulichen Veränderungen)

Die teilweise Umwandlung einer Scheune in einen Wohnbereich mit Atelier stellt besondere Anforderungen an die Planung. Neben den allgemeinen Wohnraumvorgaben müssen hier auch Arbeitsstättenrichtlinien berücksichtigt werden. Eine ausreichende Belichtung durch Fenster sowie eine wirksame Be- und Entlüftung sind essenziell. Die Kosten für statische Prüfungen und Brandschutzkonzepte belaufen sich auf 5.000 bis 20.000 €. Der Innenausbau mit Dämmung, Sanitär und Heizung kostet zwischen 80.000 und 200.000 €. Falls eine neue Erschließung erforderlich ist, können zusätzliche 10.000 bis 50.000 € anfallen. Die Gesamtkosten bewegen sich somit in einem Rahmen von 100.000 bis 300.000 €, je nach Zustand der Scheune und den gewünschten Ausstattungsmerkmalen.

Fördermöglichkeiten für Nutzungsänderungen

Eine Nutzungsänderung kann durch aktuelle Förderprogramme, steuerliche Vorteile oder private Finanzierungen unterstützt werden.

  • KfW 261/262: Bis zu 25 % Zuschuss für energieeffizienten Umbau von Gewerbe zu Wohnraum
  • BAFA-Zuschüsse: Förderung für Heizungsmodernisierung oder energetische Sanierung bei Umnutzung
  • Regionale Wohnraumförderungen: Städte und Bundesländer bieten oft eigene Programme zur Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum

Steuerlich können Herstellungskosten für Umbaumaßnahmen abgeschrieben werden und auch gewerbliche Nutzungsänderungen können Vorteile bringen – eine Beratung durch einen Steuerexperten lohnt sich definitiv.

Baufinanzierung für Umnutzung – geht das?

Eine Baufinanzierung ist besonders für die Nutzungsänderung zu Wohnraum möglich, wenn die geplanten Umbauten den Wert der Immobilie steigern und den baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Beispiele für solche Fälle sind die Umwandlung eines Dachbodens in eine Wohnung oder die Umnutzung von Gewerbeflächen oder Lagerhallen in Wohnraum.

Solange die geplanten Umbauten den aktuellen Wohnraumstandards entsprechen und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, haben Eigentümer gute Chancen auf eine Baufinanzierung.

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Fazit zur Nutzungsänderung

Die Umnutzung von bestehenden Gebäuden, sei es eine Garage, ein Büro oder eine Scheune, bietet viele Möglichkeiten, um neuen Wohnraum zu schaffen oder Gewerbe sinnvoll zu integrieren. Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben, Genehmigungen und finanziellen Aspekte zu beachten. Eine frühzeitige Beratung bei den zuständigen Behörden sowie die Einholung von Informationen über Fördermöglichkeiten kann den Prozess erheblich erleichtern und finanzielle Überraschungen vermeiden. Nutzen Sie die Chancen der Nutzungsänderung, um Ihre Wohn- oder Geschäftsideen realisieren zu können!

Stephanie Geilmann

Stephanie Geilmann

Stephanie Geilmann, Content Managerin mit Leidenschaft für kreative Kommunikation, unterstützt mit ihrem Fachwissen die Entwicklung ansprechender Inhalte im Bereich WOHNEN UND FINANZIEREN.

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