Ein Wanddurchbruch ermöglicht größere Räume, mehr Licht und moderne Grundrisse. Bei tragenden Wänden sind Statikgutachten und Baugenehmeigung Pflicht. Die Kosten liegen je nach Aufwand zwischen 800 und 4.000 Euro pro Quadratmeter. Stahlträger, Leitungserneuerungen und Nacharbeiten erhöhen die Gesamtsumme deutlich. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei Planung und Umsetzung achten müssen.

Wanddurchbruch im Schnelldurchlauf

  • Bevor die Wand fällt oder durchbrochen wird, steht das Gutachten des Statikers an erster Stelle.
  • Bei der baulichen Veränderung von tragenden Wänden oder Außenwänden ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Den eigentlichen Wanddurchbruch sollten Sie einer Fachfirma überlassen.
  • Führen Sie die Arbeiten selbst und ohne fachmännische Prüfung aus, haften Sie bei Rissen oder Einsturz selbst.
  • Die Kosten für den Durchbruch variieren je nach Umfang der Arbeiten und zusätzlich benötigten Leistungen.

Was ist ein Wanddurchbruch und wann ist er sinnvoll?

Mit einem Wanddurchbruch entfernen Sie einen Teil der Wand oder die gesamte Wand, um Räume zu öffnen, zu verbinden oder einen neuen Zugang zu schaffen. Gerade ältere Bestandsimmobilien haben (anders als das Architektenhaus) häufig Grundrisse mit vielen kleinen Zimmern. Um einen modernen und offenen Wohnbereich durch mehr Platz und mehr Licht zu schaffen, gehören Durchbrüche zu den beliebtesten Umbaumaßnahmen.

Richtig geplant und fachgerecht umgesetzt, steigert ein Wanddurchbruch Ihren Wohnkomfort und oft auch den Wert der Immobilie. Viele Eigenheimbesitzer entscheiden sich daher bewusst für Veränderungen im Grundriss, auch wenn dafür tragende Wände weichen müssen.

Gründe für einen Durchbruch:

  • Küche und Wohnzimmer verschmelzen
  • Verbindung von Wohn- und Esszimmer für ein offenes Wohngefühl
  • Einbau von Türen oder Fenstern für mehr Licht und neue Sichtachsen
  • Zugang zur Garage, Terrasse oder zum Garten schaffen
  • Neue Treppe bei Anbau oder Aufstockung, z. B. durch Deckendurchbruch
  • Zusammenlegen kleiner Räume für flexiblere Nutzung, z. B. Homeoffice oder Gästezimmer
  • Neue Treppe bei Anbau oder Aufstockung, z. B. durch Deckendurchbruch
  • Zusammenlegen kleiner Räume, z. B. Homeoffice oder Gästezimmer

Was kostet ein Wanddurchbruch?

Die Kosten für einen Wanddurchbruch hängen vor allem davon ab, ob die Wand tragend ist, wie groß die Öffnung ausfällt und welche Zusatzarbeiten notwendig sind. Entscheidend sind außerdem statische Maßnahmen, Genehmigungen und mögliche Leitungsarbeiten.

Kostenübersicht Wanddurchbruch

Maßnahme Kosten
Durchbruch bei nichttragender Wand 800–1.200 €/m²
Durchbruch bei tragender Wand 1.800–4.000 €/m²
Gutachten des Statikers ab 400 €
Einbau Stahlträger/ Sturz 1.200–3.800 € (Träger ca. 200–800 €, Einbau 1.000–3.000 €)
Entsorgung Bauschutt 30–60 €/m³
Verputzen, Streichen etc. 20–50 €/m²

Beispielrechnung für einen großen Wanddurchbruch

Viele Hausbesitzer lassen es nicht bei einer einzelnen Wand – vor allem dann nicht, wenn ein Grundriss komplett neu gedacht wird. Nehmen wir an, dass Sie drei Wände durchbrechen und gleichzeitig die Fenster vergrößern wollen. Insgesamt kommen dabei schnell 10 m² Wandfläche oder mehr zusammen.

Durchbruch nichttragende Wand

  • Durchbruch: 8.000–12.000 € (10 m²× 800–1.200 €/m²)
  • Verputzen, Streichen: 200–500 € (je nach Wandfläche und Oberflächenqualität)
  • Bauschuttentsorgung (ca. 2 m³):60–120 €
  • Statiker (optional, zurAbsicherung): 400 €
  • Gesamtkosten: ca. 8.700–13.000 €

Durchbruch tragende Wand/ Außenwand

  • Durchbruch: 18.000–40.000 € (10 m²× 1.800–4.000 €/m²)
  • Statiker: 500 € (inkl. Beurteilung und Nachweis für Bauamt)
  • Stahlträger: 1.200–3.800 € (Träger ca. 200–800 €, Einbau 1.000–3.000 €)
  • Bauschuttentsorgung: 60–120 €
  • Verputzen, Streichen: 200–500 €
  • Fensteröffnung vergrößern (z. B.bodentiefe Fenster): 1.000–2.000 €
  • Gesamtkosten tragend: ca. 21.000–47.000 €

Spartipps: Wie Sie Kosten beim Wanddurchbruch reduzieren

Wanddurchbrüche sind in jedem Fall eine Investition in Ihre Wohnqualität. Das heißt nicht, dass Sie nicht an der ein oder anderen Stelle sparen können – etwa durch Eigenleistungen. Nicht alles muss zwingend von einer Fachfirma ausgeführt werden.
Diese Arbeiten können Sie problemlos selbst übernehmen:

  • Freilegen der durchzubrechenden Wände (z. B. Tapeten entfernen)
  • Nachbereitung der Wände (z. B.Verputzen, Tapezieren, Malern)
  • Entsorgung von Bauschutt

Tipp: Holen Sie zwei bis drei Kostenvoranschläge verschiedener Handwerksbetrieben ein. Achten Sie darauf, dass alle Positionen transparent aufgeschlüsselt sind. So lassen sich versteckte Zusatzkosten vermeiden.

In manchen Fällen können Wanddurchbrüche im Rahmen größerer Umbaumaßnahmen – etwa bei energetischen Sanierungen oder altersgerechtem Umbau – förderfähig sein. Hier kommt insbesondere das KfW‑Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ in Betracht, das barriere- und altersgerechte Umbauten sowie Grundrissanpassungen finanziert.

Statik beachten: Tragende Wand vs. nichttragende Wand

Mit der Statik steht und fällt das Haus im wahrsten Sinne des Wortes. Ob eine Wand tragend ist oder nicht, kann bei Ihrem Vorhaben den entscheidenden Unterschied machen.

Wenn es sich um eine eindeutig nichttragende Wand handelt, dann ist ein Wanddurchbruch in der Regel unkompliziert und kostengünstig umzusetzen. In diesen Fällen reicht häufig die Beauftragung eines Maurers oder Trockenbauers aus. Wenn jedoch Unsicherheit besteht (etwa bei fehlenden Bauplänen, ungewöhnlichen Wandstärken oder einem Altbau),
sollten Sie einen Statiker hinzuziehen. Gerade in älteren Gebäuden können selbst dünn wirkende Zwischenwände eine statische Funktion übernehmen.

Anders verhält es sich bei tragenden Wänden und Außenwänden. Diese Bauteile übernehmen eine zentrale Funktion für die Statik des Hauses, da sie Decken oder ganze Geschosse abtragen und so die Stabilität des Gebäudes sichern. Wird hier ein Teil entfernt, muss die entstehende Last zuverlässig an anderer Stelle durch einen statisch berechneten Stahlträger (Sturz) aufgenommen werden. Da es sich um einen Eingriff in die tragende Struktur handelt, ist die frühzeitige Einbindung eines Statikers zwingend erforderlich. Je nach Bundesland und Art der baulichen Veränderung kann zusätzlich eine Baugenehmigung notwendig sein.

Unterschiede zusammengefasst

Nichttragende Wand Tragende Wand (inkl. Außenwand)
Geringer Aufwand, Durchbruch meist unkompliziert umzusetzen Hoher Aufwand, da Eingriff in die Statik des Hauses
In vielen Fällen reicht ein Maurer oder Trockenbauer Statiker, ggf. Architekt und spezialisierte Fachfirma notwendig
Meist keine statischen Maßnahmen notwendig, statische Berechnung kann aber zur Sicherheit beitragen Statische Maßnahmen unbedingt erforderlich: Tragende Funktion muss z. B. mit Stahlträger abgefangen werden
I.d.R. keine Genehmigung für Wanddurchbruch erforderlich Baugenehmigung für Durchbruch notwendig (Beantragung über die Bauaufsichtsbehörde)
Geringes Risiko bei unsachgemäßem Vorgehen (optische Mängel, kleinere Risse möglich) Hohes Risiko bei unsachgemäßem Vorgehen (Setzrisse, statische Instabilität, mögliche Einsturzgefahr)

Video: Altbausanierung inkl. Raumaufteilung neu planen

Wie Matthias Markowski-Huhn sein 90 Jahre altes Haus auf den neuesten Stand gebracht hat und die Raumaufteilung neu geplant hat, erzählt er ausführlich in diesem Video.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Safety first: Warum der Statiker unverzichtbar ist

Sobald tragende Wände im Spiel sind, ist ein Statiker Pflicht. Dieser muss bescheinigen, dass durch Ihre gewünschte Änderung die Standsicherheit des Wohngebäudes im Ganzen und in seinen einzelnen Teilen nicht gefährdet ist. Die Aufgaben:

  • Prüfen, ob die Wand eine tragende Funktion hat
  • Bewertung der Auswirkungen eines Durchbruchs auf die gesamte Gebäudestatik
  • Festlegen, ob und welche Maßnahmen zur Stabilität eingebaut werden müssen

Besonders im Hinblick auf die Haftung ist der Gang zum Statiker wichtig: Nur er kann die einwirkenden Lasten ermitteln, den wirtschaftlichsten Träger bemessen und die korrekte Einbaumethode festlegen. Kommt es zu Instabilität oder stürzen sogar Teile ein, übernimmt er die Haftung. Haben Sie den Wanddurchbruch ohne professionelles Gutachten gemacht, bleiben Sie im Ernstfall auf den Kosten sitzen.

Wie kann ich tragende von nichttragenden Wänden unterscheiden?

Auf den ersten Blick lässt sich kaum zuverlässig beurteilen, ob eine Wand tragend ist oder nicht. Zwar übernehmen Außenwände in den meisten Gebäuden eine tragende Funktion, Ausnahmen sind jedoch möglich – etwa bei modernen Stahlbetonkonstruktionen, Anbauten oder bestimmten Fertighauskonstruktionen.

So erkennen Sie, ob eine Wand tragend ist:

  • Baupläne prüfen: Liefert die verlässlichste Aussage zur Tragfähigkeit. Tragende Wände sind meist dicker dargestellt oder gesondert markiert.
  • Klopftest: Gibt eine grobe Orientierung. Tragende Wände klingen eher dumpf, nichttragende hohl. Keine sichere Methode.
  • Wandstärke messen: Messung z. B. im Türrahmen. Tragende Wände im Neubau meist 17,5–24 cm, im Altbau teils dünner.
  • Ultraschallmessung: Zerstörungsfrei und präzise. Durchführung durch Fachfirma, für alle Wandarten geeignet.

Tipp: Vorsicht ist besonders bei alten Bestandsimmobilien wie Bauernhäusern geboten. Elemente wie Holzbalken oder Stahlstützen können ebenfalls eine tragende Funktion haben!

Wanddurchbruch planen Schritt für Schritt

Je besser die Planung, desto reibungsloser verläuft die Umsetzung. So gehen Sie am besten vor:

  • 1. Planung & Beratung
    Bevor die ersten Steine fallen, steht die fachliche Einschätzung durch einen Statiker an erster Stelle. Parallel dazu sollten Sie Angebote von qualifizierten Fachfirmen für die Modernisierungsmaßnahme einholen. Tipp: Viele Statiker führen Ihre Berechnungen ohne eine Besichtigung vor Ort und nur anhand der Baupläne durch. Lassen Sie sich davon nicht beirren.
  • 2. Genehmigungen einholen
    Gerade bei tragenden Wänden oder Außenwänden ist immer eine Baugenehmigung notwendig. Ob darüber hinaus eine Baugenehmigung notwendig ist, hängt vom Bundesland, der Art des Gebäudes und dem Umfang der Maßnahme ab. In NRW ist die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 verfahrensfrei – die Bescheinigung vom Statiker dennoch Pflicht. Steht Ihre Immobilie unter Denkmalschutz, muss jede bauliche Veränderung von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Auch bei Eigentumswohnungen kann die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein.
  • 3. Der eigentliche Durchbruch
    Sind alle Planungsmaßnahmen abgeschlossen, geht es an die Umsetzung. Zunächst wird die Baustelle fachgerecht abgesichert und angrenzende Bereiche im Gebäude geschützt. Der Wanddurchbruch selbst erfolgt durch eine Fachfirma. Falls erforderlich, werden dabei Stahlträger oder andere statisch notwendige Stützelemente eingebaut.
  • 4. Nachbereitung
    Nach dem Durchbruch werden der Bauschutt entsorgt und die neuen Wandöffnungen fachgerecht nachbearbeitet. Dazu zählen Verputzen, Verspachteln und bei Bedarf auch das Streichen. Anschließend können geplante Elemente wie Türen, Fenster oder Verbindungstreppen eingebaut werden.

3 häufige Fehler beim Wanddurchbruch vermeiden

Fehler bei der Planung und Umsetzung können teuer werden. Diese drei Punkte sollten Sie unbedingt berücksichtigen:

  1. Genehmigungen nicht geklärt
    Bei Eingriffen in tragende Bauteile, Außenwände oder die Gebäudehülle können Genehmigungen erforderlich sein. Wer ohne vorherige Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde umbaut, riskiert Bußgelder oder im schlimmsten Fall eine Rückbauverpflichtung auf eigene Kosten.
  2. Schallschutz unterschätzt
    Wände übernehmen nicht nur statische, sondern auch schalldämmende Funktionen. Wird eine Wand entfernt, kann sich der Schallschutz deutlich verschlechtern – besonders in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob zusätzliche schalldämmende Maßnahmen (z. B. spezielle Beplankung oder Dämmmaterial) notwendig sind.
  3. Besonderheiten bei Fertighäusern ignoriert
    In Fertighäusern liegt die Statik häufig in Wänden, die auf den ersten Blick nicht tragend wirken. Holzständerwerke oder Verbundplatten können Teil der tragenden Konstruktion sein. Vor dem Durchbruch sollten daher immer die Herstellerunterlagen geprüft oder eine fachliche Beratung eingeholt werden.