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Wanddurchbruch – Kosten, Planung und mehr

Mehr Raum schaffen: So gelingt der Wanddurchbruch

Sie hatten schon immer den Traum von einer riesigen offenen Küche mit Platz für die ganze Familie? Oder haben Sie Ihr Traumhaus gefunden, nur entspricht die Raumaufteilung der Bestandsimmobilie so gar nicht Ihren Vorstellungen? Die Lösung: ein Wanddurchbruch! Dadurch können Sie Räume vergrößern oder neu gestalten und mehr Licht in die eigenen vier Wände lassen. Doch bevor die Arbeiten beginnen, sollten wir über wichtige Aspekte wie Kosten, Statik und Genehmigungen sprechen.

Wanddurchbruch im Schnelldurchlauf

  • Bevor die Wand fällt oder durchbrochen wird, steht das Gutachten des Statikers an erster Stelle.
  • Bei der baulichen Veränderung von tragenden Wänden oder Außenwänden ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Den eigentlichen Wanddurchbruch sollten Sie einer Fachfirma überlassen.
  • Führen Sie die Arbeiten selbst und ohne fachmännische Prüfung aus, haften Sie bei Rissen oder Einsturz selbst.
  • Die Kosten für den Durchbruch variieren je nach Umfang der Arbeiten und zusätzlich benötigten Leistungen.

Was ist ein Wanddurchbruch und wann ist er sinnvoll?

Mit einem Wanddurchbruch entfernen Sie einen Teil der Wand oder die gesamte Wand, um Räume zu öffnen, zu verbinden oder einen neuen Zugang zu schaffen – etwa durch Türen, Fenster oder ganze Durchgänge. Gerade ältere Bestandsimmobilien haben – anders als das selbst geplante Haus – häufig kleinteilige Grundrisse mit vielen kleinen Zimmern. Um also einen modernen und offenen Wohnbereich durch mehr Platz und mehr Licht zu schaffen, gehören Durchbrüche zu den beliebtesten Umbaumaßnahmen. Richtig geplant und fachgerecht umgesetzt, steigert ein Wanddurchbruch Ihren Wohnkomfort – und oft auch den Wert der Immobilie. Viele Eigenheimbesitzer entscheiden sich daher bewusst für Veränderungen im Grundriss, auch wenn dafür tragende Wände weichen müssen.

Wie Sie Altbaucharme mit moderner Raumaufteilung verbinden:

  • Küche und Wohnzimmer verschmelzen zu einem großzügigen Lebensmittelpunkt
  • Verbindung von Wohn- und Esszimmer für ein offenes Wohngefühl
  • Einbau von Türen oder Fenstern für mehr Licht und neue Sichtachsen
  • Zugang zur Garage, Terrasse oder zum Garten schaffen
  • Neue Treppe bei Anbau oder Aufstockung, z. B. durch Deckendurchbruch
  • Zusammenlegen kleiner Räume für flexiblere Nutzung, z. B. Homeoffice oder Gästezimmer

Statik beachten: Tragende Wand vs. nichttragende Wand

Mit der Statik steht und fällt das Haus im wahrsten Sinne des Wortes. Deshalb ist es besonders wichtig, diese stets im Blick zu behalten. Ob eine Wand tragend ist oder nicht, kann bei Ihrem Vorhaben den entscheidenden Unterschied machen.

Der Durchbruch in einer nichttragenden Wand ist meist relativ einfach. Er kann mit deutlich geringerem baulichen und finanziellen Aufwand umgesetzt werden. Hier reicht oft der Einsatz eines Trockenbauers oder Maurers. Um auf Nummer sicher zu gehen, bietet sich jedoch die Berechnung durch einen Statiker in jedem Fall an. Bei Altbauten können außerdem auch dünn wirkende Zwischenwände für die Tragfähgikeit relevant sein, deswegen besser absichern.

Anders sieht es beim Durchbruch von Außenwänden und weiteren tragenden Wänden aus. Wie der Name schon verrät, tragen diese Teile der Decke oder sogar Stockwerke und sichern die Stabilität des gesamten Hauses. Wollen Sie hier einen Teil entfernen, muss die Last zuverlässig an anderer Stelle abgefangen werden – meist mit einem Stahlträger (Sturz). Als Bauherr oder Eigentümer benötigen Sie für diese Art der baulichen Veränderung meist eine Baugenehmigung sowie die Zustimmung durch einen Architekten bzw. Statiker. Die Genehmigung wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt. Der eigentliche Wanddurchbruch sollte nur von einer Fachfirma durchgeführt werden. Nicht vergessen: Laufen durch die zu entfernende Wand Strom- oder Wasserleitungen, müssen diese umgelegt werden.

Unterschiede zusammengefasst

Nichttragende Wand

Tragende Wand (inkl. Außenwand)

Geringer Aufwand, Durchbruch meist unkompliziert umzusetzen

Hoher Aufwand, da Eingriff in die Statik des Hauses

In vielen Fällen reicht ein Maurer oder Trockenbauer

Statiker, ggf. Architekt und spezialisierte Fachfirma notwendig

Meist keine statischen Maßnahmen notwendig, statische Berechnung kann aber zur Sicherheit beitragen

Statische Maßnahmen unbedingt erforderlich: Tragende Funktion muss z. B. mit Stahlträger abgefangen werden

I.d.R. keine Genehmigung für Wanddurchbruch erforderlich

Baugenehmigung für Durchbruch notwendig (Beantragung über die Bauaufsichtsbehörde)

Geringes Risiko bei unsachgemäßem Vorgehen (optische Mängel, kleinere Risse möglich)

Hohes Risiko bei unsachgemäßem Vorgehen (Setzrisse, statische Instabilität, mögliche Einsturzgefahr)

Safety first: Warum der Statiker unverzichtbar ist

Mit einem Wanddurchbruch können Sie viel verändern – aber bitte nur mit professioneller Begleitung! Sobald tragende Wände im Spiel sind, ist der Statiker immer die erste Adresse. Dieser muss bescheinigen, dass durch Ihre gewünschte Änderung die Standsicherheit des Wohngebäudes im Ganzen und in seinen einzelnen Teilen nicht gefährdet ist. Seine Aufgaben:

  • Prüfen, ob die Wand eine tragende Funktion hat
  • Bewertung der Auswirkungen eines Durchbruchs auf die gesamte Gebäudestatik
  • Festlegen, ob und welche Maßnahmen zur Stabilität eingebaut werden müssen

Besonders im Hinblick auf die Haftung ist der Gang zum Statiker wichtig: Nur er kann die einwirkenden Lasten ermitteln, den wirtschaftlichsten Träger bemessen und die korrekte Einbaumethode festlegen. Kommt es zu Instabilität oder stürzen sogar Teile ein, übernimmt er die Haftung. Haben Sie den Wanddurchbruch ohne professionelles Gutachten gemacht, bleiben Sie im Ernstfall auf den Kosten sitzen.

Unser Tipp: Ziehen Sie den Experten frühzeitig in Ihre Planungen ein. So lassen sich auch teure Umplanungen vermeiden – und Sie wissen von Anfang an, was machbar ist und wie.

Wie kann ich tragende von nichttragenden Wänden unterscheiden?

Auf den ersten Blick lässt sich kaum sagen, ob es sich bei einer Wand um ein tragendes oder nichttragendes Mauerwerk handelt. Eine Ausnahme bilden nur die Außenwände – diese sind in der Regel tragend. Um es aber genau zu wissen, haben Sie einige Möglichkeiten:

  • Ein Blick in den Bauplan (falls vorhanden) gibt in jedem Fall Aufschluss über die Tragfähigkeit aller Wände. Tragende Wände werden oft dicker dargestellt oder sind durch Schraffierungen oder spezielle Symbole gekennzeichnet.
  • Der klassische Klopftest ist auch möglich, wenn Sie sich einen groben Überblick verschaffen wollen. Beim Klopfen klingt eine tragende Wand gedämpft, währende eine nichttragende Wand eher hohl klingt. Sicherheit bietet diese Methode jedoch nicht.
  • Das Ausmessen der Wände mit einem Gliedermaßstab gibt Ihnen mehr Sicherheit, z. B. in einem Türrahmen. In Neubauten sind tragende Wände in der Regel zwischen 17,5 und 24 cm dick. Bei Altbauten können sie auch deutlich dünner sein.
  • Die genaue Wandstärke lässt sich mit einer Ultraschallmessung vom einer Fachfirma bestimmen. Dies ist zerstörungsfrei, präzise und für sämtliche Materialien geeignet.

Vorsicht ist besonders bei alten Bestandsimmobilien wie Bauernhäusern geboten. Elemente wie Holzbalken oder Stahlstützen können ebenfalls eine tragende Funktion haben!

Schritt für Schritt richtig vorgehen: Von der Planung bis zum Durchbruch

Je besser die Planung, desto reibungsloser verläuft die Umsetzung. So gehen Sie am besten vor:

  • 1. Planung & Beratung
    Bevor die ersten Steine fallen, steht die fachliche Einschätzung durch einen Statiker an erster Stelle. Parallel dazu sollten Sie Angebote von qualifizierten Fachfirmen für die Modernisierungsmaßnahme einholen. So bekommen Sie ein Gefühl für die Kosten und den zeitlichen Aufwand. Viele Statiker führen Ihre Berechnungen ohne eine Besichtigung vor Ort und nur anhand der Baupläne durch. Lassen Sie sich davon nicht beirren.
  • 2. Genehmigungen einholen
    Gerade bei tragenden Wänden oder Außenwänden ist eine Baugenehmigung notwendig. In NRW ist die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 verfahrensfrei – die Bescheinigung vom Statiker dennoch Pflicht. Steht Ihre Immobilie unter Denkmalschutz, muss jede bauliche Veränderung von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Klären Sie also frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsichtsbehörde, welche Genehmigungen Sie für Ihre Vorhaben benötigen. Auch bei Eigentumswohnungen kann die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein.
  • 3. Der eigentliche Durchbruch
    Sind alle Planungsmaßnahmen abgeschlossen, geht es an die Umsetzung. Aber natürlich nicht ohne Absicherung: Die Baustelle wird fachgerecht gesichert und sensible Bereiche im Haus geschützt. Der Durchbruch selbst wird von Fachleuten durchgeführt, die ggf. auch Stahlträger oder andere Stützelemente einbauen.
  • 4. Nachbereitung
    Ist die Wand geöffnet, folgt die Nacharbeit: Bauschutt wird entsorgt, die neue Öffnung sauber verputzt, verspachtelt und auf Wunsch auch gestrichen. Je nach Plan können jetzt Türen, Fenster oder Verbindungstreppen eingebaut werden.

Was kostet ein Wanddurchbruch?

Die Kosten hängen vom Umfang der Arbeiten ab. Dazu zählt also, ob es sich um eine tragende oder nichttragende Wand handelt, wie viel Wand entfernt werden soll und welche zusätzlichen baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Grundsätzlich gilt: Je komplexer die Statik und je aufwendiger die Ausführung, desto höher der Preis.

Kostenübersicht Wanddurchbruch

Maßnahme

Kosten

Durchbruch bei nichttragender Wand

300–600 €/m²

Durchbruch bei tragender Wand

600–1.000 €/m²

Gutachten des Statikers

ab 400 €

Einbau Stahlträger/ Sturz

200–600 €

Entsorgung Bauschutt

30–60 €/m³

Verputzen, Streichen etc.

20–50 €/m²

Beispielrechnung für einen großen Wanddurchbruch

Viele Hausbesitzer lassen es nicht bei einer einzelnen Wand – vor allem dann nicht, wenn ein Grundriss komplett neu gedacht wird. Nehmen wir an, dass Sie drei Wände durchbrechen und gleichzeitig die Fenster vergrößern wollen. Insgesamt kommen dabei schnell 10 m² Wandfläche oder mehr zusammen.

Durchbruch nichttragende Wand

  • Durchbruch: 3.000–6.000 € (10 m² × 300–600 €/m²)
  • Verputzen, Streichen: 200–500 € (je nach Wandfläche und Oberflächenqualität)
  • Bauschuttentsorgung (ca. 2 m³): 60–120 €
  • Statiker (optional, zur Absicherung): 400 €

👉 Gesamtkosten: ca. 3.700–7.000 €

Durchbruch tragende Wand/ Außenwand

  • Durchbruch: 6.000–10.000 € (10 m² × 600–1.000 €/m²)
  • Statiker: 500 € (inkl. Beurteilung und Nachweis für Bauamt)
  • Stahlträger/Sturz (ggf. mehrfach): 400–1.000 €
  • Bauschuttentsorgung: 60–120 €
  • Verputzen, Streichen: 200–500 €
  • Fensteröffnung vergrößern (z. B. bodentiefe Fenster): 1.000–2.000 €

👉 Gesamtkosten tragend: ca. 8.500–15.000 €

Spartipps: Wie Sie Kosten beim Wanddurchbruch reduzieren

Wanddurchbrüche sind in jedem Fall eine Investition in Ihre Wohnqualität. Das heißt nicht, dass Sie nicht an der ein oder anderen Stelle sparen können – etwa durch Eigenleistungen. Nicht alles muss zwingend von einer Fachfirma ausgeführt werden.

Diese Arbeiten können Sie problemlos selbst übernehmen:

  • Freilegen der durchzubrechenden Wände (z. B. Tapeten entfernen)
  • Nachbereitung der Wände (z. B. Verputzen, Tapezieren, Malern)
  • Entsorgung von Bauschutt

Die eigentlichen Durchbrucharbeiten sollten lieber die Profis übernehmen. Apropos: Auch hier lohnt sich der Vergleich. Wir empfehlen, dass Sie sich zwei bis drei Kostenvoranschläge verschiedener Handwerksbetrieben einholen. Achten Sie darauf, dass alle Positionen transparent aufgeschlüsselt sind. So lassen sich versteckte Zusatzkosten vermeiden.

In manchen Fällen können Wanddurchbrüche im Rahmen größerer Umbaumaßnahmen – etwa bei energetische Sanierung oder dem altersgerechten Umbau – förderfähig sein. Über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit Nr. 159) erhalten Sie beispielsweise einen Förderkredit ab 2,30 % effektivem Jahreszins. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind nicht förderfähig.

3 häufige Fehler beim Wanddurchbruch vermeiden

Wenn die Planung nicht stimmt, kann bei einem Wanddurchbruch viel schiefgehen. Hier sind die häufigsten Stolperfallen und wie Sie diese sicher umgehen:

  1. Genehmigung nicht eingeholt: Gerade bei tragenden Wänden, Außenwänden oder baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle ist die Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde Pflicht. Wer hier ohne Rücksprache umbaut, riskiert nicht nur Ärger mit dem Amt, sondern im schlimmsten Fall eine Rückbauverpflichtung – auf eigene Kosten.
  2. Schallschutz? Ach ja: Sie reißen die Wand raus, freuen sich über den offenen Raum – und wundern sich später, warum man plötzlich jedes Gespräch aus dem Nebenraum hört. Besonders in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften dämpfen Wände auch den Schall. Wird eine (nichttragende) Wand einfach entfernt, kann der Wohnkomfort darunter leiden. Planen Sie frühzeitig mit einem Bauprofi, ob zusätzliche schalldämmende Maßnahmen (z. B. spezielle Beplankung oder Dämmmaterial) notwendig sind.
  3. Besonderheit Fertighaus: „Ist doch nur eine Zwischenwand, die kann weg.“ – Nicht bei einem Fertighaus! Denn hier steckt die Statik oft in ganz anderen Bauteilen als bei einem klassischen Massivhaus. Viele Wände sehen auf den ersten Blick harmlos aus, sind aber Teil der tragenden Konstruktion – z. B. durch Holzständerwerk oder Verbundplatten. Einige Hersteller bieten eigene Beratungsservices oder Planungsunterlagen für nachträgliche Umbauten an.
Ellen Schanz

Ellen Schanz

Ellen Schanz betreut seit Mai 2021 gemeinsam mit ihren Kollegen im Produktmanagement die Produktanbieter, mit denen Starpool zusammenarbeitet. Den Hypoport-Konzern kennt Sie seit 2008 und bringt seit 2013 ihr Wissen im Starpool ein. Nach ihrer Ausbildung zur Bankkaufrau ist sie direkt im Bereich Baufinanzierung eingestiegen und konnte sich dort in allen Bereichen umfangreiches Wissen aneignen. Im Starpool Produktmanagement verantwortet Ellen einen Teil der überregionalen Großbanken und die regionalen Produktanbieter im Südwesten Deutschlands.

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